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Zitat von: Lidius am 24. Juni 2006, 12:47:30
So ist es, die ersten 6 Monate wirst du erstmal wie ein gwdl besoldet und genießt auch die sonstigen Vorteile eines wehrdienstleistenden (hast also auch nen bahnberechtigungsausweis im ersten halben jahr). Nach den 6 Monaten gibts dann ne nette nachzahlung
Zitat von: Exe am 25. Juni 2006, 10:03:57Zitat von: Mind am 24. Juni 2006, 12:13:50
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Außerdem, ich mach' doch mit Widerrufsrecht 6 Monate.. da bekomm' ich in den 6 Monaten eh weniger, oder? Weil da bin ich dann ja nicht Offizieranwärter sondern Offizierbewerber und werde erst nach diesen 6 Monaten in das Verhältnis eines SaZ12 übernommen.. hatte ich mal gehört.
Du kannst, jeder Zeit deine SaZ-Erklärung unterschreiben, bekommst dann auch die 1200€ ab dem Folgemonat.
Zitat von: Mind am 24. Juni 2006, 12:13:50
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Außerdem, ich mach' doch mit Widerrufsrecht 6 Monate.. da bekomm' ich in den 6 Monaten eh weniger, oder? Weil da bin ich dann ja nicht Offizieranwärter sondern Offizierbewerber und werde erst nach diesen 6 Monaten in das Verhältnis eines SaZ12 übernommen.. hatte ich mal gehört.
Zitat von: DJ am 24. Juni 2006, 16:33:28Wieso hat das noch keiner meiner Wehrbereichsverwaltung gesagt??
Soldaten sollten schließlich ordentlich bezahlt werden.
Zitat von: Mind am 24. Juni 2006, 12:13:50
1200 €?!?!?
Zur Grundausbildung?!
So viel?!?
Zitat von: Lidius am 24. Juni 2006, 12:47:30
So ist es, die ersten 6 Monate wirst du erstmal wie ein gwdl besoldet
Zitat von: Mind am 24. Juni 2006, 12:13:50
Die Differenz wird einem dann größtenteils nach den 6 Monaten ausgezahlt. Stimmt das?