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Familie - Ehe, Scheidung, Drohung, Kameradschaft - Hilfe!!!

Begonnen von Minchen154, 13. Mai 2018, 10:49:13

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TomTom2017

Zitat von: Minchen154 am 13. Mai 2018, 15:57:20
da eine gute Bekannte von mir arbeiten war. Sie wollte direkt die Strafanzeige aufnehmen, sagt aber auch dass dies im Sande verläuft, da er sich sonst noch nie hat etwas zu Schulden kommen lassen.
Mit Verlaub: Das ist Unsinn. Wenn die Tatbestände erfüllt sind und dies auch bewiesen werden kann, erfolgt eine "Strafe". In diesem Fall (soweit man das aus den Schilderungen entnehmen kann) und weil - wie richtig erkannt wurde - bisher keine Vorstrafen vorliegen, wird vermutlich das Verfahren gegen Geldbuße eingestellt (falls die StA der Ansicht ist, dass es sich z.B. um eine Geringfügigkeit handelt) oder es erfolgt ein Strafbefehl. Eine Hauptverhandlung kommt in den seltesten Fällen zu Stande.
Jedoch erfolgt eine Speicherung bei der Polizei und StA, sowie ggf. auch im BZRG (im Falle eines Strafbefehls). Und beim nächsten Mal kann es dann ernster werden für den Ex.

Mero89

Minchen, werde endlich mal erwachsen ! Du hast hier alle Tipps schon erhalten, zieh das auch so durch, sonst hast du nie Ruhe !

Such nicht die Schuld bei dir, dein Ex verbaut sich alles selbst

Andi

Zitat von: TomTom2017 am 14. Mai 2018, 07:39:50
Mit Verlaub: Das ist Unsinn.

Nö, das ist in Deutschland so. Einstellung wegen mangeldem öffentlichen Interesse. Klassisches Instrument von völlig überlasteten Staatsanwälten, um den Tisch leerer zu kriegen.

Gruß Andi
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TomTom2017

Zitat von: Andi am 14. Mai 2018, 10:12:24
Nö, das ist in Deutschland so. Einstellung wegen mangeldem öffentlichen Interesse. Klassisches Instrument von völlig überlasteten Staatsanwälten, um den Tisch leerer zu kriegen.
Da gebe ich dir sogar Recht - die Einstellung habe ich ja erwähnt (ok, ob jetzt wegen Geringfügigkeit oder mangeldem öffentl. Interesse, ist ja egal). Aber es kann ja nicht die Alternative sein, deshalb überhaupt keine Anzeige zu erstatten. Und es landet dennoch in der (Polizei-)Datenbank. Für mich heißt versanden, dass es irgendwo im Nirwana verschwindet. Und wer weiß, vielleicht bekommt das eine motivierte Staatsanwältin, die sich die Sache annimmt.

Und bei einer Einstellung steht ja der Beschwerdeweg nach § 170 StPO offen, anschließend ggf. noch der Privatklageweg (ok, mir ist kein Fall bekannt, wo sich das jemand wirklich angetan hat...).

Andi

Sinnvoller wäre da erst mal eine Beschwerde zur Klageerzwingung, denn diverse Einstellungsentscheidungen haben eben keine Substanz.
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