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Fragen zu den Ärztlichen Befunden & der Schweigepflichtentbindung

Begonnen von Blackdawn, 01. Juni 2018, 00:47:24

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Blackdawn

Guten Abend. Ich habe in wenigen Wochen meinen Eignusfeststellungstest für den freiwilligen Wehrdienst, muss jedoch mich noch um die ärztlichen Befunde kümmern. Nun habe ich dazu mehrere Fragen, und zwar 1. Muss ich diese von JEDEM Arzt der mich behandelt hat, auch wenn es nur vielleicht ein Besuch war, abholen? Und zählen dazu die Allgemeinmediziner, oder auch Zahnärzte? Reicht es auch wenn ich einfach meinen Hausarzt abfrage, und abgebe? Denn ob ich jetzt wegen Übelkeit oder schnupfen mir was verschreiben lassen hab, ist denke ich nicht relevant, leider bin ich mir diesbezüglich nicht sicher. Meiner Meinung nach sind nur chronische oder schwerwiegende Krankheiten wichtig, wie auch Krankenhausbesuche. Und noch eine kleine Beichte nebenher, ich habe früher beim Arzt oft gemogelt..ich war sehr sehr selten wirklich Krank, die Schule fiel mir zu leicht, und dann war da noch die Gewisse Portion jugendlicher Leichtsinn, und so blöd wie ich war, habe ich auch schon dem Arzt vorgegaukelt ich leide unter Migräne Attacken, was nun natürlich in der Akte vermerkt ist. (Von dieser Lüge habe ich aber nicht oft Gebrauch gemacht, bedeutet, die gelogene Migräne wäre schonmal nicht chronisch) meine Letzte Frage wäre nun, Sollte ich dieses dann ganz einfach verschweigen, oder sollte ich falls auch diese Einträge gefordert werden, zugeben das ich viel..und vorallem erfolgreich gemogelt habe? Ich muss sagen, ich bereue das nämlich echt.Und das zu verheimlichen, wenn ich eine Schweigepflichtentbindung durchführe ist ja sinnlos.                       Vielen Dank Vorweg, für das Lesen meines... Problemchens.

ulli76

Schau genau nach, nach WAS gefragt ist.
Üblicherweise geht es um die Arztbesuche der letzten 5 Jahre (ja, auch die Erkältungen) und Krankenhausaufenthalte der letzten 10.
Tja- blöd gelaufen,wenn du dir ne chronische Krankheit wie Migräne zusammengelogen hast.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Blackdawn

Ok gut, dann sieht es ziemlich schlecht aus schätze ich. Dann kann ich theoretisch, erstmal 5Jahre warten. Ich glaube nämlich nicht, das wenn ich sage das diese Ärztlichen Befunde gelogen sind..das gut ankommt. Aber Migräne ist zwangsläufig keine chronische Krankheit, weshalb ich hoffen kann das das dennoch akzeptiert wird. Jedenfalls danke für die unverzügliche Antwort.

Blackdawn

Ich habe nun mal bei meinem Kariereberatungsbüro angerufen, und die haben mir mitgeteilt das solche Befunde unrelevant sind, und wenn ich nun die Migräne wirklich hab, muss ich das auch mitbringen, ansonsten nicht. Ich soll mich nur in Zukunft tunlichst daran halten, und micg vermeiden mich vor etwas zu drücken, da sonst die Militärpolizei mich mitnimmt. Also denke ich mal es ist dann ja doch alles geklärt fürs erste :o

dunstig

Dann verschweig halt die erstellten Befunde und Berichte und flieg wegen Einstellungsbetrug vorbestraft wieder raus. ::)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

TomTom2017

Aufgrund deiner damaligen Aussage gibt es eine Diagnose "Migräne". Das ist nun mal Fakt. Und aus Sicht eines neutralen Dritten wärst du nicht der erste, der die eigene Krankheit kleinredet oder meint, dass es die gar nicht gibt. Ob nun deine Geschichte stimmt oder nicht, wissen wir ja nicht.

Du musst nur das angegeben, was gefragt wird. Und das nach bestem Wissen und Gewissen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Und hüte dich bei der Eignungsfeststellung zu lügen. Da hat Dunstig nämlich absolut Recht.

Nouqie91

Zitat von: Blackdawn am 01. Juni 2018, 09:03:43
[...] Ich soll mich nur in Zukunft tunlichst daran halten, und micg vermeiden mich vor etwas zu drücken, da sonst die Militärpolizei mich mitnimmt. [...]

Wtf? :-D

TomTom2017

Zitat von: Nouqie91 am 01. Juni 2018, 13:59:02
Zitat von: Blackdawn am 01. Juni 2018, 09:03:43
[...] Ich soll mich nur in Zukunft tunlichst daran halten, und micg vermeiden mich vor etwas zu drücken, da sonst die Militärpolizei mich mitnimmt. [...]

Wtf? :-D
Ich denke, es ist die eigenmächtige Abwesenheit gemeint ("drücken" im Sinne von "nicht zum Dienst erscheinen").

F_K

Im militärärztlichen Fragebogen wird explizit auch nach Kopfschmerzen gefragt - und es werden alle Ärzte von der Scvweigepflicht entbunden ...

WirdMaHellImHals

Um jetzt mal zur Realität zurückzukehren.
Wenn der Bewerber für den FWD die Migräne einfach nicht angibt, wird wohl keiner danach fragen, ob da nicht doch was ist.
Kein Hahn wird danach krähen und der Bewerber wird aller Vorausicht nach, einfach seinen Wehrdienst ableisten.

Ob das rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt, aber keine schlafenden Hunde wecken und wo Kein Kläger, da kein Richter.

dunstig

Ja kommt immer gut zu schwören (bzw. geloben) das Recht und Gesetz notfalls mit dem Leben zu verteidigen und dann das Dienstverhältnis auf Betrug zu begründen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Pericranium


WirdMaHellImHals

Wir reden von jemandem, der freiwillig Wehrdienst leisten möchte.
Nur der TE selber weiß, ob er die Migräne wirklich hatte, oder nicht.

Wenn nicht, warum sollte er sich die Chance den Dienst anzutreten selber verbauen, indem er seine jugendliche Dummheit preisgibt?
Der Bundeswehr entstehen daraus keine Nachteile, wie es bei jemandem der Fall wäre, der eine tatsächlich vorhandene Erkrankung verschweigt.

Ralf

ZitatWir reden von jemandem, der freiwillig Wehrdienst leisten möchte.
Was hat das denn mit dem FWDL zu tun? Was ist denn, wenn er sich erstverpflichten will mit einer längeren Verwendungszeit? Soll er dann das erst erzählen? Oder auch verschweigen?

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ulli76

Dsa Problem ist, dass es in den Unterlagen ist und damit ist es nachvollziehbar.
Das ist halt das Risiko was man für sich persönlich abwägen muss- sage ich nichts, gehe ich ein Risiko ein, dass es auffliegt. Das Risiko, DASS es auffliegt, ist eher niedrig, die Folgen durchaus erheblich. Sage ich es, besteht das Risiko, dass ich nicht eingestellt werde.

Wobei ich rein medizinisch nicht für einen FWDL nicht das große Risiko sehe, nicht eingetellt zu werden, wenn es nicht übermäßig viele Einträge gibt und die weit genug zurück liegen. Und da isses halt schlichtweg wichtig genau den Fragetext zu lesen- welche Angaben wie weit in die Vergangenheit sind überhaupt gefordert.

Ansonsten ist es für den TE wie auch für stille Mitleser ein gutes Beispiel, dass solche kleinen Notlügen einem später wieder auf die Füße fallen können.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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