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Autor KlausP
 - 18. März 2018, 09:14:32
Alles Spekulatius, so lange der Kamerad sich nicht näher auslässt.
Autor FoxtrotUniform
 - 18. März 2018, 08:56:34
Vielleicht Anforderung des BA 90/5 bekommen?
Autor 200/3
 - 17. März 2018, 10:28:40
Zum Glück sagt eine "bestandene" PF ja noch nicht aus, ob jemand wirklich OffzMilFD wird...

Welche Verwendung haben Sie denn in Ihrem Antrag angegeben?
Autor Ralf
 - 17. März 2018, 06:31:18
Das kann ja eigentlich nur die Potenzialfeststellung sein. D.h. es wurde ein Antrag auf Zulassung zum OffzMilFD gestellt, ohne dass ansch. überhaupt ein wenig Basiswissen existiert, was man da für einen Antrag gestellt hat.
Mich erschreckt halt, dass ein Meister (also ein UmP), der sich selbst als Offizier sieht, so wenig weiß.
Autor Rollo83
 - 17. März 2018, 06:26:04
Find ich auch bissel komisch, erst von Eignung schreiben und danach ,,wenn ich genommen werde" und ich muss erlich sagen, bei dem Rest kann ich mich Ralf nur anschließen.
Autor KlausP
 - 16. März 2018, 23:36:08
Was muss ich mir unter "Eignung zum MilFD bekommen" eigentlich konkret vorstellen?
Autor Ralf
 - 16. März 2018, 19:42:37
a) würde ich nun nicht bei OffzMilFD 2015 posten, sondern wohl eher den aktuellen Thread wählen
b) deine Fragen erschrecken mich schon ein wenig. Du hast dich wohl bisher überhaupt nicht mit dem Thema auseinander gesetzt.

Als erste Lektüre empfehle ich dir die Ausschreibung in der GAIP zu lesen. Neben vielen Bezügen findest du dort auch die jeweilen Bedarfsträgerforderungen und somit die Regularien, die für deinen UTB zutreffen.
Autor Peet0815
 - 16. März 2018, 19:30:26
Hallo.
Habe diese Woche die Eignung zum MilFD bekommen.

1. Wann weiß ich in welche Verwendung ich komme falls ich genommen werde?
2. Ist die Verwendung als MilFD artverwandt zu meiner ehemaligen Verwendung?
3. kann ich beeinflussen auf welchen Posten ich wo komme? also als bsp. vom ehemals Koch zum Mat. Bewirtschafter.

Ich würde mich über konstruktive Antworten freuen.

MkG
Peet
Autor Ralf
 - 08. Februar 2015, 16:00:29
Ja, vor jedem Laufbahn- oder Statuswechsel ist gem. Berufungserlass die körperl. Eignung festzustellen.
Autor Megawaldi
 - 08. Februar 2015, 15:32:18
Hey Rollo,
ja scheint so zu sein.
Ich musste auch ein 90/5 zum Laufbahnwechsel und ein 90/5 zur Übernahme BS vor der Beförderung ablegen.
Gruß Megawaldi
Autor Rollo83
 - 08. Februar 2015, 14:20:18
Ich klink mich hier mal kurz ein, vielleicht kann Ralf oder auch Uli was zu meiner Frage beitragen.

Fiktives Beispiel: Soldat X kein BS wird im Jahr 2013 OffzMilFD, macht logischerweise den 90/5 Laufbahnwechsel mit allem was dazu gehört. Soldat X wird im Jahr 2016 Offizier und BS. Muss Soldat X dann im Jahr 2016 erneut einen 90/5 dafür machen?
Autor Jens79
 - 08. Februar 2015, 07:11:56
Das hab ich Verstanden.

Danke
Autor Ralf
 - 08. Februar 2015, 07:09:12
Nach der Konferenz werden die Ergebnisse als Vorschlagslisten zusammengestellt und zur Billigung an die Amtsführung gegeben. Dann setzen sich die PersFhr hin und schreiben die Aufforderung 90/5er und die Bescheide.
Ein Einplanungsgespräch gibt es und braucht es nicht, weil die Übernahme-AVR ja durch den Werdegang festgelegt ist bzw. durch das Konferenzergebnis festgelegt wurde. Da steh dann aber natürlich nochmal drin, in welcher AVR man übernommen wurde und wie die weitere Ausbildungsplanung für die nächsten 3 Jahre aussieht. Es kann auch eine Konditionierung drin sein, "Übernahme erst wenn man dies und das gemacht hat".
Oder es ist ein Nachrückerbescheid.
Und wie gesagt, je nach TSK zeitlich unterschiedlich.
Die Einplanung an den Standort gibts erst so in 2 Jahren gegen Ende der Fachschulausbildung.
Autor Jens79
 - 08. Februar 2015, 06:59:44
Ok.

Was steht in dem Bescheid drin und wie geht es dann weiter?

Wurde da die weitere Verwendung schon festgelegt oder gibt's nochmal sowas wie ein Einplanungsgespräch?
Autor Ralf
 - 08. Februar 2015, 06:50:01
Die sind immer im ersten Quartal, aber je nach TSK unterschiedlich. Die Bescheide bzw. Aufforderungen 90/5 gibts aber erst später.