Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Arbeitszeitverordnung: Warum verfallen 5 Stunden am Ende des Monats

Begonnen von Dekay, 18. September 2018, 14:12:46

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Dekay

Sehr verehrte Kameraden,

folgendes Anliegen: Mir sind zwei Überstunden verfallen, weil Sie unter 5 Stunden waren. Begründet wurde dies, weil das AZE-Tool es automatisch macht. Ich wuürde mich gerne aus persönlichem Interesse mit diesem Fall beschäftigen und erfrage nun Rat bei Ihnen. Ich finde nach einer Umfassenden Suche nicht den Gesetzestext zu dieser Regelung, ist einer von Ihnen dieser Habhaft?
Ich würde mich über einige Tipps freuen

Mit kameradschaftlichem Gruße

HG der CIR


Al Terego

§ 30c (Arbeitszeit) Soldatengesetz

Da steht in Absatz (2):

"... Wird er durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als 5 Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihm für diese Mehrarbeit innerhalb eines Jahres entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren. ..."

Andi

Und genau diese Norm hätte man bei der Schaffung der SAZV anpassen bzw. streichen müssen, denn sie führt dann regelmäßig dazu, dass die Wochenarbeitszeit über 41 Wochenstunden liegt - also das Ziel der SAZV und der EU-Arbeitszeitrichtlinie nicht erfüllt wird.

Von daher ist es durchaus sinnvoll, wenn die Dienst anordnenden Disziplinarvorgesetzten sich an der 41-Stunden Zielvorgabe orientieren und sich nicht an dieser Norm im SG festhalten, sondern entsprechend A-1420/34, 2.2.3 Nr. 232. vorgehen und nach Belastung direkt den Ausgleich anordnen. Hier gibt es also im Sinne der Fürsorge Spielmasse für die Vorgesetzten.

Wichtiger ist der Verfall dieser fünf Stunden dementsprechend eher dann, wenn es um finanzielle Abgeltung geht, die ist nämlich in keinem Fall möglich.

Gruß Andi

the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Al Terego

Zitat von: Andi am 19. September 2018, 10:35:55
Und genau diese Norm hätte man bei der Schaffung der SAZV anpassen bzw. streichen müssen, denn sie führt dann regelmäßig dazu, dass die Wochenarbeitszeit über 41 Wochenstunden liegt - also das Ziel der SAZV und der EU-Arbeitszeitrichtlinie nicht erfüllt wird.
Na dass stimmt natürlich so nicht, da die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit im Zeitraum von 12 Monaten 48 Stunden nicht überschreiten darf.

Andi

Zitat von: Al Terego am 19. September 2018, 12:02:38
Na dass stimmt natürlich so nicht, da die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit im Zeitraum von 12 Monaten 48 Stunden nicht überschreiten darf.

Doch, das stimmt genau so, denn das Ziel der SAZV, der EU-Arbeitszeitrichtlinie - und noch früher im §30c (1) SG formuliert - ist die grundsätzlich verbindliche 41h Woche für den Soldaten, nicht die 48h Woche!
Alles über 41h/Woche ist im Normalfall eine erlaubte Ausnahme, eine dauherhafte Überschreitung von 48h/Woche ist ein Verstoß gegen Soldatengesetz und SAZV. Der Disziplinarvorgesetzte hat also nicht das Ziel sein Personal unter 48 Wochenstunden im Schnitt zu halten, sondern bei genau 41 Wochenstunden. Und das hat er bei seiner Dienstplanung zu berücksichtigen.

41 Wochenstunden im Schnitt sind das gesetzliche Ziel, 48 Wochenstunden im Schnitt sind die gesetzliche rote Linie.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

F_K

ZitatUnd das hat er bei seiner Dienstplanung zu berücksichtigen.

.. und das macht der DV ja auch.

5 Stunden im Monat führen MAXIMAL zu einer 42,25 Stunden Woche, und dies ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme.

Hier handelt es sich also um eine "Bagetellregelung".

Andi

Zitat von: F_K am 19. September 2018, 14:52:03
5 Stunden im Monat führen MAXIMAL zu einer 42,25 Stunden Woche, und dies ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme.

Und trotzdem ist der DV in der Pflicht die 41h/Woche im Schnitt sicherzustellen, also ist er gehalten auch diese 5 Stunden durch Mehrarbeitsausgleich zu kompensieren. Tut er das nicht nimmt er sich ganz nebenbei zudem noch den Puffer, der ihn vor der 48h Schnitt "schützt"

Zitat von: F_K am 19. September 2018, 14:52:03
Hier handelt es sich also um eine "Bagetellregelung".

Defacto handelt es sich um ein Überbleibsel aus den alten Regelungen, dass mit der SAZV so nicht 100% kompatibel ist. Klassischer Anschlussfehler bei der übereilten Erstellung der SAZV bzw. ein Anschlussfehler der im Nachklapp im SG nicht berichtigt wurde.
Nicht 100% kompatibel deswegen, weil in der SAZV ausschließlich die Kalenderwoche relevant betrachtet wird, der Kalendermonat aber grundsätzlich für die Betrachtung keine Bedeutung hat.
Deutlich wird diese Inkompatiblität insbesondere auch dann, wenn ein Übungsvorhaben mit angeordneter Mehrarbeit über eine Kalendermonatsgrenze läuft, während die Kalenderwoche munter weiter geht. Diese Norm ist einfach ein Fremdkörper im Gesamtkonstrukt. Hier muss vielmehr eine der SAZV angepasste Norm her, die sich auf die Kalenderwoche bezieht - wenn man eine solche "Bagatellregelung" denn beibehalten will.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Al Terego

Zitat von: Andi am 19. September 2018, 14:45:46
41 Wochenstunden im Schnitt sind das gesetzliche Ziel, 48 Wochenstunden im Schnitt sind die gesetzliche rote Linie.

Genau. Deswegen ist das ja auch mit den bis zu 5 Stunden, die tatsächlich im Monat verfallen können, auch kein grundsätzliches Problem, welches gegen die Zielsetzung der SAZV verstößt.

Das es ein Vorgesetzter das Thema im Blick haben sollte und es erst garnicht soweit kommen lassen sollte, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.

Andi

Zitat von: Al Terego am 19. September 2018, 15:50:52
Genau. Deswegen ist das ja auch mit den bis zu 5 Stunden, die tatsächlich im Monat verfallen können, auch kein grundsätzliches Problem, welches gegen die Zielsetzung der SAZV verstößt.

Es ist halt schlicht ein Anschlussfehler, den man als Disziplinarvorgesetzter auf dem Schirm haben muss.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau