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Über 4 Jahre Dienstzeit ein Dienstvergehen begangen, was für Folgen treten auf?

Begonnen von Devilblaze, 24. Mai 2013, 19:09:25

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Devilblaze

Hey Leute,
ich bräuchte mal eure Hilfe da ich im Internet keine Informationen finden kann über meine Frage.
Und zwar befinde ich mich momentan auf ZaW. Auf der ZaW (Schule) wurde von der Lehrerin eine Klausur aus der Tasche genommen, und abfotografiert von einem Lehrgangsteilnehmern mit dem Handy. Der eine hat die Sachen aus der Tasche geholt der andere hat sie abfotografiert und der sie abfotografiert hatte hat sie auf ein Handy vom Kameraden per Whatsapp geschickt. Dieser hat Sie dann in die Gruppe der Lehrgangsteilnehmer von Whats App gestellt. Dies flog alles auf und es kam zu Vernehmungen und so weiter. Angeklagt sind ca 18 von 24 Lehrgangsteilnehmern. Haupttäter ist der an der Tasche war gefolgt vom Fotograf und dann noch der Kamerad der es in die Whats App Gruppe gestellt hat. Die anderen Lehrgangsteilnehmer wurden ebenfalls angeklagt weil Sie es mit bekommen haben und dagegen nix unternommen haben. Der Kamerad der an der Tasche war befindet sich über 4 Jahren Dienstzeit und ist Unteroffiziersanwärter (SG / UA), der die Fotos gemacht hat ist unter 4 Jahren Dienstzeit und ist Feldwebelanwärter (Stuffz / FA), der die Fotos in die Whats App Gruppe gestellt hat ist über 4 Jahren Dienstzeit und ist Unteroffiziersanwärter (SG / UA). Der die Fotos gemacht hat bekam seine Entlasung aufgrund §55. Die anderen beiden Kameraden haben noch keine Disziplinarmaßnahme erhalten oder etwaige andere Maßnahmen erhalten. Meine Frage ist jetzt womit müssen die Kameraden rechnen? Auch Entlassung? Wie geht es Hauptbeschuldigte Beschuldigt sind? Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

F_K

.. ein dicker Hund!

Ich tippe mal aufgrund der Schwere des Dienstvergehens auf ein gerichtliches Disziplinarverfahren - das Urteil liegt in der Hand des Gerichtes - die Glaskugel ist ja nach wie vor in der Inst - ich sehe im Dunst ein Beförderungsverbot und / oder empfindliche Disziplinarbuße.

BSG1966

Naja. Ich meine, ich betreibe jetzt mal ausdrücklich Kaffeesatzleserei - wenn man auf dem Handy die Nachricht empfängt, kann man ja eigentlich nix dafür. Okay, wenn man WEIß dass das die Klausur ist, muss man den Anhang nicht unbedignt öffnen, fraglich dann noch ob das ganze vor oder nach der Klausur rausgekommen ist....?!

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Devilblaze

Ja Sorry,
wollte den Satz eigentlich nur ändern und denn wusste ich ja nicht das der den ganzen Text da neu reinstellt.
Die Frage die ich ändern wollte sollte jetzt lauten:
"Womit müssen die nicht Hauptbeschuldigten aber auch Beschuldigten rechnen?"

Devilblaze

Das ist alles noch vor der Klausur aufgeflogen. Die Klausur wurde abgeändert.

F_K

Bei denen, die den Kram nur bekommen haben, liegt auch ein Dienstvergehen vor.

Ich als DV würde dieses nicht abgeben, sondern mit sehr hohen Geldbußen ahnden. (so ein, zwei Monatsgehälter).

Ist aber Kaffeesatzleserei.

DeltaEcho

Zitatzwei Monatsgehälter).

Quelle dafür dass man eine D-Buße in Höhe von zwei Monatsgehältern verhängen darf?

Meiner Meinung nach kommt hier eine Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG für die Kameraden die das Foto lediglich empfangen nicht in Betracht, jedoch stellt das Verhalten/Duldung ein Dienstvergehen dar. Ich gehe daher von einer einfachen Disziplinarmaßnahme aus, die gegen dich verhängt wird.

F_K

@ DE:

streiche zwei bitte ersatzlos - EIN Monatsgehalt würde ich verhängen - der eine Haupttäter ist entlassen worden - und ohne Meldung macht man sich die Beute der Tat zu eigen - wird also Nutznießer.

Devilblaze

Vielen Dank für die vielen Beiträge.

Und womit müssen die anderen beiden rechnen? Also der an der Tasche war und der die Bilder in der Whats App Gruppe geteilt hat?
Beide sind über 4 Jahre im Dienst.

wolverine

Da wird es noch keine Präzendzurteile im schnellen Ebert zu geben. Maßgeblich ist der Vertrauensbruch, Pflicht zur Wahrheit und zum treuen Dienen. Ist keine schöne Sache und wirft ein häßliches Bild auf die angehenden UAs/ FAs.
Müsste ich selbst in der Maßnahmebemessung länger darüber nachdenken. Auf den ersten Gedanken möchte ich eigentlich keinen von denen länger im Dienst haben (ich weiß, dass es das nicht werden wird!).
Ehrlich, wir waren sicher keine Chorknaben früher, aber lügen und betrügen hatte einen ganz schlechten Ruf bei uns. Ich erinnere mich an Zeiten wo der Chef oder Spieß morgens seine Standpauke wegen irgendeiner Geschichte am Vorabend gehalten und nur gesagt hat:" Die Beteiligten sehe ich um X Uhr vor meinem Dienstzimmer." Und die waren dann auch alle ausnahmslos da. Es war einfach der Kodex zu seinem Mist zu stehen. Wäre einer nicht hingegangen hätte er in der ganzen Kp kein Bein mehr auf den Boden gebracht.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

DeltaEcho

@ Devilblaze,

siehe erster Beitrag von F_K. Mit einer einfachen Disziplinarmaßnahme ist es in meinen Augen für diese beiden Personen nicht mehr getan, d.h. gerichtliche Disziplinarmaßnahme.

BSG1966

Zitat von: F_K am 24. Mai 2013, 20:15:28
Bei denen, die den Kram nur bekommen haben, liegt auch ein Dienstvergehen vor.

Welches denn konkret? Ich meine, wenn mir jemand ne Kopie der Klausur vor die Stube legt, kann ich ja auch nix dafür?!

F_K

ZitatWelches denn konkret?

Durch die Kopie erhält der SOLDAT Kenntnis von einem massiven Dienstvergehen (hat für eine Entlassung nach §55 gereicht!).

Dieses hat er zu melden - macht er dies nicht, sondern nimmt Kenntnis vom Inhalt der Klausur, so betrügt er zusätzlich bzw. begeht einen Betrugsversuch.

Im übrigen hat sich Wolve schon geäußert - nicht gelesen oder nicht verstanden?

Rollo83

Wie bitte will man das denn beweisen, wurden etwa alle Handy einkassiert ?

Würde mich jetzt wirklich mal interessieren, denn ohne einkassiertem Handy kann doch niemand beweisen was zB mir irgendwas geschickt wurde.