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Autor DeltaEcho
 - 23. Mai 2019, 22:01:51
Rücksprache mit dem RB, hängt so ein bisschen davon ab ob der Soldat bereits diszilpnarisch in Erscheinung getreten ist.

So wie ich das beurteile zu wenig für ein gerichtliches D Verfahren, jedoch genug für eine spürbare D-Buße.
Der KpChef muss dich eh nur anhören und dir die geplante Maßnahme erörtern, ob die in deinen Augen zu "hoch" spielt keine Rolle.
Autor objs_1987
 - 23. Mai 2019, 20:32:13
Ich gehe mal davon aus, dass die Betroffenen schon über die 4 Jahre Dienstzeit hinaus sind.
Ja sind Sie.


In welchem Zusammenhang wurden die Fragen fotografiert?
Während der Prüfung direkt

Gab es ein explizites Handyverbot?
Ja

Wenn die Fragen der einen Gruppe zur PrüfungsVORBEREITUNG genutzt wurden, wird diese Nutzung nicht das problem sein.
--> Es war die Prüfung!!!


Wurden die erlaubten Unterlagen VOR der Prüfung geprüft?
Nein während der Prüfung! Danach würde das Blatt abgenommen

Hat derjenige die Unterlagen nur nach dem Lernen drin vergessen oder sie in der Absicht zu betrügen drin gelassen?
Laut seiner Aussage hat er das morgens gemacht bevor er zur Prüfung kam
Autor ulli76
 - 23. Mai 2019, 20:25:36
In welchem Zusammenhang wurden die Fragen fotografiert? Gab es ein explizites Handyverbot?

Wenn die Fragen der einen Gruppe zur PrüfungsVORBEREITUNG genutzt wurden, wird diese Nutzung nicht das problem sein.
Wurden die erlaubten Unterlagen VOR der Prüfung geprüft? Hat derjenige die Unterlagen nur nach dem Lernen drin vergessen oder sie in der Absicht zu betrügen drin gelassen?
Autor KlausP
 - 23. Mai 2019, 20:22:52
Zitat von: objs_1987 am 23. Mai 2019, 19:24:17
Zitat von: SolSim am 23. Mai 2019, 19:15:13
Nach meiner Erfahrung enden solche Geschichten oft mit EDKA.

Währe das nicht etwas zu hart?

Ich gehe mal davon aus, dass die Betroffenen schon über die 4 Jahre Dienstzeit hinaus sind. Dann geht eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis nur über das Truppendienstgericht. Der DV müsste also an die Einleitungsbehörde abgeben. Sind sie noch unter der 4-Jahres-Grenze, käme eine Entlassung nach § 55(5) SG durch das BAPers in Betracht.
Autor SolSim
 - 23. Mai 2019, 19:35:15
Zitat von: objs_1987 am 23. Mai 2019, 19:24:17
Zitat von: SolSim am 23. Mai 2019, 19:15:13
Nach meiner Erfahrung enden solche Geschichten oft mit EDKA.

Währe das nicht etwas zu hart?

Nö. Ich würde als DV einen Antrag auf Entlassung stellen. Soldaten, die bei einer Prüfung bescheissen begehen aus meiner Sicht einen nicht "heilbaren" Vertrauensbruch und belegen damit auch ihre Nichteignung.
Autor dunstig
 - 23. Mai 2019, 19:25:41
Schau mal hier. Hätte jetzt keine Zeit, den Thread komplett zu lesen, aber aus meiner Erinnerung wusste ich, dass wir hier schon mal einen in Ansätzen ähnlich gelagerten Fall hatten:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=43272.0
Autor objs_1987
 - 23. Mai 2019, 19:24:17
Zitat von: SolSim am 23. Mai 2019, 19:15:13
Nach meiner Erfahrung enden solche Geschichten oft mit EDKA.

Währe das nicht etwas zu hart?
Autor objs_1987
 - 23. Mai 2019, 19:22:08
Zitat von: KlausP am 23. Mai 2019, 19:13:54
Dann muss Ihnen ja der ermittelnde Disziplinarvorgesetzte mitteilen, welche Disziplinarmaßnahme er verhängen will. Und immer im Hinterkopf behalten: Die VP ist nicht der Anwalt des beschuldigten Soldaten!

Soweit gehe ich mit!
Es stand im Raum annulierung der Prüfung für alle und bei der beschuldigten Person Disziplinare Maßnahme mit Debuße.
Autor SolSim
 - 23. Mai 2019, 19:15:13
Nach meiner Erfahrung enden solche Geschichten oft mit EDKA.
Autor KlausP
 - 23. Mai 2019, 19:13:54
Dann muss Ihnen ja der ermittelnde Disziplinarvorgesetzte mitteilen, welche Disziplinarmaßnahme er verhängen will. Und immer im Hinterkopf behalten: Die VP ist nicht der Anwalt des beschuldigten Soldaten!
Autor objs_1987
 - 23. Mai 2019, 19:08:17
Und ich muss nun als VP tätig werden.
Autor objs_1987
 - 23. Mai 2019, 18:54:17
Fachausbildung (Meister/Techniker ebene)
Autor KlausP
 - 23. Mai 2019, 18:51:49
Was für ein Lehrgang war das?
Autor objs_1987
 - 23. Mai 2019, 18:50:15
Hi,

ich hätte mal eine Frage zum Thema Disziplinare Ahndung.

Es hat sich wie folgt zu getragen:
Eine Prüfgruppe hat die schriftliche Prüfung per Handy abfotografiert und verteilt an die Prüfgruppe 2.
Bei der Kontrolle der Seiten (die als zugelassene Unterlagen erlaubt waren) wurde festgestellt das dort Teile
der Prüfung drin waren ( bei einer Person ) bei der Kontrolle der anderen Personen ist nichts aufgefallen.
Jedoch hatte Sie alle mögliche Kenntniss davon.

Jetzt stellt sich die Frage welche Strafe der Beschuldigte bekommen kann .

Mit freundlichen Grüßen

objs_1987

Und nein ich bin nicht der der beschuldigt ist.