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Zusammenfassung

Autor mickey
 - 19. Oktober 2018, 11:47:23
grundsätzlich ist es das versorgungsamt, seit 01.01.2015 das BAPersBW als die Bundeswehr ihre fälle selber zusammengefasst bearbeitet - alles sollte einfacher werden - naja

beide geben dann aber die grundsätzliche krankenversorgung an die zuständige ges. kk ab - bei uns die AOK, weil wir sonst nie eine ges. KK hatten bzw. haben

eigentlich ganz einfach ;)
Autor Ralf
 - 17. Oktober 2018, 14:18:17
Zitatalso das BAPersBw ist seit dem 01.01.2015 unsere "Krankenkasse" - abgegeben an die AOK
Das habe ich nicht verstanden, ist es nun das BAPersBw oder die AOK?
Autor mickey
 - 17. Oktober 2018, 12:50:40
naja Ralf die "Bundeswehr" also das BAPersBw ist seit dem 01.01.2015 unsere "Krankenkasse" - abgegeben an die AOK

bis zu dem Zeitpunkt was das hiesige Versorgungsamt voll zuständig, womit es nie ... ich betone NIE ... irgendwelche Probleme gegeben hat
bei Fragen konnte ich jederzeit anrufen oder kurz vorbei kommen - alles wurde persönlich geklärt
ich habe seit meinem Unfall vor ca. 30 Jahren und Weggang von der Bundeswehr vor 25 Jahren nicht einen einzigen Widerspruch oder Klage führen müssen

nun werde ich ständig zwischen denen zerrieben, was meiner Gesundheit gar nicht gut tut
Autor Ralf
 - 17. Oktober 2018, 10:34:07
Zitat von: mickey am 16. Oktober 2018, 12:55:51
Zitat von: Ralf am 16. Oktober 2018, 10:57:15Das ist doch nun ein Krankenkassenproblem, kein Bundeswehr-Problem, oder? Wäre es da nicht sinniger, wenn du da dir entsprechende Plattformen suchst?

doch weil die "bundeswehr" grundsätzlich zuständig ist
und es sich um einen bw-unfall handelt
und ich hoffe, dass ich hier noch andere leute finde die ähnliche probleme haben

Zitatwir werden uns mal an die patientenbeauftragten wenden
Lag ich wohl doch nicht falsch, oder?
Autor mickey
 - 17. Oktober 2018, 10:00:14
ich kenne schon drei leute, die schon seit jahren die zuzahlungen usw. einfach zahlen, weil sie das system nicht erklärt bekommen haben bzw. nicht verstehen bzw. seitens der aok auch einfach abgespeist werden

wir werden uns mal an die patientenbeauftragten wenden
Autor neuer-ITler
 - 16. Oktober 2018, 14:14:15
Ich glaube die wirst du hier nicht finden, wenn doch sind es Einzelfälle, so wie du.

ich sehe das so, das die BW ja das gemacht hat was sie soll, du hast deine Befreiung bekommen und diese wird die BW auch weitergeben an deine KK.
Wie die diese Umsetzt ist Angelegenheit der KK, soweit wie ich es beurteilen kann.
Autor mickey
 - 16. Oktober 2018, 12:55:51
Zitat von: Ralf am 16. Oktober 2018, 10:57:15
Das ist doch nun ein Krankenkassenproblem, kein Bundeswehr-Problem, oder? Wäre es da nicht sinniger, wenn du da dir entsprechende Plattformen suchst?

doch weil die "bundeswehr" grundsätzlich zuständig ist
und es sich um einen bw-unfall handelt
und ich hoffe, dass ich hier noch andere leute finde die ähnliche probleme haben
Autor Ralf
 - 16. Oktober 2018, 10:57:15
Das ist doch nun ein Krankenkassenproblem, kein Bundeswehr-Problem, oder? Wäre es da nicht sinniger, wenn du da dir entsprechende Plattformen suchst?
Autor Tasty
 - 16. Oktober 2018, 10:27:10
Zitat von: mickey am 16. Oktober 2018, 10:18:20
Zitat von: Tasty am 16. Oktober 2018, 08:40:48
Zitat von: mickey am 14. Oktober 2018, 13:15:16bzgl. befreiungen ... schon mal versucht, ein mehrseitiges din-a4-blatt in die geldbörse zu stecken?
weiterhin ist die gesundheitskarte von der aok und der befreiungsbrief vom bapersbw - hier ist schon vorprogrammiert, dass ärzte apotheken usw. probleme bekommen - wer soll hier verstehen, dass die bundeswehr von gebühren der aok befreit

1) Man muss das ja auch nicht unbedingt in die Geldbörse stecken sondern kann es auch im DIN A5 Umschlag zum Arzt bzw zur Apotheke mitnehmen.

2) Ärzte...ok, hin und wieder muss man mal zu einem neuen, aber die Ärzte, bei denen man schon war, sollten das doch kennen, da muss man doch nicht jedesmal das selbe Schreiben im Original vorlegen.
Apotheker: Wenn man so geschickt wäre immer zum selben zu gehen, kann man eine Kopie vom Schreiben dort hinterlegen, die Sache einmal erörtern, und dann wäre das Problem keines mehr.

wenn das so funktionieren würde, hätten wir zumindest ein problem weniger
leider funktioniert es eben nicht
alles schon dran gedacht und ausprobiert

problem immer wieder - gesundheitskarte von der aok - befreiungsschreiben vom bapersbw

Du willst mir jetzt ernsthaft sagen, dass Du das Schreiben nicht in einen DIN A5 Umschlag hinein bekommst???
Autor mickey
 - 16. Oktober 2018, 10:18:20
Zitat von: Tasty am 16. Oktober 2018, 08:40:48
Zitat von: mickey am 14. Oktober 2018, 13:15:16bzgl. befreiungen ... schon mal versucht, ein mehrseitiges din-a4-blatt in die geldbörse zu stecken?
weiterhin ist die gesundheitskarte von der aok und der befreiungsbrief vom bapersbw - hier ist schon vorprogrammiert, dass ärzte apotheken usw. probleme bekommen - wer soll hier verstehen, dass die bundeswehr von gebühren der aok befreit

1) Man muss das ja auch nicht unbedingt in die Geldbörse stecken sondern kann es auch im DIN A5 Umschlag zum Arzt bzw zur Apotheke mitnehmen.

2) Ärzte...ok, hin und wieder muss man mal zu einem neuen, aber die Ärzte, bei denen man schon war, sollten das doch kennen, da muss man doch nicht jedesmal das selbe Schreiben im Original vorlegen.
Apotheker: Wenn man so geschickt wäre immer zum selben zu gehen, kann man eine Kopie vom Schreiben dort hinterlegen, die Sache einmal erörtern, und dann wäre das Problem keines mehr.

wenn das so funktionieren würde, hätten wir zumindest ein problem weniger
leider funktioniert es eben nicht
alles schon dran gedacht und ausprobiert

problem immer wieder - gesundheitskarte von der aok - befreiungsschreiben vom bapersbw
Autor Tasty
 - 16. Oktober 2018, 08:40:48
Zitat von: mickey am 14. Oktober 2018, 13:15:16bzgl. befreiungen ... schon mal versucht, ein mehrseitiges din-a4-blatt in die geldbörse zu stecken?
weiterhin ist die gesundheitskarte von der aok und der befreiungsbrief vom bapersbw - hier ist schon vorprogrammiert, dass ärzte apotheken usw. probleme bekommen - wer soll hier verstehen, dass die bundeswehr von gebühren der aok befreit

1) Man muss das ja auch nicht unbedingt in die Geldbörse stecken sondern kann es auch im DIN A5 Umschlag zum Arzt bzw zur Apotheke mitnehmen.

2) Ärzte...ok, hin und wieder muss man mal zu einem neuen, aber die Ärzte, bei denen man schon war, sollten das doch kennen, da muss man doch nicht jedesmal das selbe Schreiben im Original vorlegen.
Apotheker: Wenn man so geschickt wäre immer zum selben zu gehen, kann man eine Kopie vom Schreiben dort hinterlegen, die Sache einmal erörtern, und dann wäre das Problem keines mehr.
Autor mickey
 - 16. Oktober 2018, 08:16:27
wenn die sagen dass es keine vorschrift gibt, muss das ja nicht stimmen - wie so viele bescheide der aok in den letzten wochen falsch waren

und kulanz wird ja von der aok propagiert - das muss ja nicht stimmen wenn es vorschriften gibt

und wenn es andere betroffene gibt, haben die ja evtl. andere lösungen in ihrem bereich gefunden

wer sind sie überhaupt? "LwPersFw" ???
Autor LwPersFw
 - 15. Oktober 2018, 23:24:53
Zitat von: mickey am 15. Oktober 2018, 09:34:17...es gibt keine rechtsvorschrift nachdem sie eine befreiungskarte ausstellen müssen

und bisher war das über viele jahre kulanz


Wenn Sie schon wissen, dass es dafür keine Rechtsvorschrift gibt, warum fragen Sie dann hier danach ?

Und Kulanz ... ist nun einmal nur Kulanz... Wenn die AOK jetzt nicht mehr eine/n Befreiungsausweis/-karte ausstellen will, werden Sie wohl damit leben müssen...

Da werden Ihnen auch andere Betroffene nicht helfen können...
Autor mickey
 - 15. Oktober 2018, 09:34:17
andersrum wird ein schuh draus
es gibt keine rechtsvorschrift nachdem sie eine befreiungskarte ausstellen müssen
und bisher war das über viele jahre kulanz

es geht nicht um die krankenversichertenkarte!!!!!!!
und mit gds 50 ist es egal, ob schädigungsfolgen oder nicht - bzgl. §3Abs3

und ich dachte ich finde hier mehr betroffene?
gibt es evtl. noch andere foren diesbezüglich?
Autor LwPersFw
 - 14. Oktober 2018, 16:59:56
Vielleicht hilft Ihnen dies weiter...

...aber nochmal... die AOK muss Ihnen die rechtliche Grundlage nennen können... aus der hervor geht, dass Ihnen keine Karte mehr ausgestellt wird...

Vielleicht trifft ja der § 3 Abs 3 im folgenden Link auf Sie zu.... ?


https://www.aerzteblatt.de/archiv/20988/1-Ergaenzung-der-Vereinbarung-zur-Gestaltung-und-bundesweiten-Einfuehrung-der-Krankenversichertenkarte