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Zitat von: TheScientist am 18. März 2017, 19:19:11Zitat von: LwPersFw am 18. März 2017, 18:54:51
, dass durch seine ungenehmigte Ne-
bentätigkeit und insbesondere die von ihm gemeldeten ,,Fehlanzeigen" das Vermögen des
Dienstherrn geschädigt wurde."...
Ich würde mich sehr wundern, wenn die Behandlung von Privatpatienten ohne dem Einverständnis des Dienstherren an den BWKs erfolgen würde.
Es ist so gewollt, da sonst der ZSan ohne Ärzte zukünftig auskommen muss, um es überspitz zu formulieren.
Kennt ihr arbeitslose Ärzte?
Zitat von: F_K am 18. März 2017, 19:25:34
.. aber klar, das Konzept der Strafbarkeit scheint Dir fremd zu sein.
Zitat von: LwPersFw am 18. März 2017, 18:54:51
, dass durch seine ungenehmigte Ne-
bentätigkeit und insbesondere die von ihm gemeldeten ,,Fehlanzeigen" das Vermögen des
Dienstherrn geschädigt wurde."...