ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KlausP am 24. November 2018, 14:13:19
" Eigentlich soll das die Bw dem AG mitteilen. Allerdings sollte man als Angestellter dem AG gegenüber so fair sein und ihm den Bescheid umgehend vorlegen.
Zitat von: Staff Sergeant am 24. November 2018, 14:21:38Zitat von: KlausP am 24. November 2018, 14:13:19Ja ja dieses Risiko war ich bereit einzugehen. Aber die andere Sache ist die, und zwar bin ich auch noch in der Probezeit. Bis zum 1. Januar. Oder 31 Dez. Meine Dienstantritt habe ich am 4. Januar. Wie sollte ich jetzt vorgehen? wann sollte ich meinem Arbeitgeber Bescheid sagen dass ich zur Bundeswehr gehe?
Was ist, wenn Sie Ihre EÜb vorzeitig beenden, aus welchem Grund auch immer? Dann stehen Sie nämlich auf der Straße.
Zitat von: Stryker71Echt? Das war mir auch nicht bewusst. Also diese Bundeswehr Magazine wie Y und Bundeswehr aktuell, auch der Youtube-Channel der Bundeswehr werden alles von externen Firmen betrieben?
Außerdem ist noch zu beachten, dass der Medienpart der Operativen Kommunikation zwar im weitesten Sinne Öffentlichkeitsarbeit wie bei anderen Firmen auch ist, allerdings darf diese nicht im Inland eingesetzt werden - dafür sind bei der Bundeswehr andere Stellen zuständig.
Zitat von: KlausP am 24. November 2018, 14:13:19Ja ja dieses Risiko war ich bereit einzugehen. Aber die andere Sache ist die, und zwar bin ich auch noch in der Probezeit. Bis zum 1. Januar. Oder 31 Dez. Meine Dienstantritt habe ich am 4. Januar. Wie sollte ich jetzt vorgehen? wann sollte ich meinem Arbeitgeber Bescheid sagen dass ich zur Bundeswehr gehe?
Was ist, wenn Sie Ihre EÜb vorzeitig beenden, aus welchem Grund auch immer? Dann stehen Sie nämlich auf der Straße.
Zitat von: Staff Sergeant am 23. November 2018, 19:07:27Zitat von: HUT am 23. November 2018, 17:42:06
Und die Medienstaffeln am ZOpKom beübt sich eben darin, Produkte zu erstellen. Meist macht man das anhand von detailliert ausgearbeiteten fiktiven Einsatzländern, was gar nicht so einfach ist. Beispiel: Die Truppe will ein Flugblatt, dass über dem Einsatzgebiet abgeworfen wird um die dortige Zivilbevölkerung zur Zusammenarbeit aufzufordern. Ein gutes Produkt berücksichtigt die kulturellen Eigenheiten der Bewohner: Sind die Leute mir gegenüber freundlich oder feindlich eingestellt? Wie ist die Alphabetisierungsrate - verwende ich also eher Bilder oder Schrift? Wie hält man es mit der Darstellung von Menschen? Welche Farben nimmt man dort als ansprechend, welche als abschreckend wahr? Appelliere ich eher an den Gemeinschaftssinn oder den Eigennutz?
Ein schlechtes Produkt kann kontraproduktiv wirken, ein gutes den Kräften vor Ort die Arbeit entscheidend erleichtern. Und das muss man eben üben - mittels Übungsprodukten. Und Übungs ist nie für die Tonne
Wow so habe ich das ja noch nie gesehen. Das hört sich dann doch recht spannend an
Zitat von: StOPfr am 24. November 2018, 13:08:18
Warum solltest du einen befristeten Arbeitsvertrag auch noch kündigen? Kündigungen sollte man tunlichst vermeiden, vor allem dann, wenn sie einen Rechtsanspruch annulieren. Bei Dienstbeginn nach Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages musst du auch nicht kündigen (wem denn auch?).
Zur grundsätzlichen Problematik der Kündigungen gibt es im Forum genügend Informationen, fast immer mit dem Tenor *bloß nicht kündigen".
Zitat von: TomTom2017 am 24. November 2018, 00:03:35
Die Verlängerung ist nicht immer die beste Option. Hat man einen zivilen Arbeitsplatz - und ist für die Eignungsübung kraft Gesetz demnach freigestellt - ist dieser mit der Verlängerung der Eignungsübung weg (Ausnahme: Bei längerer Krankheit während der EÜ). Also vorher gut überlegen.
Zitat von: ulli76 am 23. November 2018, 19:27:31Die Verlängerung ist nicht immer die beste Option. Hat man einen zivilen Arbeitsplatz - und ist für die Eignungsübung kraft Gesetz demnach freigestellt - ist dieser mit der Verlängerung der Eignungsübung weg (Ausnahme: Bei längerer Krankheit während der EÜ). Also vorher gut überlegen.
Wenn du dir gar nicht sicher bist, halt ne Verlängerung der Eignungsübung beantragen.
Zitat von: ulli76 am 23. November 2018, 18:46:18Ja das habe ich mir auch vorgenommen so viel Fragen stellen wie es nur geht. Weil ein Monat ist echt knapp
Hm- schau es dir doch einfach mal an. Die Zeit nach der GA ist zwar echt knapp um einen guten Einblick zu bekommen, aber die musst halt nutzen, um den Kameraden Löcher in den Bauch zu fragen.