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ZitatEine Frage hätte ich noch: Wenn in der Jahresplanung der DVag einfach "Schulschießen" steht, kann ich dann davon ausgehen, dass bei einer solchen DVag dann auch die Eingangsübungens geschossen werden? Ich werde mich vorher beim zuständigen FwRes auf jeden Fall schlau machen, aber ihr habt ja vermutlich in dieser Hinsicht schon Erfahrungen gemacht.
Zitat von: JuTheo am 31. August 2017, 18:41:27
Leider wird zumindest in NRW reine Handwaffenausbildung nur sehr selten angeboten und insb. zerlegen/zusammensetzen kann man beim AGSHP ja leider nicht üben. Bei meinem letzten AGSHP-Aufenthalt vor zwei Monaten habe ich aber zum Glück gemerkt, dass trotz fast 12 Jahren Pause die hunderte Male wiederholten Handgriffe am G36 zumindest noch gut drin waren, und bei der P8 gehe ich auch davon aus.
Zitat von: F_K am 31. August 2017, 15:34:30
Zur Klarstellung:
- Es gibt kein "Muss" für irgentwelche Übungen im AGSHP.
- Es MÜSSEN aber, je nach Übung, gewisse Vorübungen geschossen werden sein.
- Wer länger als 3 Jahre nicht (nachweislich) geschossen hat, "verliert" alle geschossenen Vorübungen (er muss nachweisen können, in den letzten 3 jahren geschossen zu haben, Beweislast liegt beim Schützen ...)
Wer also nach 3 Jahren Abstinenz bei einer DVag "aufschlägt", auf der G36 S 9, PS 2 / 3 (WÜ) geschossen wird, der darf genau NICHTS schießen.
Sicherheitsbestimmungen und sicherer Umgang mit der Waffe sind zusätzlich unabdingbare Voraussetzungen.
Wer also die Chance hat, diese Übungen im AGSHP zu schießen, der hat diesen Punkt "erledigt".
Zitat von: KlausP am 30. August 2017, 19:35:17
Seit wann haben unbeorderte Reservisten denn eine STAN-Waffe?