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Zitat von: Andi am 14. Mai 2018, 10:12:24Da gebe ich dir sogar Recht - die Einstellung habe ich ja erwähnt (ok, ob jetzt wegen Geringfügigkeit oder mangeldem öffentl. Interesse, ist ja egal). Aber es kann ja nicht die Alternative sein, deshalb überhaupt keine Anzeige zu erstatten. Und es landet dennoch in der (Polizei-)Datenbank. Für mich heißt versanden, dass es irgendwo im Nirwana verschwindet. Und wer weiß, vielleicht bekommt das eine motivierte Staatsanwältin, die sich die Sache annimmt.
Nö, das ist in Deutschland so. Einstellung wegen mangeldem öffentlichen Interesse. Klassisches Instrument von völlig überlasteten Staatsanwälten, um den Tisch leerer zu kriegen.
Zitat von: TomTom2017 am 14. Mai 2018, 07:39:50
Mit Verlaub: Das ist Unsinn.
Zitat von: Minchen154 am 13. Mai 2018, 15:57:20Mit Verlaub: Das ist Unsinn. Wenn die Tatbestände erfüllt sind und dies auch bewiesen werden kann, erfolgt eine "Strafe". In diesem Fall (soweit man das aus den Schilderungen entnehmen kann) und weil - wie richtig erkannt wurde - bisher keine Vorstrafen vorliegen, wird vermutlich das Verfahren gegen Geldbuße eingestellt (falls die StA der Ansicht ist, dass es sich z.B. um eine Geringfügigkeit handelt) oder es erfolgt ein Strafbefehl. Eine Hauptverhandlung kommt in den seltesten Fällen zu Stande.
da eine gute Bekannte von mir arbeiten war. Sie wollte direkt die Strafanzeige aufnehmen, sagt aber auch dass dies im Sande verläuft, da er sich sonst noch nie hat etwas zu Schulden kommen lassen.
Zitat von: Minchen154 am 13. Mai 2018, 11:00:58
Er kommt zum Fahrdienst, da ich im Bunker arbeite und wir dorthin gefahren werden, sehen wir uns zwangsläufig. Das nächste ist, dass er definitiv schlecht über mich spricht und Unwahrheiten verbreitet. Das würde meinem Ansehen als Vorgesetzter schaden.