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FW Fachdienst oder Mannschafter in d. Truppe ? Rat benötigt

Begonnen von Locke94, 28. April 2017, 21:44:27

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Locke94

Hallo zusammen,

wie bereits in einem anderen Thread erwähnt hatte ich im Oktober 2016 den Einstellungstest für Feldwebel erfolgreich absolviert.  Ich erhielt die Zusage für den Feldwebem im Fachdienst, jedoch nicht für den Truppendienst. Meine Eignung war T2. Und der geplantE Dienstantritt ist Oktober 2017.

Die Begründung des Prüfoffiziers war lediglich das ich den FWD nach einer Woche meinerseits beendet hatte  (diese Entscheidung bereue ich bis heute ) und er mich daher nicht in der Truppe sieht.

Nun gehen mir zwei Möglichkeiten  durch den Kopf


Option 1: Stabsdienstfeldwebel bei der Luftwaffe. eingestellt wegen der verwertbaren Ausbildung dann als Stabsunteroffizier.  Ist halt wie mein bisheriger Job nur in Uniform und im Büro sitzen möchte ich ungern.

OptIon 2.Mannschafter in der Truppe, z.b. saz 4 . Dann hierbei die Laufbahm des Feldwebels im Truppendienst bewerben.  Dort könnte ich die Bewegung, Kameradschaft sowie Einsatzefahrung sammeln (möchte an einem  Einsatz teilnehmen). Ausserdem erlebet Manier sicher sehr viel im Gegensatz wenn mam vor dem Computer Sitz.

Mir fehlt aktuell die Übersicht für welche Verwendungen ich mit T2 geeignet wäre. Panzergrenadier würde mich z.b. interessieren.

Vielleicht war jemand von euch in einer ähnlichen Situation. Ich weiss nicht was ich machen soll und benötige daher euren Rat.

Freue mich von euch zu lesen.
LG locke

DA40

Moin!

Aufgrund der Rechtschreibschwierigkeiten würde ich von einer Einplanung als Stabsdienstfeldwebel absehen. Wenn Sie sich eher im Truppendienst sehen und Sie die geringere Vergütung verschmerzen können, halte ich Mannschafter mit Antrag auf Laufbahnwechsel nach einiger Zeit für eine gute Idee. Dann können Sie beweisen, dass Sie doch Ihren Soldaten stehen können und das Ausscheiden nach so kurzer Zeit im FWD tatsächlich ein Fehler für Sie und vergangen ist.

Ansonsten lässt sich anhand der Tauglichkeitsstufe nicht sagen, für welche einzelnen Verwendungen Sie tauglich sind. Dazu sollten Sie eigentlichen ein Formular mit einigen Kreuzen und vielen Buchstaben- / Ziffernkombinationen erhalten haben (X200....).

Jedenfalls Ihnen viel Erfolg!

wolverine

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Ralf

ZitatOption 1: Stabsdienstfeldwebel bei der Luftwaffe. eingestellt wegen der verwertbaren Ausbildung dann als Stabsunteroffizier.  Ist halt wie mein bisheriger Job nur in Uniform und im Büro sitzen möchte ich ungern.
Ich denke, selbst als StDstUffz ist der "Job" immer noch anders als dein ziviler. Auf Staffel-Ebene ist das auch was anderes als bspw. auf Ämterebene.
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bayern bazi

nicht zu vergessen - die erfahrung die man samaelt -kann im zivilen dann auch wieder verwendertet werden ;)

ob du als mannschafter im grünen beriec türen auftretten und hausbesuche machen kannst - du willst ja bestimmd nicht nach deiener Dienstzeit bei moskau inkasso arbeiten ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

mailman02

Es gibt zwar bei den Msch. m.W. keine richtige Unterscheidung zwischen Fach und Truppendienst, dennohch kann es sein das man auch als Msch im Gezi landet oder in der Inst usw.

Laut der Verpflichtungserklärung ist der Laufbahnwechsel in eine höhere Laufbahn wohl die Ausnahme, aber es kann natürlich klappen. Man muß selbst wissen ob man die Laufbahn eines angelernten bzw. Hilfsarbeiters antreten will, wenn man schon einen Beruf mtbringt.


Ralf

ZitatLaut der Verpflichtungserklärung ist der Laufbahnwechsel in eine höhere Laufbahn wohl die Ausnahme, aber es kann natürlich klappen.
Nein euer Ehren. Laufbahnwechsel ist eine Personalbindungsmaßnahme, die auch systemisch vorgesehen ist und auch strukturell eine Vorgabe erfährt. Es gibt da keine Quoten, sondern eher Mindesthürden. Wenn also jemand geeignet und flexibel ist, klappt das auch.
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mailman02

Das erscheint mir logisch.

Dennoch steht in der Erklärung die man im Karrierecenter ausfüllt, sinngemäß das ein Laufbahnwechsel nicht vorgesehen ist und die Ausnahme darstellt.
Was ist dann der Grund das man dies dann hinschreibt?

KlausP

Das steht so in der Verpflichtungserklärung? Ist das neu? Mir ist das jedenfalls nicht bekannt, aber das will nicht viel heißen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Wer weiß, was das für eine "Erklärung" sein soll.
Ich könnte mir vorstellen, dass dieses in Form des Schreibens der Mitteilung des Eignungsgrades für die Lfb erfolgt, weil ja mit dem zum derzeitigen Zeitpunkt erreichten Lfb-Ergebnisses erst einmal kein LfbWechsel möglich ist, sondern entweder eine positive Stllgn des DV oder ein erneuter Test im KarrC Bw erfolgen muss. Also keine Regelmäßigkeit darstellt.
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mailman02

Es steht im Eröffnungsvermerk/Belehrung auf der Rückseite wie folgt:
Zitat
Wechsel der Laufbahn und/oder Weiterverpflichtung von aktiven Soldaten sind nur eingeschränkt möglich und orientieren sich an den Vorgaben der Bedarfsträger im Bundesministeriumg der Verteidigung. Zuständig für die Zusage und Genehmigung eines Laufbahnwechels einer Weiterverpflichtung ist das BAPersBw. Ein Laufbahnwechsel ist gurndsätzlich nciht vorgesehen!

Deswegen kam ich da drauf..

ulli76

Ich finde es gut, dass das nochmal drauf steht. Vielleicht kommen wir dann mal langsam von dem "Der Einplaner hat gesagt, ich soll erstmal Mannschafter machen, ich kann dann ja problemlos wechseln"
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitat von: mailman02 am 30. April 2017, 13:43:22
Es steht im Eröffnungsvermerk/Belehrung auf der Rückseite wie folgt:
Zitat
Wechsel der Laufbahn und/oder Weiterverpflichtung von aktiven Soldaten sind nur eingeschränkt möglich und orientieren sich an den Vorgaben der Bedarfsträger im Bundesministeriumg der Verteidigung. Zuständig für die Zusage und Genehmigung eines Laufbahnwechels einer Weiterverpflichtung ist das BAPersBw. Ein Laufbahnwechsel ist gurndsätzlich nciht vorgesehen!

Deswegen kam ich da drauf..

Danke für de Richtigstellung. Wenn's das schon länger gibt zeigt mir das, dass sich die wenigsten Bewerber das wirklich durchlesen, geschweige, dass sie es verstehen.  Da zeigen sich dann, wie so oft, die Unterschiede zwischen dem gesprochen, dem geschriebenen und dem verstandenen Wort.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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