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Antrag auf Laufbahnwechsel ohne Gleichberechtigung

Begonnen von CataLeya, 17. Juli 2018, 15:44:47

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F_K

Ich habe den Sachverhalt immer noch nicht verstanden.

Muss ich aber auch nicht.

Will die TE eine Sachverhalt Feststellung, was genau gelaufen ist, dann bleibt nur die Beschwerde.

Wobei ich sowieso nicht verstehen kann, warum man sich nur auf einen, konkreten Dienstposten bewirbt - wenn man FA werden will, dann bewirbt man sich (auch wenn es eine Präferenz für Ort / Verwendung geben mag ...)

Altgedienter1

Sehe ich genauso wie F_K. Offen sein für mehrere Verwendungen. Es existiert doch einiger Bedarf.
KRK- allzeit bereit!

Cata-Leya


ulli76

Was hast du nur immer mit den ausschreibungen. Bei DP der Bundeswehr funktioniert das ein bischen anders als bei zivilen Arbeitsplätzen.

Also hast du jetzt doch ne Fw-Eignung oder wie?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

FoxtrotUniform



Zitat von: FoxtrotUniform am 17. Juli 2018, 21:39:29
Stell' den Sachverhalt doch mal in Stichpunkten und in chronologischer Reihenfolge dar, einschließlich der Quellen. Der "dumme Zufall" im Eingangsposting erschließt sich mir nicht, woher stammt diese Information?
...

Ich zitiere mich selbst.

In jedem Beitrag kommen neue Details, also bitte von vorne... Das wird spätestens bei der Wehrbeschwerde erdorderlich!

Wenn zwei Kandidaten in Frage kommen, stimmt sich der Personalführer ggf. ab mit dem DV der Stufe  I oder II. Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten DP!
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Altgedienter1

Zitat von: Cata-Leya am 18. Juli 2018, 16:08:48
Mir wurden andere Stellen angeboten, die noch nicht ausgeschrieben sind.

Wie schaut es damit aus? Keine passende für Dich dabei?
KRK- allzeit bereit!

Tasty

Zitat von: FoxtrotUniform am 18. Juli 2018, 17:01:20
Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten DP!

Stimmt, aber es gibt einen Anspruch auf ermessenfehlerfreie Auswahl.
Kein Anspruch auf einen bestimmten DP heißt nicht, dass damit Willkürentscheidungen Tür und Tor geöffnet sind. Im übrigen wurden auch schon Auswahlentscheidungen des Verteidigungsministers vom BVerwG wegen formaler Fehler im Verfahrensablauf (z.B. Mängel in der Dokumentation der entscheidungserheblichen Gründe) aufgehoben.

FoxtrotUniform

Tasty, bei der Antragsbearbeitung scheint etwas schief gelaufen zu seien, dass aufgeklärt werden muss; D'accord.

Den genauen Hergang versteht - wenn überhaupt - bisher augenscheinlich nur der TE. So wie ich es auffasse ist zwar eine Eignung ausgesprochen worden, jedoch mehrere andere Dienstposten angeboten worden, der Wunsch-DP in der Stammeinheit hat ein Mitbewerber bekommen.

Wer jedoch auf welchen Dienstposten kommt, obliegt dem Personalführer des Soldaten. Man kann Wünsche äußern, diese werden auch berücksichtigt, aber man hat ebem keinen Anspruch auf einen bestimmten DP.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Cata-Leya

Mir geht es nicht explizit um diese Stelle!!!!!
Mir geht es um die Bearbeitung des Antrages!!!!!

Ich verstehe nicht warum mir der KpChef i.v eine mündliche Ablehnung geben kann!
Mein Antrag lag nie in Köln vor! Lediglich die Sofortbewerbung in SAP war gepflegt.

Nach drei Monaten habe ich die erste richtige Info bekommen zum Antrag, da war die Einplanung des Mitbewerbers durch.

Wird durch ein Dezernat die Restdienstzeit geprüft wenn es noch keine Eignungsfeststellung gab
Und wird nach so einer Prüfung der Antrag abgerufen???

Das sind Aussagen die ich nicht nachvollziehen kann!!

dunstig

Dann schreib eine Beschwerde.

Aber leg da den Sachverhalt chronologisch und nachvollziehbar dar und nicht so bruchstückchenhaft und durcheinander wie hier.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Was haben Sie eigentlich noch immer nicht verstanden? Das ganze Rumgeeiere hier bringt rein gar nichts. Setzen Sie sich im stillen Kämmerlein hin und schreiben Sie eine Beschwerde, in der Sie alle Ihre Punkte aufführen, aber nicht so scheibchenweise und teilweise konfus wie hier. Darauf erhalten Sie einen Beschwerdebescheid mit Rechtsbehelfbelehrung, die Ihnen weitere Schritte aufzeigt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Zitat von: KlausP am 19. Juli 2018, 08:03:12

...Setzen Sie sich im stillen Kämmerlein hin und schreiben Sie eine Beschwerde...



VORHER aber bitte

+ im IntranetBw > dort im WikiBw
+ das Handbuch Personalbearbeitung (mil) des BAPersBw Abt III u. IV aufrufen
+ und das Kapitel 27-01-00

genau lesen...  und herausfiltern, was im konkreten Fall ggf. falsch gelaufen ist, bzw. unterlassen wurde...


Zu finden u.a. über die Homepage BAPersBw

> dort Fachinformationen
> dort Personalführung Unteroffiziere und Mannschaften
> dort das untere Handbuch


Und noch als Hinweis:

Beachten Sie die Beschwerdefrist nach erhalt des ablehnenden Bescheides des BAPersBw !

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Altgedienter1

Eine passende Stelle als FA hat sie dadurch auch nicht.
Welche DP wurden als Alternative aufgezeigt? Ist da kein passender dabei? Ich würde mich darauf konzentrieren und zugreifen.
KRK- allzeit bereit!

dunstig

@LwPersFw: Das ist sicherlich interessant zu wissen, aber doch mit Sicherheit im Rahmen des Beschwerdeverfahrens sowieso Aufgabe des ermittelnden DV herauszufinden, was im vorliegenden Fall schief gelaufen ist und unterlassen wurde.

Hier sehe ich die TE jetzt nicht in der Pflicht, das herauszuarbeiten, da einzig und allein ihr Gefühl der ungerechten Behandlung, ausreichend ist.

Nichtsdestotrotz stimme ich dir zu, dass diese Informationen beim zielgerichteten Verfassen einer Beschwerde durchaus hilfreich sein kann.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Zitat von: Altgedienter1 am 19. Juli 2018, 16:40:20
Eine passende Stelle als FA hat sie dadurch auch nicht.
Welche DP wurden als Alternative aufgezeigt? Ist da kein passender dabei? Ich würde mich darauf konzentrieren und zugreifen.
d

Bei dem ganzen Durcheinander, was sie hier so abgesondert hat, sieht doch eh kein Außenstehender durch, was da nun wirklich gelaufen, geschweige denn was da schiefgelaufen ist. Bei mir jedenfalls hat jeder ihrer weiteren Beiträge nur noch mehr Verwirrung gestiftet. Aber das liegt wohl an mir. Oder an meinem Alter ...  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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