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Zitat von: tank1911 am 16. Februar 2018, 20:59:35
Es ging um die Aussage von DeltaEcho, dass der KpChef angeblich den Ausgleich von Mehrarbeit nur mit einem Vorlauf von min zwei Wochen anordnen darf.
Zitat von: tank1911 am 16. Februar 2018, 09:42:09
Ich frage, weil mir das neu wäre. Finde ich bis jetzt auch nicht in der A-1420/34 oder in der SAZV selbst.
Eine solche Frist würde auch vielen Handlungsoptionen zuwiderlaufen.
Zitat von: efz96 am 16. Februar 2018, 07:26:40
Die Stunden habe ich durch KvD/ UvD Dienste und zwischendurch auch Rufbereitschaft aufgebaut.
ZitatDa dein KpChef mit einer Frist von 2 Wochen Stundenabbau anordnen kann
Zitat von: Ralf am 15. Februar 2018, 20:04:14Das würde mich ebenfalls interessieren. Und: Wie wurde so ein Umfang an Stunden aufgebaut? Weshalb und für welche Tätigkeiten?
Geht es um Überstunden oder um genehmigte Mehrarbeit?