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WhatsApp

Begonnen von ?????, 29. August 2018, 17:23:37

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?????

Hallo

Ich hätte da eine Frage einer WhatsApp Gruppe die u.a. zur Führung in unsere Kompanie genutzt wird. Dienstpläne, Einteilungen usw...

Ist das reine "drinnen" sein schon ein Dienstvergehen oder nur das Posten solcher Dinge.

Kann es da Probleme mit dem MAD geben?


wolverine

Die Führung einer Kompanie über solche Medien ist lediglich unzweckmäßig. Das Einstellung bestimmter Inhalte kann ein Dienstvergehen darstellen.
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Andi

#2
Nach Vorschrift ist das Nutzen von privater IT für dienstliche Zwecke an sich bereits ein Sicherheitsverstoß und damit ein Dienstvergehen. Das bedeutet aber an sich bereits, dass bereits der dienstliche Anruf auf einem privaten Smartphone diese Grenze überschreitet.

Von daher ist es rational eben so, wie wolverine schrieb.
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KlausP

Wie soll das praktisch funktionieren? Wer will mir befehlen, mich für irgendwelchen dienstlichen Kram auf meinem privaten Handy/PC/... für WhatsApp oder sonstwas anzumelden? Außerdem dürften Dienstpläne oder Ähnliches zumindest in "VS-NfD" eingestuft sein und wenn nicht, sind sie trotzdem immer noch nicht öffentlich.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Umgekehrt wird ein Schuh daraus, Klaus. Für viele ist heute WhattsApp das einzige Führungsmittel, dass sie noch benutzen. Sprich: Anders kannst Du Deine Leute nicht mehr erreichen. Dann möchten einige den Leuten damit entgegenkommen. Leider mit dem dargestellten Ergebnis und gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht.

Ich musste einen solchen Fall in meiner letzten Wehrübung bewerten und kenne das leider aus der Praxis.
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Andi

Wie das funktioniert? Man macht es einfach. Und dem durchschnittlichen Soldaten muss man nicht befehlen WhastApp zu installieren, da er es hat und die dienstliche Nutzung auch für ihn schön einfach ist. Ich vermute da ist dein Nutzerverhalten einfach nicht mehr up to date. :P
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KlausP

Guit, dass ich mir solchen Quatsch nicht mehr antun muß.  ::)

Gibt es eigentlich keine Dienstpläne mehr, die man in der Einheit aushängt? Gibt es eigentlich nicht mehr die Pflicht des Soldaten, sich mindestens ein mal täglich am Schwarzen Brett über Änderungen, Befehle o.ä. zu informieren?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K


LwPersFw

Die Frage von Klaus war ja nur...ob es befohlen werden kann.

Nein...niemand kann befehlen private Sachen für dienstliche Zwecke zu nutzen.
Und würde es befohlen...wäre es ein Befehl zu nicht dienstlichen Zwecken...und damit muss er nicht befolgt werden.

Egal ist dabei... was im Alltag so gemacht wird.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

PzPiKp360

Das erinnert mich daran, daß ich neulich beim Cyber Innovation Hub ("Er hat den Auftrag, digitale Innovationen innerhalb der Bundeswehr voranzutreiben.") nachgefragt habe, ob denn ein Profi für mobile Geräte und dergleichen gebraucht werden könnte, in der wohl leider irrigen Annahme, anno 2018 würde sich so ein Gremium zumindest konzeptionell mit solchen Themen befassen, damit die eines Tages auch offiziell in der Truppe ankommen könnten: "sorry, dazu ist leider nichts bekannt."

::)

burner71

Das Posten von Dokumenten die mindestens "VS-NfD" eingestuft sind, stellt ein Dienstvergehen dar!

und JA, wenn es dem MAD bekannt wird, gibt das Probleme!

Eigentlich sollte sowas schon vom normalen gesundem Menschenverstand geregelt werden!

Eine Belehrung über Verschwiegenheit/Geheimhaltung usw sollten Sie eigentlich in Ihrer AGA erhalten haben!
Bei ein paar Leuten hier im Forum macht mir der Gedanke Angst, das Sie mit Menschenführung beauftragt sind...
Und im übrigen läßt der Tonfall in diesem Forum auch immer mehr zu wünschen über...

FwLwSichTrDR

Zitat von: burner71 am 29. August 2018, 20:38:36
Das Posten von Dokumenten die mindestens "VS-NfD" eingestuft sind, stellt ein Dienstvergehen dar!...

Veto... Auch "Offen" unterliegt der sogenannte Amtsverschwiegenheit. Ein Posting bei WhatsApp und Co erachte ich auch als extrem fragwürdig. Die End-to-End-Verschlüsselung bei WhatsApp ist nicht anerkannt. Und es ist nicht sicherstellbar, das auch alle Teilnehmer einer solchen Gruppe eine WA-Version installiert haben, die Verschlüsselung anbietet.

Wir nutzen auch eine WA-Gruppe, aber über den Bereich "Meldet euch mal, wir wollen grillen" geht das nicht hinaus. Neulich wurde gepostet, das unsere Soldaten antreten sollen. Das war schon extrem grenzwertig und gab Schimpfe  ;D
The only easy day was yesterday!

200/3

Da frage ich mich doch, wie das ganze rechtlich zu bewerten ist:
Rein technisch werden bei Whatsapp Bilder oder Dokumente, die ich mir in einem Chat anschaue, ja in der Regel auch auf dem Empfangsgerät gespeichert. Somit befinde ich mich als reiner Empfänger bereits im Bereich des Vergehens, weil ich ja plötzlich dienstliche und u.U. sogar eingestufte Dokumente auf meinem privaten Handy/Tablet/PC habe. Ein einziger Sender könnte damit theoretisch die gesamte Gruppe mit in die Sch***e reißen. Oder würde hier dann nur der Sender/Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden?

HubschrauBär

Zitat von: KlausP am 29. August 2018, 18:27:58
Guit, dass ich mir solchen Quatsch nicht mehr antun muß.  ::)

Gibt es eigentlich keine Dienstpläne mehr, die man in der Einheit aushängt? Gibt es eigentlich nicht mehr die Pflicht des Soldaten, sich mindestens ein mal täglich am Schwarzen Brett über Änderungen, Befehle o.ä. zu informieren?
Keine Angst, solange der Dienstherr nicht alle mit einem Endgerät ausstattet, dass man in der Dienstzeit anhaben muss wird es immer noch die analoge Lösung geben ;-)

Es soll ja auch Leute geben die WhatsApp nicht nutzen. Ich hatte sogar mal einen Kameraden die seine Handynummer niemandem geben wollte... Sowas funktioniert auch heute noch

PzPiKp360

Zitat von: 200/3 am 29. August 2018, 23:20:45
Da frage ich mich doch, wie das ganze rechtlich zu bewerten ist:
Rein technisch werden bei Whatsapp Bilder oder Dokumente, die ich mir in einem Chat anschaue, ja in der Regel auch auf dem Empfangsgerät gespeichert. Somit befinde ich mich als reiner Empfänger bereits im Bereich des Vergehens, weil ich ja plötzlich dienstliche und u.U. sogar eingestufte Dokumente auf meinem privaten Handy/Tablet/PC habe. Ein einziger Sender könnte damit theoretisch die gesamte Gruppe mit in die Sch***e reißen. Oder würde hier dann nur der Sender/Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden?

Ich bin kein Anwalt, dafür als ITler doch hin und wieder mit solchen Fragen befaßt: Du als Empfänger hast nicht um Zustellung gebeten, hast aber nun unaufgefordert in Deinem Einflussbereich vertrauliche Dokumente, übrigens egal ob gedruckt im Postbriefkasten oder als digitale Kopie auf einem elektronischen Gerät. Einerseits bist Du im Kreis der berechtigten Personen, die die Inhalte wissen dürfen, daher kann Dir deshalb niemand an den Karren fahren. Andererseits hast Du eine Kopie an einem Ort, an dem sie nicht sein sollte. Daher wäre die Aufgabe, die Zustellung der offensichtlich unrechtmäßigen Kopie zu melden, denn da hat jemand sicherlich gegen seine Dienstpflicht verstossen, und die Kopie zurückzugeben und/oder effektiv zu vernichten bzw. zu löschen (oder was auch immer der Dienstherr wünscht), und keinesfalls selbst noch weiterzuleiten, zu veröffentlichen usw. Solange man sich als Empfänger daran hält sollte man sich keines Vergehens schuldig machen und auch nicht bestraft werden. Wer allerdings solchermaßen erlangte Kopien weitergibt, oder veröffentlicht - da reicht eine E-Mail-Weiterleitung...

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