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Pflicht-Vorsorgeuntersuchung Lärm A 3.1.3 ( alt G 20 )

Begonnen von Otto57, 14. Januar 2017, 10:24:43

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Otto57

Hallo,
weis jemand was es mit der Betriebsarzt Untersuchung auf sich hat ?
Habe gehört, es wird ein Hörtest und Sehtest durchgeführt sowie geschaut ob FSME Impfschutz besteht.
Warum führt der truppenarzt dies nicht durch im Rahmen eines 90/5? Werden die Ergebnisse an den Truppenarzt weitergeleitet ? Ein Kamerad meinte, dass der betriebsarzt unabhängig vom Ergebnis nur beratenden Charakter hat.

Ich frage, da ich eine. Termin habe aber in den letzten 12 Monaten bereits zwei 90/5 machen musste.

Gruss

LwPersFw

Die Bundeswehr muss für ihre Beschäftigten auch den Arbeitsschutz gewährleisten.

Ansprechpartner dazu ist in den Dienstellen die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FAS).

Grundsätzlich muss für jeden Dienstposten eine sog. Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.

Je nach festgestellter Gefährdung, z.B. Lärm, Umgang mit Ölen, etc, muss der Arbeitgeber - hier die Bw - arbeitsmedizinische Untersuchungen sicherstellen.

Dabei gibt es 3 Arten:

+ Pflichtuntersuchungen (müssen durchgeführt werden)
+ Angebotsuntersuchungen (müssen dem Beschäftigten aktiv angeboten werden)
+ Wunschuntersuchungen (werden auf Wunsch des Beschäftigten durchgeführt)

Diese Untersuchungen dürfen nur Ärzte mit der Berechtigung für arbeitsmedizinische Untersuchungen vornehmen.

Die Bw hat auch solche Arbeitsmediziner, aber i.d.R. werden Verträge mit zivilen Arbeitsmedizinern getroffen.

Das Ergebnis wird dem Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Beschäftigten mitgeteilt.

Denn es geht um den Gesundheitsschutz des Beschäftigten!
Dieser steht selbst auch in der Verantwortung seine eigene Gesundheit zu schützen...

Die Untersuchungen sind i.d.R. meherere Jahre gültig.

Früher wurden die einzelnen Untersuchungen mit G-Nr kodiert.

G20 war zum Beispiel Untersuchung bei Lärmbelastung.

Inzwischen sind es A-Nr....



Zum Punkt Lärmvorsorge (alt G20):

Diese Untersuchung ist inzwischen u.a. für ALLE Soldaten, die nicht dauerhaft per 90/5 vom Schießen befreit sind, eine Pflichtuntersuchung.

D.h. der Dienstellenleiter muss die Durchführung und die Nachweisführung der Durchführung sicherstellen.

Derzeit gibt es eine Ausnahmegenehmigung für die gesamte Bw, dass die Untersuchungen erst bis zum 30.06.17 abgeschlossen sein müssen.

Bis dahin darf auch ohne Untersuchung am Schießen teilgenommen werden.



Wer zum Thema arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Fragen hat, wendet sich an die FAS seiner Dienststelle.
Oder auch an den Führer der Vorsorge-Kartei.

Vor allem Diejenigen, die für die Arbeit am PC eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigen.
Denn diese wird über den Betriebsarzt verordnet.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

bayern bazi

Zitat von: LwPersFw am 14. Januar 2017, 13:28:06

Diese Untersuchung ist inzwischen u.a. für ALLE Soldaten, die nicht dauerhaft per 90/5 vom Schießen befreit sind, eine Pflichtuntersuchung.

D.h. der Dienstellenleiter muss die Durchführung und die Nachweisführung der Durchführung sicherstellen.

Derzeit gibt es eine Ausnahmegenehmigung für die gesamte Bw, dass die Untersuchungen erst bis zum 30.06.17 abgeschlossen sein müssen.

Bis dahin darf auch ohne Untersuchung am Schießen teilgenommen werden.



das Zählt auf für Reservisten bei DVag Schießen - wir haben jetzt die Information bekommen, das wir nur noch zur DVag zugezogen weren wenn aktueller Hörtest vorliegt

wie das genau ablaufen soll - sind wir grade am abklären

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

otto57

Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Also muss man sich das so vorstellen ( jetzt im Fall der G20 Untersuchung )
Wenn der Hörtest "nicht in Ordnung ist" wird der Betriebsarzt ein Verbot aussprechen zum schießen? was ist mit den Soldaten bei denen der Hörtest Negativ auffällig ist und die in einer entsprechenden Verwendung sind --> Infanterie zum Beispiel, ohne schießen geht da ja nichts. Empfiehlt der Betriebsarzt einen Verwendungswechsel? oder muss der Soldat einen bestimmten Hörschutz tragen..

Gruß

ulli76

Der Betriebsartz äußert nur Bedenken für die jeweilige Tätigkeit oder nicht. Er kann aber nicht wirklich einen Verwendungswechsel empfehlen.
Wie das rein praktisch laufen soll, weiss aber keiner.
Ich war an einem Standort mit eigener Betriebsarztgruppe und dort wurde auch verschärft Wert auf die Untersuchungen gelegt. Da kam aber nicht wirklich was sinnvolles bei raus. Einfach nur Zeitverschwendung Hauptsache das Papier ist ausgefüllt.

Spannend wird es übrigens wenn es um die ABC-Maske geht- die gilt als Atemschutzgerät und alle Träger müssen nach ner G-Irgendwas (26.1 oder 2 mein ich) untersucht werden. DA wird´s richtig spannend, weil für den Tauglichkeitsgrad ausschließlich der 90/5 der Einstellung maßgeblich ist und nicht die betriebsärztliche Untersuchung. Keiner weiss, was mit Soldaten passiert, die den Segen vom Betriebsarzt dafür nicht bekommen. Rausschmeissen kann man sie nicht. Behalten eigentlich auch nicht.
Also mal wieder richtig durchdacht.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

@ Ulli

Gemäß einem Gespräch mit unserer FAS von vor Weihnachten ist das Thema ABC-Maske als Pflichtuntersuchung noch in der Klärung.

Grundsätzlich:

Wie ich ja schrieb... es geht hier um den persönlichen Gesundheitsschutz! Es ist also primär nicht die Frage was der Betriebsarzt im Falle eines negativen Ergebnisses zu tun hat, sondern was der Betroffene selbst tut.

Wenn der Betriebsarzt also z.B. dringend empfiehlt, dass keine Lärmbelastung mehr erfolgen darf, muss der Betroffene schon für sich selbst die Verantwortung übernehmen und sich gegenüber Chef und Truppenarzt offenbahren.

Wie dann weiter verfahren wird, muss dann im Einzelfall entschieden werden.

Nicht jede gesundheitliche Beeinträchtigung führt in ein DU-Verfahren...

Das gilt auch für die ABC-Maske, wenn es wirklich eine Pflichuntersuchung wird.

Es gibt in der Bw inzwischen mehr als 500 behinderte Soldaten.

Ja, es mag nicht erfreulich sein ggf. die Verwendung ändern zu müssen... aber...

Ohne Gesundheit - ist Alles - Nichts !


Und zum Thema Schießen und Gehörschutz gilt ... kein Schießen im Friedensdienstbetrieb ohne Gehörschutz!
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ulli76

Das Untersuchungsergebnis bekommt der Chef ja so oder so. Der beauftragt den Betriebsarzt ja mit der Untersuchung
Das Problem ist einfach, dass damit 2 unterschiedliche Systeme zur Bewertung der gesundheitlichen Eignung existieren.

Wie soll man denn mit einem Soldaten machen der gem. 46/1 tauglich ist ohne Auflagen bei dem der Betriebsarzt aber Bedenken für die Tätigkeit anmeldet?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Das betriebsärztliche Untersuchungsergebnis bekommt der Chef nur, wenn der Soldat dem zustimmt.

Der Chef bekommt nur eine Mitteilung das die Untersuchung durchgeführt wurde.

Sollte jemand dagegen verstoßen, sollten sich Arzt und Chef "warm anziehen"  ;)

Und... die Beauftragung der betriebsärztlichen Untersuchung unterschreibt der durch den Dienststellenleiter Beauftragte. Dies kann auch ein Chef sein, muss aber nicht.
Z.B. kann auch der Führer der Vorsorge-Kartei damit beauftragt werden.

Zitat von: ulli76 am 15. Januar 2017, 09:40:51

Wie soll man denn mit einem Soldaten machen der gem. 46/1 tauglich ist ohne Auflagen bei dem der Betriebsarzt aber Bedenken für die Tätigkeit anmeldet?

Ist ganz einfach ... so weiter verwenden, wie es ärztlich möglich ist.
Wir reden hier ja nicht über den Regelfall, sondern die Ausnahme.

Darf z.B. ein PersFw wie ich nicht mehr schießen, dann bleibt er trotzdem PerFw, darf halt nur nicht mehr in den Einsatz.

Ist es z.B. ein PzGrenFw... muss man halt eine Änderung der Verwendung vornehmen... In Zeiten der "Trendwende Personal" mit Personalaufwuchs, sind hier nur flexible Lösungen gefragt.

Dafür ist es nur erforderlich, dass wir endlich zu einer flexiblen und modernen Personalbearbeitung kommen. Zur Zeit ist da noch Vieles zu starr und unflexibel.

Um es nochmal klar zu sagen... beim Arbeitsschutz geht es um die Sicherung der Gesundheit jedes Einzelnen, egal ob Soldat,Beamter, Angestellter, oder Arbeiter bei der Bw.

Und ich persönlich habe kein Verständnis für Gesunde, die ein Problem mit erkrankten Menschen haben und ganz schnell z.B. von einem DU-Verfahren reden...

Denn das sind die Ersten, die an den Wehrbeauftragten schreiben, wenn sie selbst erkranken und man ihnen kühl und nüchtern mitteilt, dass sie zügig entlassen werden...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Der Arbeitsschutz ist aber nicht für einen Arbeitsplatz ausgelegt, der zwangsweise per Definition gefährlich ist und bleiben wird.

ulli76

Der Chef bekommt vergleichbar mit dem BA 90/5 ein Ergebnis mitgeteilt. Und das Umfasst die Aussage, ob Bedenken vorliegen oder nicht oder ob ggf. Auflagen zu beachten sind.
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FoxtrotUniform

Warum schafft man nicht die Grundlagen um einen erkrankten Soldaten (Einsatzversehrte sind ein anderes Thema) in ein Beamtenverhältnis zu überführen? (Reiner Denkanstoß!)

Mal ganz ehrlich, ein BS der dauerhaft in jungen Jahren IGF unfähig ist und vielleicht nicht lange Stehen und/oder sitzen darf, ist per se für den soldatischen Dienst ungeeignet. Zudem besteht bei der Auswahl für Spitzendienstgrade der Laufbahn eine - zumindest moralische - Unfairness gegenüber den Kameraden, die 100 % in allen Bereichen bringen. Solche Leute habe ich in meiner Dunstkreis und es fällt mir schwer hier eine Beurteilungsgerechtigkeit zu erzielen.

Eine Lösung der Überführung - neben DU-Verfahren - wäre gerecht und sozialverträglich.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Otto57

Wird denn im Falle eines Bedenkens des betriebsarztes oder einer gesundheitlichen Störung ein DU Verfahren eingeleitet ? Ich mein, wenn ein Infanterist aufgrund eines Sehtestes oder Hörtestes ( oder anderes ) nicht mehr Infanterietaiglich ist. Kann er ja gegebenfalls immernoch in eine andere Verwendung ZB stabsdienst, dort kann man laut zdv 46/1 ja mit allen möglichen Gebrechen hin

Ralf

DU wird nur der sein, der in keiner Verwendung mehr eingesetzt werden kann. Das ist aber nichts Neues und läuft auch über die Feststellung per BA 90/5.
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Helft mit, dass es so bleibt.

ulli76

Das wird sehr schwierig einen Soldaten, der nach ZDv 46/1 tauglich ist aufgrund des betriebsärztlichen Urteils auszumustern und zu entlassen.

Das Ganze ist eigentlich nur für die Beschaffung von Arbeitsschutzmaßnahmen spannend. Funktioniert aber in der Praxis auch nicht unbedingt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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LwPersFw

#14
Zitat von: LwPersFw am 14. Januar 2017, 13:28:06

Zum Punkt Lärmvorsorge (alt G20):

Diese Untersuchung ist inzwischen u.a. für ALLE Soldaten, die nicht dauerhaft per 90/5 vom Schießen befreit sind, eine Pflichtuntersuchung.

D.h. der Dienstellenleiter muss die Durchführung und die Nachweisführung der Durchführung sicherstellen.

Derzeit gibt es eine Ausnahmegenehmigung für die gesamte Bw, dass die Untersuchungen erst bis zum 30.06.17 abgeschlossen sein müssen.

Bis dahin darf auch ohne Untersuchung am Schießen teilgenommen werden.



Wer zum Thema arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Fragen hat, wendet sich an die FAS seiner Dienststelle.
Oder auch an den Führer der Vorsorge-Kartei.

Vor allem Diejenigen, die für die Arbeit am PC eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigen.
Denn diese wird über den Betriebsarzt verordnet.


Mal was Neues zum Thema Pflicht-Lärmvorsorge A 3.1.3 (alt G 20):

Durch KdoSanDstBw Ref VI 3 Arb-/UmwMed wurde die Ausnahmegenehmigung bis 31.12.2017 verlängert.
(LoNo vom 01.03.2017)

D.h. mit dem vorgeschriebenen Gehörschutz darf auch ohne aktuelle A 3.1.3 an Schießvorhaben  teilgenommen werden
(bis 31.12.2017).
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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