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Schlechte Chancen fürs Trennungsgeld.

Begonnen von THwuestenfuchs, 27. November 2017, 16:14:20

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THwuestenfuchs

Hallo,

ich möchte mit meiner Freundin zusammen ziehen. Derzeit bin ich nicht trennungsgeld berechtigt. Ich will unsere Wohnung Anerkennen lasses damit ich Trennungsgeldberechtigt bin.

Die Wohnung ist 950KM von meinem Neuen Dienstort empfernt. Ich bin Hauptmieter und unter 25.

Wie stehen die Chancen?


Mit freundlichen Grüßen
Tobias Müller

Andi8111

Schlecht.

Da Sie diese Wohnung nicht zum Dienstantritt haben anerkennen lassen, kommt zwar eine "Anerkennung" als Hausstand in Betracht. Diese wird aber erst bei der nächsten Personalverfügung berücksichtigt.
Es gibt KEINE Chance, außer eine Versetzung oder Kommandierung, in Ihrer jetzigen Situation Trennungsgeld zu erhalten.

KlausP

Schlecht. Die Anerkennung als berücksichtigungsfähiger Hausstand wirkt sich immer erst ab der nächsten Personalmaßnahme (Versetzung) aus.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

Im übrigen haben wir Ihnen diese Fragen bereits in drei Threads in den letzten 4 Wochen erklärt. Es ist Ihnen seit der Aufforderung Dienstantritt bekannt, dass Sie eine Wohnung 950km entfernt von Plön haben. Bei der Eignungsfeststellung wird man dazu befragt und muss ein Kreuz auf einem Formular machen und unterschreiben. Entweder hat es da bei Ihnen, ob der Probleme mit den dienstlichen Schuhen oder der Krankheit während der GA oder Ihrer Abneigung zum Dienst an Bord bei der Marine, ausgesetzt, aber irgendwie glaube ich, das ist Ihnen einfach durchgegangen. Und egal wie oft Sie diese Frage noch in andere Worte verpacken: Sie bekommen für diese Wohnung KEIN Trennungsgeld in irgend einer Form. Nichts, nader, null. Nichteinmal einen Cent.

Andi

Zitat von: Andi8111 am 27. November 2017, 16:32:14
Da Sie diese Wohnung nicht zum Dienstantritt haben anerkennen lassen, kommt zwar eine "Anerkennung" als Hausstand in Betracht. Diese wird aber erst bei der nächsten Personalverfügung berücksichtigt.

Nein, sie ist erst dann berücksichtigungsfähig, wenn sie im Einzugsraum der Stammeinheit liegt - wenn das nicht der Fall ist, ist sie auch nach der hundertsten Versetzung nicht berücksichtigungsfähig.

Gruß Andi
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Andi8111

Stimmt natürlich. Hab ich wohl aufgrund meines Arousals vergessen anzufügen ;)

CIRK

Die Lösung ist doch ganz einfach, nehmen Sie amDienstort eine Wohnung und ziehen Sie dort mit Ihrer Freundin zusammen.

Andi8111

Zitat von: CIRK am 28. November 2017, 10:48:54
Die Lösung ist doch ganz einfach, nehmen Sie amDienstort eine Wohnung und ziehen Sie dort mit Ihrer Freundin zusammen.

Naheliegende Problemlösungsstrategien werden oft nicht in Betracht gezogen.

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