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ZitatUnd z.B. die Anforderungen für IT / FüUstg wurden schon dramatisch runtergeschraubt: Letztes Jahr braucht man für diese Ausnahmebehandlung ein einschlägiges Studium (Informatik, Wirt.-Inf, Elektrotechnik). Dieses Jahr reicht es aus, wenn man nur die ATB ITOffzBw hat (also das Training ITMgmtBw bestanden hat), sowie (die) eine Beurteilung auf dem ITOffz-DP. Ein abgeschlossenes Studium ist keine Voraussetzung mehr.Das ist aber einer anderen Tatsache geschuldet. Hier war der Übergang zu der Fähigkeitsbezogenen Personalführung und einer UTB-unabhängigen Quote. Da gibt es die Unterschiede, wer mit was betrachtet wird und deswegen ist der kleinste gemeinsame Nenner antragsberechtigt. Die Auswahl kann da trotzdem unterschiedlich sein, also bspw. die Quote Lw nur mit Studium und in der UTB-unabhängigen Quote die HUT dann nur ITOffz.
Zitat von: 2Cent am 25. Juli 2019, 13:02:48Normalerweise nur zwei Beurteilungen. Soweit ich mich erinnern kann, werden beim Vorliegen nur einer Beurteilung Durchschnittswerte herangezogen (aber das können andere hier besser bewerten). Und das BAPersBw macht ja nicht ohne Grund so eine Ausnahme - nämlich wegen des hohen Bedarfs wegen (oder der zu geringen Antragszahlen, je nach Lesart).
Wird bei der Auswahl nicht auch ne Reihe von Beurteilungen gewertet?
Wenn man dann nur eine hat fällt man eh schnell raus.
Zitat von: F_K am 18. Juli 2019, 21:11:26Da sind die Aussagen von meinem PersFhr als auch die Vertreter vom BAPersBw, die Vorort in den Lehrgängen waren, andere. Und das widerspricht auch absolut der GAIP, die ja selbst - und das ist hier unstrittig - von zwei Beurteilungen für eine BS-Übernahme vorsieht.
Eben. SE werden für einen konkreten Dienstposten ohne Fördermöglichkeit eingestellt, also folgerichtig keine BS Option.
Erst bei längeren Verpflichtungszeiten wird gefördert und damit auch eine BS Option eröffnet.
Zitat von: Ralf am 19. Juli 2019, 04:48:48Mag ja sein, aber wo ist das unter "Eignung, Befähigung, Leistung" unterzuordnen?
Und genau das wird man sich gedacht haben, was du in deinem letzten Satz hinterfragst. Man will eine intensivere Betrachtung haben, denn ggü. dem "kleinen OA" fehlt ja schon einige Entwicklungs- und Betrachtungszeit.
Zitat von: duxdux am 18. Juli 2019, 18:07:16Zitat von: Ralf am 18. Juli 2019, 12:43:32
Unter 2.2. sind auch keine Werdegänge genannt, von daher passt 3.4 ja überhaupt nicht. ...
Das unterstreicht TomTom2017's These:Zitat von: TomTom2017 am 18. Juli 2019, 13:54:42
...
Zunächst gehe ich davon aus, dass 2.2 nachträglich eingefügt und somit in 2.3 vergessen wurde. ...
Selbst wenn man sich was dabei gedacht hat, frage ich mich WAS genau. Seiteneinsteiger werden ja bekanntlich für solche DP eingestellt, für die gerade Bedarf herrscht UND häufig auch innerhalb der in 2.1 genannten Werdegänge/AVR.
Zitat von: Ralf am 18. Juli 2019, 12:43:32
Unter 2.2. sind auch keine Werdegänge genannt, von daher passt 3.4 ja überhaupt nicht. ...
Zitat von: TomTom2017 am 18. Juli 2019, 13:54:42
...
Zunächst gehe ich davon aus, dass 2.2 nachträglich eingefügt und somit in 2.3 vergessen wurde. ...
Zitat von: TomTom2017 am 18. Juli 2019, 13:54:42Unter 2.2. sind auch keine Werdegänge genannt, von daher passt 3.4 ja überhaupt nicht.Zitat von: Ralf am 18. Juli 2019, 12:43:32Naja... bin ich - aus rechtlichen Gesichtspunkten - anderer Auffassung. Aber um zunächst die Verwirrung nun zu komplettieren:
Je nach UTB und Erfüllen bestimmter Voraussetzungen sind dort so rd. 5 genannt. Ja, auch IT ist dabei, jedoch gilt dieses nicht für SE (siehe Ziff 2.3, dort wird nicht auf Ziff 2.2 verwiesen, sondern nur auf Ziff 2.1.
3.4 Für die unter Nr. 2.2 genannten Werdegänge genügt das Vorliegen einer planmäßigen Beurteilung/Anlassbeurteilung.
Und bei Nr. 2.2 handelt es sich um die SE bzw. Wiedereinsteller... Also was stimmt denn nun?
Zitat von: 2Cent am 18. Juli 2019, 14:28:19"Ohne Probleme"... naja, nicht umsonst stellt § 38 Abs. 3 einige Hürden auf. Das ergibt sich nämlich schon allein aus dem Vertrauensschutz.
Die Zusicherung könnte aber ohne Problem hinfällig sein.
§ 38 VwVfG Abs 3.
Zitat von: Ralf am 18. Juli 2019, 12:43:32Naja... bin ich - aus rechtlichen Gesichtspunkten - anderer Auffassung. Aber um zunächst die Verwirrung nun zu komplettieren:
Je nach UTB und Erfüllen bestimmter Voraussetzungen sind dort so rd. 5 genannt. Ja, auch IT ist dabei, jedoch gilt dieses nicht für SE (siehe Ziff 2.3, dort wird nicht auf Ziff 2.2 verwiesen, sondern nur auf Ziff 2.1.