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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 31. März 2019, 16:06:31
"Die Berechnung der Beiträge erfolgt nach den Vorschriften, die im Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge für versicherungspflichtige Beschäftigte gelten.

Der Nachversicherungsschuldner hat das Recht und die Rechengrößen zu beachten, die im Zeitpunkt der Zahlung der Nachversicherungsbeiträge gelten. Bei einer aktuellen Nachversicherung ist demnach u. a. der gegenwärtige Beitragssatz maßgebend (2019: 18,6 %).

5.2.1 Beitragsbemessungsgrundlage

Beitragsbemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen (das Arbeitsentgelt) aus der Beschäftigung im Nachversicherungszeitraum bis zur Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres.

Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen

Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ist für Zeiten nach 1976 ein Betrag in Höhe von 40 % der jeweiligen Bezugsgröße (2019: 1.246 EUR/West bzw. 1.148 EUR/Ost). Darüber hinaus gelten weitere besondere Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen:

20 % der Bezugsgröße für Ausbildungszeiten (2019: mtl. 623 EUR/West bzw. 574 EUR/Ost),für die dem Grundwehrdienst entsprechenden Dienstzeiten von Zeit-/Berufssoldaten der Betrag, der für die Berechnung der Beiträge für Grundwehrdienstleistende in dem jeweiligen Zeitraum maßgebend war.

Bei Teilzeitbeschäftigungen reduzieren sich die Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen auf den Betrag, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht.

Für Zeiten vor 1977 und im Beitrittsgebiet gelten besondere Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen.

Aufstockung für Soldaten auf Zeit

Werden Nachversicherungsbeiträge nach dem 31.12.2015 fällig, erhöht sich für nachzuversichernde Soldaten auf Zeit die jeweilige Beitragsbemessungsgrundlage um 20 %, maximal bis zu einem Betrag von 20 % über der Beitragsbemessungsgrenze (2019: mtl. 8.040 EUR West/7.380 EUR Ost). Für den Betrag, der durch die Aufstockung die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, werden Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt.

 

Praxis-Beispiel

Erhöhung der Nachversicherung für Soldaten auf Zeit

Ein Soldat auf Zeit ist für seine 5-jährige Dienstzeit in Köln nachzuversichern. Die Nachversicherung erfolgt im Jahr 2019 unmittelbar nach dem Ende der Dienstzeit am 31.12.2018. Das nachzuversichernde Arbeitsentgelt in den Jahren 2014 und 2015 betrug je 58.000 EUR und in den Jahren 2016 bis 2018 je 64.000 EUR.

Ergebnis: Die Arbeitsentgelte sind um 20 % zu erhöhen. Für die Jahre 2014 und 2015 ergibt sich ein aufgestocktes Entgelt von je 69.600 EUR (58.000 EUR x 1,2), wodurch die jeweils jährliche Beitragsbemessungsgrenze von 71.400 EUR (für 2014) und 72.600 EUR (für 2015) nicht überschritten wird.

Für die Jahre 2016 bis 2018 ergibt sich ein aufgestocktes Entgelt von je 76.800 EUR (64.000 EUR x 1,2), das in den Jahren 2016 und 2017 jeweils über der maßgebenden jährlichen Beitragsbemessungsgrenze liegt. Aus diesen Beträgen über der Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2016 von 2.400 EUR (76.800 EUR – 74.400 EUR) und für das Jahr 2017 von 600 EUR (76.800 EUR – 76.200 EUR) werden Zuschläge an Entgeltpunkten nach § 76f SGB VI ermittelt. Die jährliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2018 von 78.000 EUR wird mit dem aufgestocken Entgelt von 76.800 EUR nicht überschritten.

Hätte der Soldat auf Zeit auch an einer besonderen Auslandsverwendung teilgenommen, könnten weitere Zuschläge an Entgeltpunkten hinzukommen.

Nachversicherung im Beitrittsgebiet für Zeiten bis 1991

Für Personen, die eine nachzuversichernde Beschäftigung im Beitrittsgebiet ausgeübt haben, ist die maßgebende Beitragsbemessungsgrundlage bzw. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Berechnung der Nachversicherungsbeiträge umzurechnen.

 Bemessungsgrundlage (Ost)xWert der Anlage
(bezogen auf Beschäftigungsjahr)xBezugsgröße (Ost) / Bezugsgröße
(zum Zeitpunkt der Zahlung)

Die Beitragsbemessungsgrundlage kann nur bis zu einem Betrag berücksichtigt werden, der sich ergibt, wenn die Beitragsbemessungsgrenze durch den jeweiligen Wert der Anlage 10 SGB VI geteilt wird. Für das Jahr 1991 ergibt sich somit ein maximaler Betrag für die Beitragsbemessungsgrundlage (Ost) von 45.256,74 DM (78.000 DM/1,7235).

Nachversicherung im Beitrittsgebiet für Zeiten ab 1992

Zur Berechnung der Nachversicherungsbeiträge sind die tatsächlichen beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Ost) des jeweiligen Jahres zu berücksichtigen. Diese beitragspflichtigen Einnahmen werden aber im Rahmen der Rentenberechnung zur Feststellung von Entgeltpunkten (Ost) mit dem Faktor der Anlage 10 SGB VI hochgewertet.

5.2.2 Dynamisierung

Die Beitragsbemessungsgrundlage und die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage werden für die Berechnung der Beiträge dynamisiert. Der Dynamisierungsfaktor ergibt sich wie folgt: Verhältnis des vorläufigen Durchschnittsentgelts des Jahres der Beitragszahlung (2019: 38.901 EUR) zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt des Jahres, für das die Beiträge nachentrichtet werden."

Quelle: haufe.de


Autor LwPersFw
 - 30. März 2019, 19:01:25
SGB VI § 181 Berechnung und Tragung der Nachversicherungsbeiträge 


http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_181R0
Autor Rekrut84
 - 29. März 2019, 03:35:43
Zitat von: F_K am 28. März 2019, 21:43:47
Fehlende Kritik an Sledgehammers Post ein eher dem Umstand Troll geschuldet - eine Miete 100% über Ortsüblich wäre strafbar ...

Strafbar wäre es wenn eine Straftat wäre. Ist es aber nicht. Eine überteuerte Miete stellt nach §5 Wirtschaftsstrafgesetz nur eine Ordnungswidrigkeit dar für die ein maximales Bußgeld von 50.000€ verhängt werden kann.

Zitat von: F_K am 28. März 2019, 15:09:21
@ Tasty:

Die Rentenversicherung ist eine Umlageversicherung - und als solche nicht dafür "gedacht", individuelle, hohe Renditen zu erzielen.

Es ist bekannt, dass inzwischen die Rentenversicherung für junge / mittelalte Versicherte NEGATIVE Renditen haben wird bzw. hat, bis hin zum Verlust zumindest eines Teiles der eingezahlten Beiträge.

Insoweit ist der Ratschlag nach Beratung sicherlich richtig - ebenso wie die allgemeine Tatsachenbehauptung von wolverine.

Die Formulierung ,,Verlust der eingezahlten Beiträge" suggeriert, dass die monatlich gezahlten Beiträge an die Rentenversicherung zu einem individuell zurechenbaren Kaptial führen wie es in der privaten Rentenversicherung der Fall ist.
Tatsächlich funktioniert über Rentensystem aber nicht so. Die monatlichen Beiträge finanzieren die aktuellen Rentenzahlungen. Abhängig vom Einkommen erlangt man Rentenpunkte die einen Anspruch auf eine spätere Rentenzahlung begründen. Diese zukunftige Rente wird dann von den zukünftigen Beitragszahlungen finanziert.
Man zahlt also nicht für sich selbst in die Rentenkasse ein, sondern man erwirbt einen Anspruch darauf später von der Gemeinschaft eine Rente bezahlt zu bekommen. Deren Höhe richtet sich neben den erworbenen Punkten maßgeblich nach dem zukünftigen Einkommensniveau und der Höhe der zukünftigen Beiträge.
Autor sledgehammer
 - 28. März 2019, 22:28:34
@F_K
Freiwillig mehr zahlen ist nicht strafbar

@Bumblebee
rechne doch mal: Finanzierung 1 Mio
30 Jahre x 2000 euro miete im monat
30 Jahre Abschreibungen bei 5000 brutto im Monat - die ca 1000 Euro Lohnsteuer zahlst nie mehr nur für 1% Zins Abschreibung (ohne Lohnerhöhung gerechnet)
30 Jahre weitere Verlustvorträge sind sicher - Werbungskosten/AfA usw.

Befreiung von der Rentenversicherung sollte auch in Betracht gezogen werden.

Abschluss Risiko/Ausfallversicherungen /Rückversicherungen -Hypothek/Darlehn bei Krankheit etc. versichert

Die Banken machen nahezu alle Finanzierungen mit 0-5% Eigenkapital und Rückversicherungen

@StOPfr
bei 5000 Brutto hast du Rente von ca. 2000/in 30 Jahren kannst davon gerade mal die Miete zahlen oder? 





Autor Jupiter
 - 28. März 2019, 22:18:53
2008 und 2009 war ich FWDler, nur Dez 2009 einen Monat SAZ, die beiden Jahre mal rausgelassen, habe ich 2010-2018 258'751€ brutto bekommen. 120% sind dann 310'501€, der Durchschnittsverdienst in dem Zeitraum wäre aber 349'720€ gewesen.

Differenz satte 39'219€

2018 hatte ich als HptFw nur 37'772€.

Genial, 12 Jahre Dienst und der Staat f**** mich am Ende hart, GENIAL!
Es fehlt deutlich mehr als ein ganzes Bruttogehalt  :o
Autor Jupiter
 - 28. März 2019, 21:56:30
Zitat
ZitatUnd da muss ich sagen, dass ichs ziemlich schwach finde, dass ich als "Meister meines Fachs" eine unterdurchschnittliche Rente für die Jahre bekommen werde.
Dann kann ich mir eigentlich nur selber auf die Schultern klopfen, dass ich eine sehr gute Sparmoral hatte und ordentlich privat vorgesorgt habe

Glückwunsch, das ist genau so gedacht. Unser Netto ist so bemessen, weil eben davon auszugehen ist, dass der Soldat privat vorsorgt.

Schlecht für alle, die den Schuss nicht gehört habe. Ich kenne eigentlich kaum jemand der jeden Euro zurücklegt. Die meisten verprassen ihre Kohle.
Ich glaube ich schreibe mal nen Brief an Flinten Uschi.
"Sehr geehrte Frau Verteidigungsministerin, ich schreibe Ihnen heute unter Tränen"  ;D
Autor F_K
 - 28. März 2019, 21:43:47
Fehlende Kritik an Sledgehammers Post ein eher dem Umstand Troll geschuldet - eine Miete 100% über Ortsüblich wäre strafbar ...
Autor StOPfr
 - 28. März 2019, 21:37:40
Zitat von: sledgehammer am 28. März 2019, 19:53:30
@Jupiter

Rentenvorsorge – Kauf dir Appartment/Wohnung/zum Modernisieren  in Grosstadt/ Berlin, München usw. / Vermietung an grosse Unternehmen/Konzerne/ die brauchen immer Unterkünfte für Mitarbeiter/Gäste – und als Miete zahlen die meist das Doppelte vom Ortsüblichen – und steuerliche Absetzmöglichkeiten für Appartment/Wohnung sind enorm. Finanzierungen gibts zu 1% Zins 10 Jahre Laufzeit.

Zum Glück hat Bumblebee diese Idee schon versenkt. Dass noch nicht mehr Kritik kam ist wohl dem Umstand geschuldet, dass man das erstmal sacken lassen musste. Das Beispiel taugt wahrscheinlich nicht einmal mehr für Gartenlauben in den genannten und anderen Großstädten.   
Autor Bumblebee
 - 28. März 2019, 20:46:20
Zitat von: Thomi35 am 28. März 2019, 19:38:35
ZitatAlso erstmal ganz wichtig: Das Geld am Ende bloß nicht in die Rentenkasse einzahlen, das ist das dämlichste was man machen kann. Und 10k€ sind an der Stelle auch kein "schöner Betrag", das muss man mal ganz klar sagen. Ein Rentenpunkt sind aktuell um die 37000€, dafür gibts im Alter ~32€. 10000€ nachträglich da einzahlen bringt mir im Alter also 0,27 Rentenpunkte und das sind 8,64€ im Monat.  Besser kann man sein Geld also nicht verbrennen, das lohnt sich nicht mal wenn man die 100 Jahre erreicht :-D

Ich möchte vorsichtig die Berechnung richtigstellen: Eine Einzahlung von 10.000 € bezieht sich bei einem Beitragssatz von 18,6 % auf ein virtuelles Brutto von ca. 53.763 €. Nach Deinen Angaben ergeben sich daraus 1,45 Rentenpunkte, das entspricht dann einer zusätzlichen Rente von 46,50 €. Ohne Berücksichtigung von Rentenerhöhungen, Inflation etc. wäre das Ursprungskapital nach 18 Jahren Rentenbezug erreicht. Man müßte also bei einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren logischerweise wenigstens 85 Jahre alt werden.

cool, jemand der sich auskennt.

@Team: Können wir den behalten?

@Thomi35: Willkommen im Forum. Tauglicher erster Beitrag!



Selbstverständlich sollte jedem bewusst sein, dass es eine ausgesprochene Schnapsidee ist, seine Altersvorsorge auf einer (1!) Mietwohnung in einem Ballungsraum aufzubauen.
Eine Wohnung in München kostet ca 1 Mio- das bei 10k Eigenkapital mit 10 Jahren Laufzeit ins Spiel zu bringen, ist ein schlechter Witz.
Großkonzerne mieten nicht von Privat, sondern von Immobilienfirmen, die auch zuverlässig Hausmeisterdienste etc. zur Verfügung stellen.

ZitatConsultant
Hör auf zu heulen  ::)

ZitatUnd da muss ich sagen, dass ichs ziemlich schwach finde, dass ich als "Meister meines Fachs" eine unterdurchschnittliche Rente für die Jahre bekommen werde.
Dann kann ich mir eigentlich nur selber auf die Schultern klopfen, dass ich eine sehr gute Sparmoral hatte und ordentlich privat vorgesorgt habe
Glückwunsch, das ist genau so gedacht. Unser Netto ist so bemessen, weil eben davon auszugehen ist, dass der Soldat privat vorsorgt.

Autor sledgehammer
 - 28. März 2019, 19:53:30
@Jupiter

Rentenvorsorge – Kauf dir Appartment/Wohnung/zum Modernisieren  in Grosstadt/ Berlin, München usw. / Vermietung an grosse Unternehmen/Konzerne/ die brauchen immer Unterkünfte für Mitarbeiter/Gäste – und als Miete zahlen die meist das Doppelte vom Ortsüblichen – und steuerliche Absetzmöglichkeiten für Appartment/Wohnung sind enorm. Finanzierungen gibts zu 1% Zins 10 Jahre Laufzeit.
Autor Jupiter
 - 28. März 2019, 19:50:52
Ups sorry, war natürlich Quatsch meine Rechnung.
Autor Thomi35
 - 28. März 2019, 19:38:35
ZitatAlso erstmal ganz wichtig: Das Geld am Ende bloß nicht in die Rentenkasse einzahlen, das ist das dämlichste was man machen kann. Und 10k€ sind an der Stelle auch kein "schöner Betrag", das muss man mal ganz klar sagen. Ein Rentenpunkt sind aktuell um die 37000€, dafür gibts im Alter ~32€. 10000€ nachträglich da einzahlen bringt mir im Alter also 0,27 Rentenpunkte und das sind 8,64€ im Monat.  Besser kann man sein Geld also nicht verbrennen, das lohnt sich nicht mal wenn man die 100 Jahre erreicht :-D

Ich möchte vorsichtig die Berechnung richtigstellen: Eine Einzahlung von 10.000 € bezieht sich bei einem Beitragssatz von 18,6 % auf ein virtuelles Brutto von ca. 53.763 €. Nach Deinen Angaben ergeben sich daraus 1,45 Rentenpunkte, das entspricht dann einer zusätzlichen Rente von 46,50 €. Ohne Berücksichtigung von Rentenerhöhungen, Inflation etc. wäre das Ursprungskapital nach 18 Jahren Rentenbezug erreicht. Man müßte also bei einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren logischerweise wenigstens 85 Jahre alt werden.
Autor Jupiter
 - 28. März 2019, 18:31:39
Kam ja mittlerweile viel zusammen.

Also erstmal ganz wichtig: Das Geld am Ende bloß nicht in die Rentenkasse einzahlen, das ist das dämlichste was man machen kann. Und 10k€ sind an der Stelle auch kein "schöner Betrag", das muss man mal ganz klar sagen. Ein Rentenpunkt sind aktuell um die 37000€, dafür gibts im Alter ~32€. 10000€ nachträglich da einzahlen bringt mir im Alter also 0,27 Rentenpunkte und das sind 8,64€ im Monat.  Besser kann man sein Geld also nicht verbrennen, das lohnt sich nicht mal wenn man die 100 Jahre erreicht :-D

Ansonsten
@Tasty, ich habe nie von Rente oder Pension gesprochen, ich bin gerade Anfang 30  ;D
Mir geht es ausschließlich darum, ob der letzte Sold für die Nachversicherung rangezogen wird oder das real erhaltene Brutto in den letzten 12 Jahren. Als HptFw mit 3350€ brutto +20% mag das okay sein, aber noch vor 3 Jahren als Feldwebel bekam ich 2600€ brutto und als Uffz/Stuffz wars noch mal deutlich weniger. kA wie die 23 Monate FWDL gewertet werden, aber die 10 Jahre danach als SAZ, werde ich selbst mit 120% Nachversicherung rechnerisch nicht mal einen Rentenpunkt/Jahr bekommen haben. Der HptFw Sold kann die mauen Brutto-Jahre davor defintiv nicht ausgleichen.
Und da muss ich sagen, dass ichs ziemlich schwach finde, dass ich als "Meister meines Fachs" eine unterdurchschnittliche Rente für die Jahre bekommen werde.
Dann kann ich mir eigentlich nur selber auf die Schultern klopfen, dass ich eine sehr gute Sparmoral hatte und ordentlich privat vorgesorgt habe, ansonsten wäre die BW-Zeit finanziell eher nen Schuss in Ofen gewesen.

@Theo. Aus meiner Sicht vergleichst du Äpfel mit Birnen. Was interessiert mich der Geselle 'draußen' ?
Bundeswehr ist kein Erbrecht, das hätte der Geselle der draußen schlecht bezahlt wird, auch machen können, von daher ...  :o
Außerdem hinkt deine Argumentation doppelt.
Die reine Zahl 1,2 sagt doch überhaupt nichts aus. Schlecht x 1,2 wird nicht Superduper  ;D
Ich habe ein Netto von ungefähr 2600 und ein Brutto von 3300 - mit 1,2 nachversichert ergibt sich ein Brutto von gerade so 4000€.  Hätte ich die 2600 'draußen' verdient, wären das 4300€ Brutto. Es bleibt also dabei, die Nachversicherung ist dürftig!
Und dann muss man wohl klar sagen, dass man das verhältnismäßig hohe Gehalt bei der Bundeswehr nicht gerade für die tolle Work-Live-Balance bekommt. Würde ein HptFw nur 2000€ bekommen, würde sich gar keiner mehr verpflichten. Von daher zieht das Argument "dafür hast du gut verdient" nicht wirklich. Dafür habe ich ja auch gut was gemacht.
Ansonsten danke der Nachfrage, ich bin Fachinformatiker, studiere über den BfD Informatik und arbeite nebenher bei einer Software Firma als Consultant. Dass ich übernommen werde sobald der BfD endet, weiß ich jetzt schon und mein Gehalt wird danach eher nicht sinken.

Ich ärgere mich trotzdem, dass man bei der Rente offenbar "unterdurchschnittlich" ausgeht, trotz 12 Jahre treuer Dienste und ner Menge Entbehrungen.
Kacke ist sowas.
Ich mach mir mal den Spaß und rechne das Brutto von allen Jahren zusammen, mir graust es jetzt schon.
Autor F_K
 - 28. März 2019, 15:09:21
@ Tasty:

Die Rentenversicherung ist eine Umlageversicherung - und als solche nicht dafür "gedacht", individuelle, hohe Renditen zu erzielen.

Es ist bekannt, dass inzwischen die Rentenversicherung für junge / mittelalte Versicherte NEGATIVE Renditen haben wird bzw. hat, bis hin zum Verlust zumindest eines Teiles der eingezahlten Beiträge.

Insoweit ist der Ratschlag nach Beratung sicherlich richtig - ebenso wie die allgemeine Tatsachenbehauptung von wolverine.
Autor wolverine
 - 28. März 2019, 15:02:11
Hm :-\