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Was macht ein Mediengestalter bei der BW?

Begonnen von Staff Sergeant, 20. November 2018, 10:03:35

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TomTom2017

Zitat von: ulli76 am 23. November 2018, 19:27:31
Wenn du dir gar nicht sicher bist, halt ne Verlängerung der Eignungsübung beantragen.
Die Verlängerung ist nicht immer die beste Option. Hat man einen zivilen Arbeitsplatz - und ist für die Eignungsübung kraft Gesetz demnach freigestellt - ist dieser mit der Verlängerung der Eignungsübung weg (Ausnahme: Bei längerer Krankheit während der EÜ). Also vorher gut überlegen.

Staff Sergeant

Zitat von: TomTom2017 am 24. November 2018, 00:03:35
Die Verlängerung ist nicht immer die beste Option. Hat man einen zivilen Arbeitsplatz - und ist für die Eignungsübung kraft Gesetz demnach freigestellt - ist dieser mit der Verlängerung der Eignungsübung weg (Ausnahme: Bei längerer Krankheit während der EÜ). Also vorher gut überlegen.

ja, das mit dem zivilen Arbeitgeber hat sich bei mir erledigt da ich einen befristeten Arbeitsvertrag habe und meine Arbeit kündigen werde bevor ich zur Bundeswehr gehe, also währe die Verlängerung der EÜ für mich durchaus eine Option.

StOPfr

Warum solltest du einen befristeten Arbeitsvertrag auch noch kündigen? Kündigungen sollte man tunlichst vermeiden, vor allem dann, wenn sie einen Rechtsanspruch annulieren. Bei Dienstbeginn nach Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages musst du auch nicht kündigen (wem denn auch?).
Zur grundsätzlichen Problematik der Kündigungen gibt es im Forum genügend Informationen, fast immer mit dem Tenor *bloß nicht kündigen".
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Staff Sergeant

Zitat von: StOPfr am 24. November 2018, 13:08:18
Warum solltest du einen befristeten Arbeitsvertrag auch noch kündigen? Kündigungen sollte man tunlichst vermeiden, vor allem dann, wenn sie einen Rechtsanspruch annulieren. Bei Dienstbeginn nach Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages musst du auch nicht kündigen (wem denn auch?).
Zur grundsätzlichen Problematik der Kündigungen gibt es im Forum genügend Informationen, fast immer mit dem Tenor *bloß nicht kündigen".

Bei mir wurde aber nach der Einplanung als ich in Stuttgart bei dem Eignungstest war gesagt dass ich schon kündigen muss. Das mit der mit dem Kündigungsschutz während der Eignungsübung gilt nur für Leute mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag so wurde mir das in Stuttgart erklärt.

KlausP

Endet die Befristung während der Eignungsübung? Trotzdem brauch Sie nicht zu kündigen. Im Eignungsübungsgesetz steht nur, dass sich befristetete Arbeitsverträge durch die EÜb nicht verlängern. (§ 1(3) EÜG: "... (3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis wird durch die Einberufung zu einer Eignungsübung nicht verlängert; das gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis aus sonstigen Gründen während der Eignungsübung geendet hätte. ...")
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Staff Sergeant

Nein mein Arbeitsvertrag endet am 1. Juni 2019 meine eignungsübung endet am 1. Mai 2019. Also wurde ich in Stuttgart falsch informiert?

KlausP

Vermutlich, ich war ja nicht dabei.  :) Was ist, wenn Sie Ihre EÜb vorzeitig beenden, aus welchem Grund auch immer? Dann stehen Sie nämlich auf der Straße. Ohne Kündigung Ihrerseits muß der AG Sie noch bis zum Ablauf Ihres Vertrages weiter beschäftigen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Stryker71

Zitat von: Staff Sergeant am 23. November 2018, 19:07:27
Zitat von: HUT am 23. November 2018, 17:42:06
Und die Medienstaffeln am ZOpKom beübt sich eben darin, Produkte zu erstellen. Meist macht man das anhand von detailliert ausgearbeiteten fiktiven Einsatzländern, was gar nicht so einfach ist. Beispiel: Die Truppe will ein Flugblatt, dass über dem Einsatzgebiet abgeworfen wird um die dortige Zivilbevölkerung zur Zusammenarbeit aufzufordern. Ein gutes Produkt berücksichtigt die kulturellen Eigenheiten der Bewohner: Sind die Leute mir gegenüber freundlich oder feindlich eingestellt? Wie ist die Alphabetisierungsrate - verwende ich also eher Bilder oder Schrift? Wie hält man es mit der Darstellung von Menschen? Welche Farben nimmt man dort als ansprechend, welche als abschreckend wahr? Appelliere ich eher an den Gemeinschaftssinn oder den Eigennutz?
Ein schlechtes Produkt kann kontraproduktiv wirken, ein gutes den Kräften vor Ort die Arbeit entscheidend erleichtern. Und das muss man eben üben - mittels Übungsprodukten. Und Übungs ist nie für die Tonne  ;)

Wow so habe ich das ja noch nie gesehen. Das hört sich dann doch recht spannend an  :)

Außerdem ist noch zu beachten, dass der Medienpart der Operativen Kommunikation zwar im weitesten Sinne Öffentlichkeitsarbeit wie bei anderen Firmen auch ist, allerdings darf diese nicht im Inland eingesetzt werden - dafür sind bei der Bundeswehr andere Stellen zuständig. Wenn man also als Mediengestalter nicht gerade im Auslandseinsatz ist, wo die eigenen Fähigkeiten "scharf" eingesetzt werden, kann man zu Hause eben nur dafür üben.

Staff Sergeant

Zitat von: KlausP am 24. November 2018, 14:13:19
Was ist, wenn Sie Ihre EÜb vorzeitig beenden, aus welchem Grund auch immer? Dann stehen Sie nämlich auf der Straße.
Ja ja dieses Risiko war ich bereit einzugehen. Aber die andere Sache ist die, und zwar bin ich auch noch in der Probezeit. Bis zum 1. Januar. Oder 31 Dez. Meine Dienstantritt habe ich am 4. Januar. Wie sollte ich jetzt vorgehen? wann sollte ich meinem Arbeitgeber Bescheid sagen dass ich zur Bundeswehr gehe?

Staff Sergeant

Zitat von: Stryker71

Außerdem ist noch zu beachten, dass der Medienpart der Operativen Kommunikation zwar im weitesten Sinne Öffentlichkeitsarbeit wie bei anderen Firmen auch ist, allerdings darf diese nicht im Inland eingesetzt werden - dafür sind bei der Bundeswehr andere Stellen zuständig.
Echt? Das war mir auch nicht bewusst. Also diese Bundeswehr Magazine wie Y und Bundeswehr aktuell, auch der Youtube-Channel der Bundeswehr werden alles von externen Firmen betrieben?

Stryker71

Zum Teil ja, zum Teil kommt es von der Redaktion der Bundeswehr oder aus dem Bereich Personalwerbung. Die Mediengestalter von OpKom könnten das zum Teil von den Fähigkeiten zwar auch, die Trennung ist aber historisch gewachsen und zum Teil rechtlich so vorgesehen.

KlausP

Zitat von: Staff Sergeant am 24. November 2018, 14:21:38
Zitat von: KlausP am 24. November 2018, 14:13:19
Was ist, wenn Sie Ihre EÜb vorzeitig beenden, aus welchem Grund auch immer? Dann stehen Sie nämlich auf der Straße.
Ja ja dieses Risiko war ich bereit einzugehen. Aber die andere Sache ist die, und zwar bin ich auch noch in der Probezeit. Bis zum 1. Januar. Oder 31 Dez. Meine Dienstantritt habe ich am 4. Januar. Wie sollte ich jetzt vorgehen? wann sollte ich meinem Arbeitgeber Bescheid sagen dass ich zur Bundeswehr gehe?

Auch das steht im Eignungsübungsgesetz, § 1(1), Satz 2 "... Der Beginn der Eignungsübung ist dem Einzuberufenden und seinem Arbeitgeber mindestens vier Wochen vor Übungsbeginn mitzuteilen; die Frist kann mit Zustimmung des Einzuberufenden und seines Arbeitgebers verkürzt werden. ..." Eigentlich soll das die Bw dem AG mitteilen. Allerdings sollte man als Angestellter dem AG gegenüber so fair sein und ihm den Bescheid umgehend vorlegen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Staff Sergeant


Zitat von: KlausP am 24. November 2018, 14:13:19
" Eigentlich soll das die Bw dem AG mitteilen. Allerdings sollte man als Angestellter dem AG gegenüber so fair sein und ihm den Bescheid umgehend vorlegen.

Das ist auch wieder so eine Sache wo ich widersprüchliche Dinge gehört habe. Ich habe es nämlich auch so verstanden, dass die BW meinem Arbeitgeber bescheid gibt. Aber als ich vor kurzem nochmal bei meinem Wehrdienstberater war hat der mir gesagt, dass die BW sich da nicht einmischt und ich es meinem Arbeitgeber sagen muss.

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