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Zitat von: Al Terego am 19. September 2018, 15:50:52
Genau. Deswegen ist das ja auch mit den bis zu 5 Stunden, die tatsächlich im Monat verfallen können, auch kein grundsätzliches Problem, welches gegen die Zielsetzung der SAZV verstößt.
Zitat von: Andi am 19. September 2018, 14:45:46
41 Wochenstunden im Schnitt sind das gesetzliche Ziel, 48 Wochenstunden im Schnitt sind die gesetzliche rote Linie.
Zitat von: F_K am 19. September 2018, 14:52:03
5 Stunden im Monat führen MAXIMAL zu einer 42,25 Stunden Woche, und dies ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme.
Zitat von: F_K am 19. September 2018, 14:52:03
Hier handelt es sich also um eine "Bagetellregelung".
ZitatUnd das hat er bei seiner Dienstplanung zu berücksichtigen.
Zitat von: Al Terego am 19. September 2018, 12:02:38
Na dass stimmt natürlich so nicht, da die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit im Zeitraum von 12 Monaten 48 Stunden nicht überschreiten darf.
Zitat von: Andi am 19. September 2018, 10:35:55Na dass stimmt natürlich so nicht, da die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit im Zeitraum von 12 Monaten 48 Stunden nicht überschreiten darf.
Und genau diese Norm hätte man bei der Schaffung der SAZV anpassen bzw. streichen müssen, denn sie führt dann regelmäßig dazu, dass die Wochenarbeitszeit über 41 Wochenstunden liegt - also das Ziel der SAZV und der EU-Arbeitszeitrichtlinie nicht erfüllt wird.