ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Litmann18 am 26. November 2018, 09:17:33
Es gab sogar einen Befehl des BMVg - schriftlich per LoNo - das Whatsapp verboten ist dienstlich zu nutzen. Um das Ganze mal hier abzukürzen. Die Vorredner haben ja schon die andren Punkte genannt.
Zitat von: Andi am 31. August 2018, 11:22:27
Wie gesagt: Die IT-Sicherheitsvorschriften der Bundeswehr verbieten eh die dienstliche Nutzung privater IT...
ZitatViele Vorgesetzte haben leider verlernt (oder nie gelernt) langfristig und verlässlich zu planen
Zitat von: F_K am 02. Dezember 2018, 19:49:23Wer denkt, über Messenger führen zu müssen, darf sich nicht wundern wenn das oft nicht funktioniert.
Wenn Dich die Nachricht erreicht - ist es en Befehl - auch wenn eine Dienstpflichtverletzung vorliegen sollte.
Ein Befehl, der einem nicht bekannt ist, kann man nicht folgen.
Zitat von: Heiggoo am 29. August 2018, 22:35:10Zitat von: burner71 am 29. August 2018, 20:38:36war schon extrem grenzwertig und gab Schimpfe
Zitat von: 200/3 am 29. August 2018, 23:20:45
Da frage ich mich doch, wie das ganze rechtlich zu bewerten ist:
Rein technisch werden bei Whatsapp Bilder oder Dokumente, die ich mir in einem Chat anschaue, ja in der Regel auch auf dem Empfangsgerät gespeichert. Somit befinde ich mich als reiner Empfänger bereits im Bereich des Vergehens, weil ich ja plötzlich dienstliche und u.U. sogar eingestufte Dokumente auf meinem privaten Handy/Tablet/PC habe. Ein einziger Sender könnte damit theoretisch die gesamte Gruppe mit in die Sch***e reißen. Oder würde hier dann nur der Sender/Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden?
Zitat von: KlausP am 29. August 2018, 18:27:58Keine Angst, solange der Dienstherr nicht alle mit einem Endgerät ausstattet, dass man in der Dienstzeit anhaben muss wird es immer noch die analoge Lösung geben ;-)
Guit, dass ich mir solchen Quatsch nicht mehr antun muß.
Gibt es eigentlich keine Dienstpläne mehr, die man in der Einheit aushängt? Gibt es eigentlich nicht mehr die Pflicht des Soldaten, sich mindestens ein mal täglich am Schwarzen Brett über Änderungen, Befehle o.ä. zu informieren?
Zitat von: burner71 am 29. August 2018, 20:38:36
Das Posten von Dokumenten die mindestens "VS-NfD" eingestuft sind, stellt ein Dienstvergehen dar!...