ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: neuer-ITler am 01. August 2018, 15:13:29
Na es heißt ja nicht umsonst Personalbindungszuschlag.
Warum sollte man den ein BS noch zusätzlich ein Bindungszustand zahlen.
Zitat von: annemarie am 01. August 2018, 11:02:55
Noch ein Zitat aus der GAIP " Die Gewährung eines PBZ soll die Bereitschaft von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf
Zeit (SaZ) fördern, sich über das festgelegte Dienstzeitende hinaus an die Bundeswehr zu binden.1
Bei Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (BS) soll dem Risiko der Abwanderung in die zivile
Wirtschaft durch Entlassung auf eigenen Wunsch begegnet werden."
Zitat3.1. Anwendungsbereich
Eine Anwendung des PBZ für BS ist seitens BMVg derzeit nicht vorgesehen (vgl. Bezug 3. Nr. 301).
Zitat301. Der PBZ wird grundsätzlich Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) mit einer vorhandenen
Qualifikation durch Abgabe einer Weiterverpflichtungserklärung für eine durch BMVg festgelegte
Mangelverwendung gewährt. Eine Anwendung des PBZ für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
(BS) ist seitens BMVg derzeit nicht vorgesehen.
ZitatWas oben in der Tabelle steht ist schön, hab ich auch gelesen.Gelesen ja, verstanden nein, denn dort sind diese Fälle nicht abgebildet und somit nicht zuschlagsberechtigt.
ZitatPrämienhöhe: 20 % des Grundgehaltes der Stufe 1 der jeweiligen Besoldungsgruppe je Weiterverpflichtungsmonat, bis max. 48 Monate bei WV in den letzten 36 Dienstmonaten und FTätWWo habe ich was von Berufssoldaten geschrieben? Ich habe etwas von Weiterverpflichtungen geschrieben. Und wo bitte steht im Festlegungserlass etwas von BS?