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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: CataLeya am 20. Juli 2018, 09:50:28
...da ich aber nicht die richtigen Antragsabläufe kenne bei einem Laufbahnwechsel ...
Zitat von: LwPersFw am 19. Juli 2018, 14:45:27Zitat von: KlausP am 19. Juli 2018, 08:03:12
...Setzen Sie sich im stillen Kämmerlein hin und schreiben Sie eine Beschwerde...
VORHER aber bitte
+ im IntranetBw > dort im WikiBw
+ das Handbuch Personalbearbeitung (mil) des BAPersBw Abt III u. IV aufrufen
+ und das Kapitel 27-01-00
genau lesen... und herausfiltern, was im konkreten Fall ggf. falsch gelaufen ist, bzw. unterlassen wurde...
Zu finden u.a. über die Homepage BAPersBw
> dort Fachinformationen
> dort Personalführung Unteroffiziere und Mannschaften
> dort das untere Handbuch
Und noch als Hinweis:
Beachten Sie die Beschwerdefrist nach erhalt des ablehnenden Bescheides des BAPersBw !
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe...
Zitat von: Cata-Leya am 20. Juli 2018, 08:31:45
@Klaus P
Die Stellen wurden mir von der S1Abt Brig angeboten!!!
Zitat von: Cata-Leya am 20. Juli 2018, 08:31:45
@Klaus P
Die Stellen wurden mir von der S1Abt Brig angeboten!!!
Zitat von: Cata-Leya am 20. Juli 2018, 08:31:45
@Klaus P
Die Stellen wurden mir von der S1Abt Brig angeboten!!!
Zitat von: dunstig am 19. Juli 2018, 16:45:18
@LwPersFw: Das ist sicherlich interessant zu wissen, aber doch mit Sicherheit im Rahmen des Beschwerdeverfahrens sowieso Aufgabe des ermittelnden DV herauszufinden, was im vorliegenden Fall schief gelaufen ist und unterlassen wurde.
Hier sehe ich die TE jetzt nicht in der Pflicht, das herauszuarbeiten, da einzig und allein ihr Gefühl der ungerechten Behandlung, ausreichend ist.
Nichtsdestotrotz stimme ich dir zu, dass diese Informationen beim zielgerichteten Verfassen einer Beschwerde durchaus hilfreich sein kann.