ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatVon einer Zulassung ist regelmäßig ausgeschlossen, wer an einem anderen Auswahlverfahren zu einer der Laufbahnen der Offiziere wegen mangelnder Eignung ohne Erfolg teilgenommen hat.Der Passus mit der Schulbildung ist Geschichte.
Zitat von: OnkelHeinrich am 11. Januar 2018, 12:02:38
Das bedeutet also im Umkehrschluss: Die Bildungsvoraussetzung ist - Ich habe kein Abitur, bzw. kann mich nur mit einem Realschulabschluss bewerben??
Zitat von: Ralf am 09. Januar 2018, 13:24:06
Vor allem, weil der §29 SLV nicht für Personal vorgesehen ist, das eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife hat. Das macht den Beitrag von DasBe noch unverständlicher. ...
Zitat von: OnkelHeinrich am 11. Januar 2018, 10:50:42Doch. Es gibt ja Bildungsvoraussetzungen.
Fachabitur, aber das hat ja nichts mit der Bewerbung zu tun, oder?