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Autor Andi
 - 01. März 2018, 19:00:00
Tasty, du warst damals nicht zufällig der Kläger? ;)
Autor Tasty
 - 01. März 2018, 13:42:26
Zitat von: schlammtreiber am 01. März 2018, 12:09:31
Wurde sie wahrscheinlich in diesem Fall auch nicht, der Fritze hat das wohl lediglich behauptet weil er spitzgekriegt hat, dass kein "Nachweis" über den Eid in seiner Akte liegt.

Doch, wurde sie.
Die Ernennung fand auf dem Übungsplatz beim Schießen zwischen zwei Rennen statt, abends in der Unterkunft nach dem Waffenreinigen hat lediglich der Spieß noch den Papierkram gemacht, eine Vereidigung gab es nicht.
Und darum gab es natürlich auch keine Niederschrift über eine Vereidigung in der Akte. Was es nicht gab kann man nicht protokollieren.
Autor KlausP
 - 01. März 2018, 12:30:11
Den Gedanken hatte ich auch. Kein BS geworden, Antrag auf Dienstzeitverkürzung abgelehnt, daraufhin Akteneinsicht beantragt und dabei festgestellt, daß die Niederschrift über die Vereidigung fehlt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt ...
Autor schlammtreiber
 - 01. März 2018, 12:09:31
Zitat von: Tasty am 01. März 2018, 12:05:55
In der Regel wird eine Vereidigung natürlich nicht vergessen

Wurde sie wahrscheinlich in diesem Fall auch nicht, der Fritze hat das wohl lediglich behauptet weil er spitzgekriegt hat, dass kein "Nachweis" über den Eid in seiner Akte liegt.
Autor Tasty
 - 01. März 2018, 12:05:55
Da stimme ich Dir zu Ralf, es war in der Tat nur ein unbedeutender Nebenkriegsschauplatz, den ich lediglich wegen der skurrilen Begründung interessant und erwähnenswert fand
In der Regel wird eine Vereidigung natürlich nicht vergessen und dass sich ein Soldat weigert, den Eid abzulegen dürfte die absolute Ausnahme sein.
Autor Ralf
 - 01. März 2018, 11:54:33
Es wäre -wie so häufig und das ist nicht nur auf dich reduziert- hilfreich, wenn man die TE nicht mit "Fällen" verunsichert, die nicht auf denjenigen anzuwenden sind (und damit in akademische Diskussionen abgleitet). Im Falle des TE ist das ja nur eine Minutensache und ich kann als Gegenargument anführen, dass ausnahmslos jeder in den letzten 5 Jahren (solange sind die Ergebnisse zu archivieren) bisher entlassen wurde, der im Rahmen Beendigung EÜ oder bei Ernennung zum SaZ seinen Eid verweigert hat. Dieses wird auch durchgängig bei den "Entlassungsgründen" so erhoben.
Autor Tasty
 - 01. März 2018, 11:49:37
Es ging um die Frage, ob ein Soldat, der sich weigert den Diensteid abzulegen, seine Entlassung erzwingen kann oder nicht.
Es ging nicht darum, wie häufig das vorkommt.
Autor Andi
 - 01. März 2018, 11:44:10
Zitat von: Tasty am 01. März 2018, 11:37:34
Lässt die Spannung nach?

Ja total, weil du einen an sich schon skurrilen Einzelfall anführst, der mit der hier gestellten Sachfrage nichts zu tun hat und vor allem auch noch die Einseitigkeit des Normzwecks klar aufzeigt.

Gruß Andi
Autor SGBunny
 - 01. März 2018, 11:43:45
Ich bin nur Laie, aber für mich macht "sich am Anfang meiner Dienstzeit weigern" und "irgendwann wenn ich nach Einstellung mit höherem Dienstgrad und knapp 5 Jahren Dienstzeit entlassen werden möchte keinen Nachweis über den Eid finden" einen gewaltigen Unterschied.
Autor Tasty
 - 01. März 2018, 11:37:34
Zitat von: KlausP am 01. März 2018, 11:25:25
Da haben Sie ja dann bestimmt auch das passende Urteil parat. Bin gespannt ...

Natürlich.
VG Aachen 1 K 512/10
Zufrieden? Lässt die Spannung nach?
Autor KlausP
 - 01. März 2018, 11:25:25
Da haben Sie ja dann bestimmt auch das passende Urteil parat. Bin gespannt ...
Autor F_K
 - 01. März 2018, 11:23:50
Da Verleihung / Aushändigung der Ernennungsurkunde und Vereidigung zeitlich sehr nah beieinander liegen (am gleichen Tag oder mit wenigen Tagen Unterschied), macht es praktisch keinen Unterschied.
Autor Tasty
 - 01. März 2018, 11:23:18
Richtig, es gab aber Fälle, in denen der Dienstherr sich weigerte, den Soldaten zu entlassen.
Ein Soldat hat geklagt, und das VG hat die Klage aus o.g. Grund abgewiesen.
Autor KlausP
 - 01. März 2018, 11:18:36
Der Soldat muss doch gar nichts "rechtlich erzwingen". Er weigert sich mündlich oder schriftlich, den Eid zu leisten und ist damit zwingend von Amts wegen zu entlassen.
Autor Ralf
 - 01. März 2018, 11:17:54
Zitat
Und was nützt ihm ein Paragraph, wenn er keine Mittel hat, die Umsetzung auch durchzusetzen, also die Entlassung zu erzwingen.
Brauch er ja auch nicht, weil..."er ist zu entlassen". Da kommt der Dienstherr nicht dran vorbei.