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Zitat von: Angemon84 am 28. Mai 2017, 17:41:52Meine Brötchen und die meines Kindes bezahlt er nicht aus Freundschaft, sondern ich leiste dafür ja meine Arbeit.
vor kurzem war zu dieser Problematik ein Thread in
Du solltest jetzt abwägen, ob die diesen Arbeitgeber vor den Kopf stößt, indem du diesen erst Mitte September von der Eignungsübung in Kenntnis setzt. Oder du spielst mit offnenen Karten und bist fair gegenüber deinem aktuellen Arbeitgeber, welcher dir momentan deine Brötchen bezahlt (und wohl auch die deines Kindes ).Zitat von: sophie1004 am 28. Mai 2017, 16:38:48
Zitat
Warum hast du nicht direkt bei der Einstellung gesagt, dass du ab Oktober woanderst anfängst?
Zitat von: wolverine am 28. Mai 2017, 17:31:38Zitat von: sophie1004 am 28. Mai 2017, 17:11:39Das wird erst einmal gem. § 2 Abs. 2 S. 3 zu seinen Ungunsten vermutet. Er muss also andere Gründe schon überzeugend darlegen. Kündigt er ohne Grund, gilt die Vermutung.
Er wird ja nicht so dämlich sein und erwähnen, dass er mich wegen der Bundeswehr kündigt. Er könnte diverse andere Gründe an den Tag legen, zumal man in der PZ ohne Grund kündigen kann.
Und was soll denn die Alternative sein? Was ich bei den ständigen Fragen zum ArbPlSchG nicht verstehe ist, wofür eine eigene Kündigung nützlich sein soll? Außer, dass man sich selbst des Schutzes begibt.
Kündigt der Arbeitgeber widerrechtlich, erhebt man Kündigungsschutzklage und bekommt entweder sein Gehalt weiter- oder nachbezahlt oder meldet sich bei der Arbeitsagentur. Unter Ygeltung des ArbPlSchG hat der AG gute Chancen, bei der Klage zu verlieren.
Oder er hält sich einfach an das Gesetz und alles läuft, wie es laufen soll.
Zitat von: sophie1004 am 28. Mai 2017, 16:38:48Warum hast du nicht direkt bei der Einstellung gesagt, dass du ab Oktober woanderst anfängst?
Ab 4.10.17, werde ich meine GA beginnen.
Nun wurde mir im Dezember , nach den Tests mitgeteilt, dass ich meinen Arbeitsplatz nicht kündigen solle bezüglich eventueller Rückkehr ins Zivilleben.
Nun musste ich jedoch im April meine Arbeitsstelle wechseln und hätte lt Avertrag bis 14.10.2017 Probezeit.
Zitat von: sophie1004 am 28. Mai 2017, 17:11:39Das wird erst einmal gem. § 2 Abs. 2 S. 3 zu seinen Ungunsten vermutet. Er muss also andere Gründe schon überzeugend darlegen. Kündigt er ohne Grund, gilt die Vermutung.
Er wird ja nicht so dämlich sein und erwähnen, dass er mich wegen der Bundeswehr kündigt. Er könnte diverse andere Gründe an den Tag legen, zumal man in der PZ ohne Grund kündigen kann.
Zitat von: KlausP am 28. Mai 2017, 17:04:11
Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsverhältnis ganz normal endet. Ihr AG darf Ihnen aber ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Bescheid vorlegen bis zum Auslaufen des befristeten Arbeitsvertrages nicht kündigen.
Zitat von: Ralf am 28. Mai 2017, 16:56:51ZitatEin befristetes Arbeitsverhältnis wird durch Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung nicht verlängert; das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen während des Wehrdienstes geendet hätte.
ZitatEin befristetes Arbeitsverhältnis wird durch Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung nicht verlängert; das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen während des Wehrdienstes geendet hätte.
Zitat von: Ralf am 28. Mai 2017, 16:45:00
Steht ja alles im Arbeitsplatzschutzgesetz, also wann du deinen AG informieren musst und auch, wie sich das in der Probezeit verhält. D.h. ja aber nicht, dass du kündigen brauchst.