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Autor KlausP
 - 03. Mai 2017, 11:33:12
Die Erkenntnis mit der fehlenden und/oder selektiven Wahrnehmung dessen, was man gesagt bekommt, was man unterschreibt und was man in "hardcopy" in die Hand bekommt ist ja nun nicht wirklich neu und überrasch zumindest mich nicht mehr. Ich hab hier schon Fälle erlebt, die waren zu dusselig geistig nicht in der Lage, etwas aus ihrer Einplanung abzuschreiben und hier der besseren Verständlichkeit wegen zu posten. Dann kann man natürlich auch die aufgeworfenen Fragen nixcht vernünftig beantworten.
Autor mailman02
 - 03. Mai 2017, 09:01:08
Jedenfalls wird er noch so zum Unterschreiben rausgegeben. Da steht ja wie gesagt noch mehr, über Schulden, Drogen usw.

Zitatkann selbst nochmal lesen

Ja man kann, könnte...

Es mögen persönliche Erfahrungen sein, aber ich kann leider aus München von einem Großteil der Mitbewerber berichten, das viele  nicht mal nach dem Einplaner wußten wofür sie unterschrieben hatten.
Als ich einem 20 jährigen erklärt habe, das er als "Stabsdienstsoldat" in einer Kampfeinheit eher wenig mit Kämpfen zu tun aht wurden die Augen groß. Angeblich hatte der Einplaner nur von Kampeinheit gesprochen. Die beigelegte Tätigkeitsbeschreibung wurde wohl auch nciht gelesen.
Autor HerrZog
 - 03. Mai 2017, 08:05:52
Alles was man unterschreibt bekommt man aber auch für die eigenen Unterlagen und kann selbst nochmal lesen.
Und diesen Eröffnungsvermerk gabs schon vor etlichen Jahren. Keine Ahnung ob das heute überhaupt noch gültig ist.
Autor mailman02
 - 30. April 2017, 15:33:24
Wobei man auch sagen muß man muß sehr viel unterschreiben..

Aber zumindest für München kann ich sagen, das der Einplaner mit mir alles durchgegangen ist und erklärt hat. Und die restlichen Formulare wurden mir von einer Zivilangestellten erklärt.

Aber da hast du auch wieder das Problem das viele nur selektiv zuhören.
Autor KillBurn93
 - 30. April 2017, 14:47:52
Lesen was man unterschreibt wird ja auch überbewertet. Besonders aktenkundige Belehrungen oder anderer "unwichtige Kram".
Autor mailman02
 - 30. April 2017, 14:07:03
Das stimmt leider Klaus..

Meine Mitbewerber kamen frisch vom Einplaner und haben schon von Versetzung und Laufbahnwechsel gesprochen.

Auf dem Zettel steht übrigens noch mehr: Bundesweit einsetzbar, Auslandeinsätze, wenn man auf einem Springerdienstposten ist usw.

Kann eigentlich keiner sagen er hätte es nicht gewußt..
Autor KlausP
 - 30. April 2017, 14:02:11
Zitat von: mailman02 am 30. April 2017, 13:43:22
Es steht im Eröffnungsvermerk/Belehrung auf der Rückseite wie folgt:
Zitat
Wechsel der Laufbahn und/oder Weiterverpflichtung von aktiven Soldaten sind nur eingeschränkt möglich und orientieren sich an den Vorgaben der Bedarfsträger im Bundesministeriumg der Verteidigung. Zuständig für die Zusage und Genehmigung eines Laufbahnwechels einer Weiterverpflichtung ist das BAPersBw. Ein Laufbahnwechsel ist gurndsätzlich nciht vorgesehen!

Deswegen kam ich da drauf..

Danke für de Richtigstellung. Wenn's das schon länger gibt zeigt mir das, dass sich die wenigsten Bewerber das wirklich durchlesen, geschweige, dass sie es verstehen.  Da zeigen sich dann, wie so oft, die Unterschiede zwischen dem gesprochen, dem geschriebenen und dem verstandenen Wort.
Autor ulli76
 - 30. April 2017, 13:52:41
Ich finde es gut, dass das nochmal drauf steht. Vielleicht kommen wir dann mal langsam von dem "Der Einplaner hat gesagt, ich soll erstmal Mannschafter machen, ich kann dann ja problemlos wechseln"
Autor mailman02
 - 30. April 2017, 13:43:22
Es steht im Eröffnungsvermerk/Belehrung auf der Rückseite wie folgt:
Zitat
Wechsel der Laufbahn und/oder Weiterverpflichtung von aktiven Soldaten sind nur eingeschränkt möglich und orientieren sich an den Vorgaben der Bedarfsträger im Bundesministeriumg der Verteidigung. Zuständig für die Zusage und Genehmigung eines Laufbahnwechels einer Weiterverpflichtung ist das BAPersBw. Ein Laufbahnwechsel ist gurndsätzlich nciht vorgesehen!

Deswegen kam ich da drauf..
Autor Ralf
 - 29. April 2017, 20:08:11
Wer weiß, was das für eine "Erklärung" sein soll.
Ich könnte mir vorstellen, dass dieses in Form des Schreibens der Mitteilung des Eignungsgrades für die Lfb erfolgt, weil ja mit dem zum derzeitigen Zeitpunkt erreichten Lfb-Ergebnisses erst einmal kein LfbWechsel möglich ist, sondern entweder eine positive Stllgn des DV oder ein erneuter Test im KarrC Bw erfolgen muss. Also keine Regelmäßigkeit darstellt.
Autor KlausP
 - 29. April 2017, 19:54:21
Das hätte mich auch gewundert, aber @mailman schrieb das ja ausdrücklich so.
Autor Ralf
 - 29. April 2017, 19:45:54
Nein, das steht nicht in der Verpflichtungserklärung.
Autor KlausP
 - 29. April 2017, 19:07:01
Das steht so in der Verpflichtungserklärung? Ist das neu? Mir ist das jedenfalls nicht bekannt, aber das will nicht viel heißen.
Autor mailman02
 - 29. April 2017, 18:50:04
Das erscheint mir logisch.

Dennoch steht in der Erklärung die man im Karrierecenter ausfüllt, sinngemäß das ein Laufbahnwechsel nicht vorgesehen ist und die Ausnahme darstellt.
Was ist dann der Grund das man dies dann hinschreibt?
Autor Ralf
 - 29. April 2017, 11:56:16
ZitatLaut der Verpflichtungserklärung ist der Laufbahnwechsel in eine höhere Laufbahn wohl die Ausnahme, aber es kann natürlich klappen.
Nein euer Ehren. Laufbahnwechsel ist eine Personalbindungsmaßnahme, die auch systemisch vorgesehen ist und auch strukturell eine Vorgabe erfährt. Es gibt da keine Quoten, sondern eher Mindesthürden. Wenn also jemand geeignet und flexibel ist, klappt das auch.