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AGSHP-Übungen als Vorausetzung für Schulschießen

Begonnen von JuTheo, 30. August 2017, 18:23:16

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JuTheo

Da mein Versuch in Vorschriften fündig zu werden nicht geholfen hat, hoffe ich das mir hier jemand helfen kann.

Muss ich als unbeorderter Reservist bestimmte Übungen im AGSHP geschossen oder bestanden haben, wenn ich in Zukunft an einem Schulschießen teilnehmen möchte? Über die weiteren Voraussetzungen wie Dienstfähigkeit und sicherem Umgang mit der Waffe bin ich mir bewusst. Es geht mir um meine STAN-Waffen P8 und G36.


F_K

Ja - diese Forderung gillt für alle Soldaten.

Wer 3 Jahre nicht geschossen hat, fängt wieder von "vorne" mit den Übungen an.

JuTheo

Und welche Übungen sind das?
Bin nämlich am Samstag im AGSHP und könnte die dann vielleicht schießen, wenn der Leitende mitspielt. Für einen Hinweis auf die entsprechende Vorschrift wäre ich auch dankbar.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K


JuTheo

@F_K: Danke für die Auskunft. Aber eine Nachfrage habe ich noch um Missverständnisse zu vermeiden: Diese Übungen müssen vor dem Schulschießen im AGSHP geschossen worden sein? Das ich die alle wieder im scharfen Schuss wieder schießen muss, ist mir bewusst.
@KlausP: Habe wohl den falschen Begriff gewählt und weiß dann auch nicht, welcher der richtige ist. Nach meiner Kenntnis sind als Unteroffizier P8 und G 36 die Waffen, die man üblicherweise beherrschen sollte.

Exberliner

Ex-Berliner  OG d.R.   Ich tue recht und scheue keinen Feind. (Wilhelm Tell; Schiller)

Exberliner

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Exberliner

Ex-Berliner  OG d.R.   Ich tue recht und scheue keinen Feind. (Wilhelm Tell; Schiller)

Der Reservist

Ich glaube, F_K hat deine Frage nicht genau genug gelesen. AGSHP ist keine Pflicht. Voraussetzung für die Voraussetzung  für die G36-S-1 ist "lediglich" sicheres Handhaben der Waffe. Das kann über AGSHP zusätzlich sichergestellt werden, aber primär heißt das über die klassische Ausbildung (zerlegen, zusammensetzen, Anschlagsarten, Ladetätigkeiten) Sicherheit an der Waffe erlangen.

F_K

Zur Klarstellung:

- Es gibt kein "Muss" für irgentwelche Übungen im AGSHP.
- Es MÜSSEN aber, je nach Übung, gewisse Vorübungen geschossen werden sein.
- Wer länger als 3 Jahre nicht (nachweislich) geschossen hat, "verliert" alle geschossenen Vorübungen (er muss nachweisen können, in den letzten 3 jahren geschossen zu haben, Beweislast liegt beim Schützen ...)

Wer also nach 3 Jahren Abstinenz bei einer DVag "aufschlägt", auf der G36 S 9, PS 2 / 3 (WÜ) geschossen wird, der darf genau NICHTS schießen.

Sicherheitsbestimmungen und sicherer Umgang mit der Waffe sind zusätzlich unabdingbare Voraussetzungen.

Wer also die Chance hat, diese Übungen im AGSHP zu schießen, der hat diesen Punkt "erledigt".

JuTheo

Also an alle nochmal vielen Dank für die Infos!

Was die sichere Handhabung der Waffen etc. angeht bin ich auch ganz bei euch. Leider wird zumindest in NRW reine Handwaffenausbildung nur sehr selten angeboten und insb. zerlegen/zusammensetzen kann man beim AGSHP ja leider nicht üben. Bei meinem letzten AGSHP-Aufenthalt vor zwei Monaten habe ich aber zum Glück gemerkt, dass trotz fast 12 Jahren Pause die hunderte Male wiederholten Handgriffe am G36 zumindest noch gut drin waren, und bei der P8 gehe ich auch davon aus. 

Eine Frage hätte ich noch: Wenn in der Jahresplanung der DVag einfach "Schulschießen" steht, kann ich dann davon ausgehen, dass bei einer solchen DVag dann auch die Eingangsübungens geschossen werden? Ich werde mich vorher beim zuständigen FwRes auf jeden Fall schlau machen, aber ihr habt ja vermutlich in dieser Hinsicht schon Erfahrungen gemacht. 

F_K

Nein - und die Schiessbefehle gibt es erst 2 bis 3 Wochen vor dem Termin.

Bis dahin ist unklar, was geschossen werden kann / darf.

DA40

Zitat von: F_K am 31. August 2017, 15:34:30
Zur Klarstellung:

- Es gibt kein "Muss" für irgentwelche Übungen im AGSHP.
- Es MÜSSEN aber, je nach Übung, gewisse Vorübungen geschossen werden sein.
- Wer länger als 3 Jahre nicht (nachweislich) geschossen hat, "verliert" alle geschossenen Vorübungen (er muss nachweisen können, in den letzten 3 jahren geschossen zu haben, Beweislast liegt beim Schützen ...)

Wer also nach 3 Jahren Abstinenz bei einer DVag "aufschlägt", auf der G36 S 9, PS 2 / 3 (WÜ) geschossen wird, der darf genau NICHTS schießen.

Sicherheitsbestimmungen und sicherer Umgang mit der Waffe sind zusätzlich unabdingbare Voraussetzungen.

Wer also die Chance hat, diese Übungen im AGSHP zu schießen, der hat diesen Punkt "erledigt".

Jedenfalls wird das nicht überall so praktiziert, insbesondere nicht an der OSLw. Hier wurde G36-S-9 und P8-S-2 (WÜ) von allen geschossen unabhängig davon, wann der letzte Schuss vorher abgegeben wurde (auch deutlich länger als drei Jahre her).

Marschkompasszahl

Zitat von: JuTheo am 31. August 2017, 18:41:27
Leider wird zumindest in NRW reine Handwaffenausbildung nur sehr selten angeboten und insb. zerlegen/zusammensetzen kann man beim AGSHP ja leider nicht üben. Bei meinem letzten AGSHP-Aufenthalt vor zwei Monaten habe ich aber zum Glück gemerkt, dass trotz fast 12 Jahren Pause die hunderte Male wiederholten Handgriffe am G36 zumindest noch gut drin waren, und bei der P8 gehe ich auch davon aus.

Bei der reinen AGSHP-Ausbildung natürlich nicht. Aber die Wartezeiten kann man ja durchaus für die Ausbildung an Waffen und Gerät nutzen.
So hatte ich letztes WE auch gedacht, ich würde bei AGSHP den halben Tag auf der "Reservebank" verbringen - ganz im Gegenteil!
Neben der Ausbildung am Simulator fand die auch klassische Ausbildung an den üblichen Handwaffen statt (Zerlegen/ zusammen setzen; Ladetätigkeiten; Anschlagsarten).
So flink wie beim G3 (und selbst da war ich nicht der schnellste), bin ich beim G36 noch lange nicht, um "Schlagbolzen frei!" melden zu können.
Aber stetes Wasser höhlt den Stein... 
Was früher in kurzer Zeit per Drill erlernt wurde, geht heute langsamer über ständiges Üben.

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