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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Seiteneinstieg

Begonnen von Azgolar, 13. Juli 2019, 20:38:08

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Azgolar

Hallo zusammen,
Ich studiere zurzeit Informatik im Bachelor.

Bei allen IT Stellenbeschreibungen der Offizierslaufbahn (Seiteneinstieg) steht als Voraussetzung: "Sie haben ein abgeschlossenes technisches Fachhochschul- oder Hochschulstudium". Nun ist mir nicht ganz klar ob damit ein Abschluss als Master oder bereits Bachelor gemeint ist. Kommt es hierbei auf die Stelle an oder kann man generell sagen was genau damit gemeint ist?

Beispielhaft drei Stellen:
IT Forensiker: https://www.bundeswehrkarriere.de/it-forensiker/141092
IT Netzwerkanalyst: https://www.bundeswehrkarriere.de/it-netzwerkanalyst/141100
IT Softwareentwickler: https://www.bundeswehrkarriere.de/it-softwareentwickler/141124

Ich wollte noch kein Beratungsgespräch vereinbaren, da es noch 2 Jahre bis zu Abschluss sind. Es hilft mir jedoch wenn ich ein Ziel vor Augen habe.  ;)

Freungliche Grüße

DieEhefrau

Bachelor auch. Steigst mit Oberleutnant ein und wirst Hauptmann.
Mit Master gehts bis Oberst, glaub ich.
SLV 26.2 mal lesen.

Azgolar

Zitat von: DieEhefrau am 13. Juli 2019, 21:12:20
Bachelor auch. Steigst mit Oberleutnant ein und wirst Hauptmann.
Mit Master gehts bis Oberst, glaub ich.
SLV 26.2 mal lesen.

Perfekte Information, vielen dank!  8)

ToMA

Zitat von: DieEhefrau am 13. Juli 2019, 21:12:20
... Steigst mit Oberleutnant ein und wirst Hauptmann.

Wieso nur bis Hauptmann?  Ich kann dort keine Beschränkung herauslesen. ???
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

KlausP

Es kommt ja auch auf die Verpflichtungszeit an. Bei der in der SLV genannten Mindestverpflichtungszeit von 3 Jahren ist nun mal nicht mehr drin.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Zitat von: ToMA am 15. Juli 2019, 09:32:21
Zitat von: DieEhefrau am 13. Juli 2019, 21:12:20
... Steigst mit Oberleutnant ein und wirst Hauptmann.

Wieso nur bis Hauptmann?  Ich kann dort keine Beschränkung herauslesen. ???
Auch weil eine Einstellung auf einen bestimmten DP (A9-A11) erfolgt und damit kein höherer DGrad drin ist.
Eine Förderung zum StOffz ist erst einmal nicht grundsätzlich vorgesehen. Bei entsprechend langer Verpflichtungszeit wird die PersFhrg dann auch entwickeln.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Tommie

Zitat von: DieEhefrau am 13. Juli 2019, 21:12:20Mit Master gehts bis Oberst, glaub ich.

Diese Aussage entbehrt aber so was von jeglicher Grundlage, dass man sie schon als gezielte Desinformation betrachten kann!

Begründung:

1. Für die Beförderung der Offiziere zählt immer als "Stichtag" der Tag der Beförderung zum Leutnant! Wer mit einem höheren Dienstgrad eingestellt wird, für den wird dieser Tag in "virtueller Form" errechnet!
2. In der für die Beförderungen von Soldatinnen und Soldaten relevanten Zentralen Dienstvorschrift ZDv A-1340/49 gibt es in der Ziffer 227 eine nette kleine Tabelle, aus der man mit einem Blick einsehen kann, wie lange man mindestens benötigt, um einen höheren Dienstgrad zu erreichen.
3. Für einen Bewerber, der dann im Dienstgrad Oberleutnant eingestellt wird, sind diese ab dem Einstellungstermin rechnenden Zeiten wie folgt:

a) für die Beförderung zum Hauptmann: 4 Jahre und 6 Monate! Somit wird der SaZ 3 definitiv auch kein Hauptmann!
b) für die Beförderung zum Major: 9 Jahre, davon mindestens 2 Jahre und 6 Monate ab Beförderung zum Hauptmann!
c) für die Beförderung zum Oberstleutnant: 12 Jahre!
d) für die Beförderung zum Oberst: 16 Jahre, davon mindestens 10 Jahre seit Ernennung zum Hauptmann!

Nochmal: Das sind Mindestdienstzeiten, vor denen in Sachen Beförderung gar nichts stattfindet! Dann muss man sich immer noch beweisen im Leistungsvergleich mit den Kameraden. Und, bevor man Oberst wird, muss man zunächst einmal als Oberstleutnant in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A15 eingewiesen sein, was laut Ziffer 1203. der gleichen ZDv frühestens nach 3 Jahren im Dienstgrad Oberstleutnant möglich ist! Eine solche Planstelle muss man aber zunächst einmal haben bzw. zugeteilt bekommen. Diese Einweisung in eine höher dotierte Planstelle ist wie eine Beförderung, so dass die nächste Beförderung dann gemäß Ziffer 217 der gleichen ZDv dann frühestens nach einem vollen Jahr im Dienstgrad erfolgen kann!

In der Regel wird derjenige (oder diejenige) der/die als Oberleutnant eingestellt wird und sich z. B. für 12 Jahre verpflichtet, kein Oberstleutnant, höchstens jedoch am letzten tag seiner/ihrer Dienstzeit mit Wirkung vom ersten Tag nach der Dienstzeit "Oberstleutnant d. R."! Und für eine Beförderung zum Oberst benötigt man das entsprechende Potenzial bzw. den LGAI/LGAN! Das wird man sowieso nicht versehentlich!

F_K

@ Tommie:

"Die Ehefrau" hat nur auf die Bestimmungen der SLV verwiesen, die bei "höheren" Bildungsabschlüssen (Dr. / Dr. Ing, / Volljurist) und entsprechender Berufserfahrung auch eine Einstellung mit NOCH höherem Dienstgrad ermöglichen.

Die Quelle wurde benannt.

Wie "wahrscheinlich" eine Einstellung als Oberst ist, ist eine andere Frage ...

ToMA

Antwort auf
Zitat von: KlausP am 15. Juli 2019, 09:40:05
Es kommt ja auch auf die Verpflichtungszeit an. Bei der in der SLV genannten Mindestverpflichtungszeit von 3 Jahren ist nun mal nicht mehr drin.  ;)
sowie
Zitat von: Ralf am 15. Juli 2019, 10:13:51
Zitat von: ToMA am 15. Juli 2019, 09:32:21
Zitat von: DieEhefrau am 13. Juli 2019, 21:12:20
... Steigst mit Oberleutnant ein und wirst Hauptmann.

Wieso nur bis Hauptmann?  Ich kann dort keine Beschränkung herauslesen. ???
Auch weil eine Einstellung auf einen bestimmten DP (A9-A11) erfolgt und damit kein höherer DGrad drin ist.
Eine Förderung zum StOffz ist erst einmal nicht grundsätzlich vorgesehen. Bei entsprechend langer Verpflichtungszeit wird die PersFhrg dann auch entwickeln.

Ich wollte nur zu verstehen geben, dass das weder ein Automatismus ist ("Du wirst Hauptmann"), noch eine Beschränkung gibt (dass man kein Stabsoffizier werden könne).
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

LwPersFw

Zitat von: F_K am 15. Juli 2019, 10:49:08
@ Tommie:

"Die Ehefrau" hat nur auf die Bestimmungen der SLV verwiesen, die bei "höheren" Bildungsabschlüssen (Dr. / Dr. Ing, / Volljurist) und entsprechender Berufserfahrung auch eine Einstellung mit NOCH höherem Dienstgrad ermöglichen.

Die Quelle wurde benannt.

Wie "wahrscheinlich" eine Einstellung als Oberst ist, ist eine andere Frage ...

Steht so ja auch in der Einstellungs-Vorschrift...

"1105. Wer die Voraussetzungen für die Einstellung mit dem Dienstgrad Oberstleutnant erfüllt und
die darüber hinausgehende Eignung durch eine dem Dienstgrad Oberst entsprechende Tätigkeit von
mindestens drei weiteren Jahren erworben hat, kann mit dem Dienstgrad Oberst eingestellt werden."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

croned

Zitat von: Ralf am 15. Juli 2019, 10:13:51
Eine Förderung zum StOffz ist erst einmal nicht grundsätzlich vorgesehen. Bei entsprechend langer Verpflichtungszeit wird die PersFhrg dann auch entwickeln.

Wie häufig passiert denn so etwas? Ist es realistisch (entsprechende Fähigkeiten vorrausgesetzt) LGAN/LGAI als SE zu besuchen und sich als BS aus seinem "Spezialgebiet" zu lösen? Ein SE wird ja wohl kaum ZgFhr, daher kein KpChf, daher kein BtlKdr, etc.

Ralf

Ich kenne da keine Statistik. Aber LGAN halte ich für sehr sehr selten, wenn überhaupt. Weniger, wegen Herauslösung aus seinem Sachgebiet, weil die Entscheidung LGAN ja auch nach Werdegängen fällt und erst später das Pendel Richtung Kompetenzbereichsentwicklung schlägt. Nach meiner persönlichen Bewertung wollen diese das auch weniger, sondern fachl. verwendet werden.
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Kestrel

Ich kenne vier Offiziere (LUT), die alle aufgrund ihres Studiums direkt als Hptm eingestellt wurden. Alle kamen in eine Dienststelle in ein Org-Element, alle vier sind zusammen auf BLS gegangen - und haben teilweise die Eignung für den LGAN erhalten. Alle vier wurden zum 01.10. diesen Jahres auf DP A13/14 gesetzt; die Mindestdienstzeit als Offizier für eine Beförderung liegt auch schon vor, d.h. eine Beförderung zum Major ist ab dann also möglich.

Das war das Positive. Und die Kehrseite der Medaille:
Keiner ist bislang BS oder hat auch nur die zweite Anlassbeurteilung erhalten. Und aufgrund von den BU-Terminen und der Versetzung zum Stichtag 01.10. wird diese zweite Anlassbeurteilung auch erst ziemlich kurz vor ihrem DZE liegen. Alle werden dann mindestens drei und in einem Fall vier Jahre lang nicht beurteilt worden sein. Aber immerhin: Einmal kurz vor DZE wird ein Antrag auf Umwandlung des Dienstverhältnisses dann gestellt werden können...

F_K


Eisensoldat

Seiteneinsteiger aus dem Bereich CIR können bereits nach einer Beurteilung Antrag auf BS stellen....

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