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Zitat von: Johannnes_B am 07. Juli 2019, 15:54:57
Gibts zB im Reservistenwesen irgendwo eine Stelle, die sich auch interessierter Jugendlicher annimmt und vielleicht schon mal ein bisschen militärische Lebenspraxis und adäquates Verhalten (zB gegenüber Vorgesetzten, korrektes Meldungmachen und solche Sachen) vermittelt, und mit der ich Kontakt aufnehmen könnte?
Zitat von: ulli76 am 07. Juli 2019, 12:54:17
Ich glaube du denkst zu kompliziert.
Also man muss mindestens einmal befördert worden sein, um unter diese Regelung zu fallen.
Und dann gibt es noch weiter die Einschränkung für Übungen für Mannschaftsdienstgrade mit den 45 Jahren.
Zitat von: ulli76 am 07. Juli 2019, 13:15:43
Das mit dem roten Kreuz ist sehr spannend.
Die ganzen Vorschriften des DRK zu Logistik, Führung etc. sind fast identisch zu den entsprechenden Vorschriften der Bundeswehr. Das Ganze ist eigentlich urmilitärisch strukturiert. Die meisten Kreuzler wissen das aber nicht.
Zitat von: Ralf am 07. Juli 2019, 12:30:31
§59 SG (3):Zitat... Personen, denen auf Grund einer Wehrdienstleistung ein höherer Dienstgrad nicht nur für die Dauer der Verwendung verliehen worden ist, können auch ohne freiwillige Verpflichtung bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden, herangezogen werden
1.
zum unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall und
2.
zu Übungen (§ 61), wenn dies aus Gründen der Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Streitkräfte erforderlich ist; für Personen, die einen Mannschaftsdienstgrad führen, gilt dies jedoch nur bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 45. Lebensjahr vollenden.
Zitat... Personen, denen auf Grund einer Wehrdienstleistung ein höherer Dienstgrad nicht nur für die Dauer der Verwendung verliehen worden ist, können auch ohne freiwillige Verpflichtung bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden, herangezogen werden
1.
zum unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall und
2.
zu Übungen (§ 61), wenn dies aus Gründen der Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Streitkräfte erforderlich ist; für Personen, die einen Mannschaftsdienstgrad führen, gilt dies jedoch nur bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 45. Lebensjahr vollenden.
Zitat von: KlausP am 07. Juli 2019, 11:52:14Zitat... Können solche Rerservistinnen im Spannungs- oder Verteidugungsfall nicht ohne freiwillige Verpflichtung zum Dienst in den Streitkräften herangezogen werden? Oder gibt es dafür eine andere Rechtsgrundlage? ...
Die Rechtsgrundlage ist die gleiche wie bei ehemaligen SaZ/BS und männlichen FWDL. Reservist(in) ist Resevist(in), egal, in welchem Dienstverhältnis sie in ihrer aktiven Dienstzeit gestanden haben.
Zitat von: KlausP am 07. Juli 2019, 11:52:14Zitat... Können solche Rerservistinnen im Spannungs- oder Verteidugungsfall nicht ohne freiwillige Verpflichtung zum Dienst in den Streitkräften herangezogen werden? Oder gibt es dafür eine andere Rechtsgrundlage? ...
Die Rechtsgrundlage ist die gleiche wie bei ehemaligen SaZ/BS und männlichen FWDL. Reservist(in) ist Resevist(in), egal, in welchem Dienstverhältnis sie in ihrer aktiven Dienstzeit gestanden haben.
Zitat von: Ralf am 07. Juli 2019, 06:08:39ZitatWie ist es mit Frauen, die bei der Bundeswehr weder Soldatin auf Zeit noch Berufssoldatin waren, aber einen Bundesfreiwilligendienst geleistet haben?Nein, der Bundesfreiwilligendienst hat nichts mit Soldat zu tun. Das macht man ja nur außerhalb der Bw, also bspw. in einem Altenheim.
Auch sie sind ja frühere Soldatinnen der Bundeswehr.
Zitat von: KlausP am 07. Juli 2019, 08:10:17Zitat... Wie ist es mit Frauen, die bei der Bundeswehr weder Soldatin auf Zeit noch Berufssoldatin waren, aber einen Bundesfreiwilligendienst geleistet haben?
Auch sie sind ja frühere Soldatinnen der Bundeswehr. ...
Nein, sind sie nicht und im übrigen können auch Männer diesen Dienst leisten. Sie dürfen den Bundesfreiwilligendienst keinesfalls mit dem Zivildienst gleichsetzen. Zivildienst ist Wehrersatzdienst für Wehrpflichtige, die aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigern.
Zitat... Können solche Rerservistinnen im Spannungs- oder Verteidugungsfall nicht ohne freiwillige Verpflichtung zum Dienst in den Streitkräften herangezogen werden? Oder gibt es dafür eine andere Rechtsgrundlage? ...