ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatIch weiß ... was der Dienstherr tut, darf ich noch lange nicht...
Zitat von: LwPersFw am 14. Januar 2017, 13:28:06
Zum Punkt Lärmvorsorge (alt G20):
Diese Untersuchung ist inzwischen u.a. für ALLE Soldaten, die nicht dauerhaft per 90/5 vom Schießen befreit sind, eine Pflichtuntersuchung.
D.h. der Dienstellenleiter muss die Durchführung und die Nachweisführung der Durchführung sicherstellen.
Derzeit gibt es eine Ausnahmegenehmigung für die gesamte Bw, dass die Untersuchungen erst bis zum 30.06.17 abgeschlossen sein müssen.
Bis dahin darf auch ohne Untersuchung am Schießen teilgenommen werden.
Wer zum Thema arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Fragen hat, wendet sich an die FAS seiner Dienststelle.
Oder auch an den Führer der Vorsorge-Kartei.
Vor allem Diejenigen, die für die Arbeit am PC eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigen.
Denn diese wird über den Betriebsarzt verordnet.