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Zusammenfassung

Autor Andi8111
 - 28. November 2017, 11:05:30
Zitat von: CIRK am 28. November 2017, 10:48:54
Die Lösung ist doch ganz einfach, nehmen Sie amDienstort eine Wohnung und ziehen Sie dort mit Ihrer Freundin zusammen.

Naheliegende Problemlösungsstrategien werden oft nicht in Betracht gezogen.
Autor CIRK
 - 28. November 2017, 10:48:54
Die Lösung ist doch ganz einfach, nehmen Sie amDienstort eine Wohnung und ziehen Sie dort mit Ihrer Freundin zusammen.
Autor Andi8111
 - 28. November 2017, 10:47:36
Stimmt natürlich. Hab ich wohl aufgrund meines Arousals vergessen anzufügen ;)
Autor Andi
 - 28. November 2017, 10:43:22
Zitat von: Andi8111 am 27. November 2017, 16:32:14
Da Sie diese Wohnung nicht zum Dienstantritt haben anerkennen lassen, kommt zwar eine "Anerkennung" als Hausstand in Betracht. Diese wird aber erst bei der nächsten Personalverfügung berücksichtigt.

Nein, sie ist erst dann berücksichtigungsfähig, wenn sie im Einzugsraum der Stammeinheit liegt - wenn das nicht der Fall ist, ist sie auch nach der hundertsten Versetzung nicht berücksichtigungsfähig.

Gruß Andi
Autor Andi8111
 - 27. November 2017, 16:41:24
Im übrigen haben wir Ihnen diese Fragen bereits in drei Threads in den letzten 4 Wochen erklärt. Es ist Ihnen seit der Aufforderung Dienstantritt bekannt, dass Sie eine Wohnung 950km entfernt von Plön haben. Bei der Eignungsfeststellung wird man dazu befragt und muss ein Kreuz auf einem Formular machen und unterschreiben. Entweder hat es da bei Ihnen, ob der Probleme mit den dienstlichen Schuhen oder der Krankheit während der GA oder Ihrer Abneigung zum Dienst an Bord bei der Marine, ausgesetzt, aber irgendwie glaube ich, das ist Ihnen einfach durchgegangen. Und egal wie oft Sie diese Frage noch in andere Worte verpacken: Sie bekommen für diese Wohnung KEIN Trennungsgeld in irgend einer Form. Nichts, nader, null. Nichteinmal einen Cent.
Autor KlausP
 - 27. November 2017, 16:33:43
Schlecht. Die Anerkennung als berücksichtigungsfähiger Hausstand wirkt sich immer erst ab der nächsten Personalmaßnahme (Versetzung) aus.
Autor Andi8111
 - 27. November 2017, 16:32:14
Schlecht.

Da Sie diese Wohnung nicht zum Dienstantritt haben anerkennen lassen, kommt zwar eine "Anerkennung" als Hausstand in Betracht. Diese wird aber erst bei der nächsten Personalverfügung berücksichtigt.
Es gibt KEINE Chance, außer eine Versetzung oder Kommandierung, in Ihrer jetzigen Situation Trennungsgeld zu erhalten.
Autor THwuestenfuchs
 - 27. November 2017, 16:14:20
Hallo,

ich möchte mit meiner Freundin zusammen ziehen. Derzeit bin ich nicht trennungsgeld berechtigt. Ich will unsere Wohnung Anerkennen lasses damit ich Trennungsgeldberechtigt bin.

Die Wohnung ist 950KM von meinem Neuen Dienstort empfernt. Ich bin Hauptmieter und unter 25.

Wie stehen die Chancen?


Mit freundlichen Grüßen
Tobias Müller