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Überstunden auszahlen/ DA

Begonnen von efz96, 15. Februar 2018, 18:51:24

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efz96

Hallo werte Kameraden,
Ich bin SaZ Und Mannschafter. Habe in den letzten Monaten ziemlich viele Überstunden aufgebaut (ca200). Die nächsten Monate werden es auch noch ein paar mehr sein.
Diese würde ich mir gerne auszahlen lassen und es hieß auch einmal von meinem TE-Führer das der Kommandeur meinte (in einer TE Besprechung)  damit kein Problem zu haben. Heute habe ich bei meinem Pers nachgefragt und er meinte ich könne mir keine Stunden auszahlen lassen. Nur wenn ich sie nicht abfeiern KANN und dies müsse ich auch begründen können.
Ich könnte theoretisch auch Stunden abfeiern aber würde sie mir gerne auszahlen lassen da ich momentan etwas Geld gebrauchen könnte (Umzug vor einem Monat, neues Auto etc)
Außerdem habe ich auch noch 36 Tage Urlaub für dieses Jahr über.
Hat jemand Erfahrungen was Überstunden auszahlen lassen angeht ?
Gibt es einen Antrag dafür oder dergleichen ?
Und weiß jemand zufällig wie hoch der Stundensatz wäre für einen HG ?
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen

Danke schonmal im Voraus

Rollo83

Ohne jetzt ihre dienstlichen Belange zu kennen, vergessen sie das mit dem Geld.

Sie als HG und das meine ich nicht abwertend sind nicht so unabkömmlich das sie keinen Urlaub/DA abbauen können. Das wird ihr DV wahrscheinlich genau so sehen. Auszahlen der Überstunden muss schon sehr gut begründet sein.

tank1911

Die Vergütung von Mehrarbeit kann der Kompaniechef anordnen. Dies ist jedoch an ganz enge Auflagen geknüpft und muss detailliert begründet werden können.

Es muss nachweisbar sein, dass Sie die Mehrarbeit innerhalb von 12 Monaten nach Aufkommen nicht durch Freizeit ausgleichen können. Dies lässt sich i.d.R. nur dadurch begründen, dass Sie entweder nach Aufkommen der Mehrarbeit dauerhaft auf Lehrgängen oder im Einsatz sind, oder aber, dass ihre Anwesenheit im Dienst aufgrund einer Schlüsselposition oder -fähigkeit für die Auftragserfüllung Ihrer Einheit unabdingbar ist.

Wenn Sie sich darin wieder finden, können Sie sich ja mal bei Ihrem Chef melden...

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

FoxtrotUniform

Zitat von: Ralf am 15. Februar 2018, 20:04:14
Geht es um Überstunden oder um genehmigte Mehrarbeit?
Das würde mich ebenfalls interessieren. Und: Wie wurde so ein Umfang an Stunden aufgebaut? Weshalb und für welche Tätigkeiten?
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

tank1911

Ich denke er meint das eine mit dem anderen  :)

200h geht doch dienstgradunabhängig leider recht schnell. 2 Wochen 08/15 TrÜbPl-Aufenthalt mit Nachtschießen und Wochenendausbildung sind schon mal gerne gut über 100h..ein Wochenend-UVD 24h...etc pp

DeltaEcho

Du hast es selber gesagt, du hast die Möglichkeit diese Stunden zu nehmen, möchtest es aber nicht.

An den Abbau von Stunden sind sehr hohe Grenzen gelegt, die i.d.R. nicht von Mannschaften erfüllt werden.

Der KpChef ordnet den Stundenabbau an, dass sind die Weißen Wochen/DA Wochen in eurem Quartalsplan, man kann aber auch selber Vorschläge machen wann angebaut wird.

Auf die Verletzung der 12 Monatsfrist zu hoffen, ist die schlechteste Idee. Da dein KpChef mit einer Frist von 2 Wochen Stundenabbau anordnen kann. Dann interessiert es nicht ob du, dass in dem Zeitraum möchtest oder nicht.

efz96

Die Stunden habe ich durch KvD/ UvD Dienste und zwischendurch auch Rufbereitschaft aufgebaut.
Schade das es nicht so ohne weiteres funktioniert.
Danke für die Antworten

tank1911

ZitatDa dein KpChef mit einer Frist von 2 Wochen Stundenabbau anordnen kann

Woher kommt diese 2 Wochen Frist ?

DeltaEcho

Steht in der entsprechenden Vorschrift zu der Soldatenarbeitszeitverordnung. Da ich gerade kein Zugriff auf das Intranet habe, kann ich die Nummer der Vorschrift gerade nicht schreiben.

Wie gesagt, ich habe noch nie erlebt, dass ein Chef es so abgeordnet hätte, würde aber ein Soldat auf die Verletzung der 12 Monatsfrist hoffen, würde ich es genauso anordnen.

Wie gesagt Stundenauszahlung kommt für dich nicht in Betracht.

tank1911

Ich frage, weil mir das neu wäre. Finde ich bis jetzt auch nicht in der A-1420/34 oder in der SAZV selbst.

Eine solche Frist würde auch vielen Handlungsoptionen zuwiderlaufen.

Andi

Zitat von: efz96 am 16. Februar 2018, 07:26:40
Die Stunden habe ich durch KvD/ UvD Dienste und zwischendurch auch Rufbereitschaft aufgebaut.

Dann dürfen sie nicht ausgezahlt werden, da sie nicht die für eine Auszahlung notwendigen Voraussetzungen erfüllen (Tätigkeit beim Stundenaufbau). Diese Stunden sind ausschließlich in Freizeit abzugelten. Eine Auszahlung wäre sowieso nur möglich, wenn der Abbau der Stunden in den nächsten 12 Monaten nicht möglich ist.

Gruß Andi
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tank1911

Der Vollständigkeit halber wäre vllt. zu sagen, dass Stunden aus UVD/KVD schon die Voraussetzungen erfüllen, die aus der Rufbereitschaft hingegen nicht.

TomTom2017

Zitat von: tank1911 am 16. Februar 2018, 09:42:09
Ich frage, weil mir das neu wäre. Finde ich bis jetzt auch nicht in der A-1420/34 oder in der SAZV selbst.

Eine solche Frist würde auch vielen Handlungsoptionen zuwiderlaufen.

Die Auszahlung erfolgt nur, wenn keine Dienstbefreiung erfolgen kann, § 50 S. 1 BBesG i.V.m. § 15 III S. 1 SAZV. Nur wenn innerhalb von 12 Monaten keine Dienstbefreiung erfolgen kann, kann diese finanziell entschädigt werden, § 15 III S. 2 SAZV. Da das aber ein Ausnahmetatbestand darstellt, muss dies detailliert begründet werden.

tank1911

Ja und? Das ist hinlänglich bekannt und danach war nicht gefragt. Beiträge vorher lesen...

Es ging um die Aussage von DeltaEcho, dass der KpChef angeblich den Ausgleich von Mehrarbeit nur mit einem Vorlauf von min  zwei Wochen anordnen darf.

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