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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 16. Mai 2019, 19:02:28
Theoretisch könnte auch der Truppenarzt der Betriebsarzt sein, ich wüsste aber keinen Fall wo das in der Bundeswehr praktiziert wird. Die meisten Sanitätsoffiziere die eine zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder den Facharzt Arbeitsmedizin haben, werden eher nicht mehr als Truppenärzte eingesetzt.
Autor Andi
 - 06. Mai 2019, 16:59:12
Nein, der Betriebarzt ist nicht der Truppenarzt. Die Bundeswehr hat sich diesem Unsinn leider zusätzlich verschrieben (anderes Thema).

Der Betriebsarzt wird entweder durch einen gesonderten Sanitätsoffizier gestellt, der kein Truppenarzt ist oder aber durch ein externes Unternehmen als Dienstleistung gestellt. Näheres erfährst du in deiner Einheit/Dienststelle beim Beauftragten für Arbeitsschutz.

Gruß Andi

Autor Spooky1876
 - 06. Mai 2019, 16:44:45
Dazu hab ich mal eine Frage!
Ist der Betriebsarzt der Trupprnarzt oder muss man dafür zu einem externen Arzt?
Autor LwPersFw
 - 05. April 2017, 09:59:25
@ F_K

dies ist ja klar...
Meine Aussage bezog sich auf das Zitieren aus Regelungen, die der Dienstherr nicht selbst ins Internet gestellt hat.
z.B. die Regelung zum Thema UKV... auch "offen" eingestuft
Autor F_K
 - 05. April 2017, 09:44:24
ZitatIch weiß ... was der Dienstherr tut, darf ich noch lange nicht...

Naja, wenn der Dienstherr "offene" Vorschriften "öffentlich" stellt, entfällt damit auch für den Soldaten die Pflicht, die "nicht mehr vorhandenen" Dienstgeheimnisse zu schützen - weil dies nicht möglich ist.

D. h. diese Vorschriften können dann auch öffentlich zitiert werden, ohne gegen dienstliche Obliegenheiten zu verstoßen.
Autor LwPersFw
 - 05. April 2017, 09:30:19
Ich denke alle Aktiven hier ... müssen halt ein gesundes Augenmaß haben, inwieweit sie Informationen einstellen.

Ich persönlich sehe dieses Forum als einen Gewinn für die Bundeswehr, um u.a. qualifiziertes Personal für die Bw zu gewinnen.

Aber auch, damit sich Aktive, inkl. unserer Reservisten, austauschen können, die im Dienst nicht die Möglichkeit dazu haben.
Ich sitze den ganzen Tag an den "Quellen"... Kameraden die den ganzen Tag draußen "am kämpfen" sind, haben nicht diese Möglichkeiten.

Und auch unser Dienstherr geht ja sehr "freizügig" mit Vorschriften um... z.B. auf www.reservisten.bundeswehr.de
sind 19 Vorschriften zum Download für jeden Bürger bereitgestellt...
...darunter Schießausbildung...Gefechtsdienst...Waffentechnik...

Ich weiß ... was der Dienstherr tut, darf ich noch lange nicht... aber wie gesagt ... im Sinne der Sache und mit Augenmaß ... sehe ich kein Problem...
Autor FoxtrotUniform
 - 05. April 2017, 06:41:31
Der Grad ist sehr schmal und gewiss hat der Verfasser aus Unsicherheit diese Klassifizierung gewählt. Jedoch ist alleine er für diese verantwortlich. Das Problem haben wir in ganz anderen Bereichen ähnlich.
Den Hinweis auf die Vorschriften brachte ich bereits vor einiger ein. Allerdings auch verständlich, den letztendlich geht es um das Militär.

Interesant finde ich - damit meine ich nicht dich - dass gewisse Hardliner genau solche Dinge ignorieren. Aber an dieser Stelle auch Offtopic.

Gesendet von meinem SM-A510F mit Tapatalk

Autor LwPersFw
 - 03. April 2017, 14:00:01
Ihre Anmerkung ist grundsätzlich richtig. Ohne Frage.

Trotzdem als Anmerkung :

Die Einstufung der LoNo, die hier gewählt wurde, erfüllt definitiv nicht die Bedingungen der Nr 610 , letzter Absatz

Bei dem hier behandelten Thema geht es um den Arbeits- und Gesundheitsschutz aller Soldaten, inkl. Reservisten...

Und ... Wenn wir uns alle hier an diese Vorgaben halten ... dürfte es hier keine Zitate mehr aus Vorschriften/Regelungen, etc. geben,
da diese zu 99 % mindestens als "offen" eingestuft sind. z.B. die hier regelmäßig zitierte A2-2630/0-0-5.


Autor FoxtrotUniform
 - 03. April 2017, 13:04:48
Mit Verweis auf A-1130/2 Nr. 610 muss ich auf die erste Zeile der zitierten Email verweisen!  ::)
Autor LwPersFw
 - 03. April 2017, 11:16:20
Zitat von: LwPersFw am 14. Januar 2017, 13:28:06

Zum Punkt Lärmvorsorge (alt G20):

Diese Untersuchung ist inzwischen u.a. für ALLE Soldaten, die nicht dauerhaft per 90/5 vom Schießen befreit sind, eine Pflichtuntersuchung.

D.h. der Dienstellenleiter muss die Durchführung und die Nachweisführung der Durchführung sicherstellen.

Derzeit gibt es eine Ausnahmegenehmigung für die gesamte Bw, dass die Untersuchungen erst bis zum 30.06.17 abgeschlossen sein müssen.

Bis dahin darf auch ohne Untersuchung am Schießen teilgenommen werden.



Wer zum Thema arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Fragen hat, wendet sich an die FAS seiner Dienststelle.
Oder auch an den Führer der Vorsorge-Kartei.

Vor allem Diejenigen, die für die Arbeit am PC eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigen.
Denn diese wird über den Betriebsarzt verordnet.


Mal was Neues zum Thema Pflicht-Lärmvorsorge A 3.1.3 (alt G 20):

Durch KdoSanDstBw Ref VI 3 Arb-/UmwMed wurde die Ausnahmegenehmigung bis 31.12.2017 verlängert.
(LoNo vom 01.03.2017)

D.h. mit dem vorgeschriebenen Gehörschutz darf auch ohne aktuelle A 3.1.3 an Schießvorhaben  teilgenommen werden
(bis 31.12.2017).
Autor ulli76
 - 16. Januar 2017, 10:07:05
Das wird sehr schwierig einen Soldaten, der nach ZDv 46/1 tauglich ist aufgrund des betriebsärztlichen Urteils auszumustern und zu entlassen.

Das Ganze ist eigentlich nur für die Beschaffung von Arbeitsschutzmaßnahmen spannend. Funktioniert aber in der Praxis auch nicht unbedingt.
Autor Ralf
 - 16. Januar 2017, 05:33:50
DU wird nur der sein, der in keiner Verwendung mehr eingesetzt werden kann. Das ist aber nichts Neues und läuft auch über die Feststellung per BA 90/5.
Autor Otto57
 - 15. Januar 2017, 22:59:16
Wird denn im Falle eines Bedenkens des betriebsarztes oder einer gesundheitlichen Störung ein DU Verfahren eingeleitet ? Ich mein, wenn ein Infanterist aufgrund eines Sehtestes oder Hörtestes ( oder anderes ) nicht mehr Infanterietaiglich ist. Kann er ja gegebenfalls immernoch in eine andere Verwendung ZB stabsdienst, dort kann man laut zdv 46/1 ja mit allen möglichen Gebrechen hin
Autor FoxtrotUniform
 - 15. Januar 2017, 20:58:44
Warum schafft man nicht die Grundlagen um einen erkrankten Soldaten (Einsatzversehrte sind ein anderes Thema) in ein Beamtenverhältnis zu überführen? (Reiner Denkanstoß!)

Mal ganz ehrlich, ein BS der dauerhaft in jungen Jahren IGF unfähig ist und vielleicht nicht lange Stehen und/oder sitzen darf, ist per se für den soldatischen Dienst ungeeignet. Zudem besteht bei der Auswahl für Spitzendienstgrade der Laufbahn eine - zumindest moralische - Unfairness gegenüber den Kameraden, die 100 % in allen Bereichen bringen. Solche Leute habe ich in meiner Dunstkreis und es fällt mir schwer hier eine Beurteilungsgerechtigkeit zu erzielen.

Eine Lösung der Überführung - neben DU-Verfahren - wäre gerecht und sozialverträglich.
Autor ulli76
 - 15. Januar 2017, 11:56:51
Der Chef bekommt vergleichbar mit dem BA 90/5 ein Ergebnis mitgeteilt. Und das Umfasst die Aussage, ob Bedenken vorliegen oder nicht oder ob ggf. Auflagen zu beachten sind.