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Zitat von: dunstig am 02. Juni 2018, 00:10:17
Ja kommt immer gut zu schwören (bzw. geloben) das Recht und Gesetz notfalls mit dem Leben zu verteidigen und dann das Dienstverhältnis auf Betrug zu begründen.
ZitatWir reden von jemandem, der freiwillig Wehrdienst leisten möchte.Was hat das denn mit dem FWDL zu tun? Was ist denn, wenn er sich erstverpflichten will mit einer längeren Verwendungszeit? Soll er dann das erst erzählen? Oder auch verschweigen?
Zitat von: Nouqie91 am 01. Juni 2018, 13:59:02Ich denke, es ist die eigenmächtige Abwesenheit gemeint ("drücken" im Sinne von "nicht zum Dienst erscheinen").Zitat von: Blackdawn am 01. Juni 2018, 09:03:43
[...] Ich soll mich nur in Zukunft tunlichst daran halten, und micg vermeiden mich vor etwas zu drücken, da sonst die Militärpolizei mich mitnimmt. [...]
Wtf? :-D
Zitat von: Blackdawn am 01. Juni 2018, 09:03:43
[...] Ich soll mich nur in Zukunft tunlichst daran halten, und micg vermeiden mich vor etwas zu drücken, da sonst die Militärpolizei mich mitnimmt. [...]