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Autor Wüstensand
 - 14. November 2019, 17:18:33
Zitat von: FoxtrotUniform am 14. November 2019, 16:44:56
Es gibt doch zwei einfache Möglichkeiten:

1. Anschluss einer mobilen Heizung je nach Gegebenheiten.
2. Organsisation einer alternativen Unterkunft (Pension, Hotel, andere Liegenschaft...).

Gesendet von meinem Mobilgerät

Bedeutet aber Arbeit. Ich stimme da justice zu, ohne Eingabe wird sich das an der Uni nicht ändern.
Autor FoxtrotUniform
 - 14. November 2019, 16:44:56
Es gibt doch zwei einfache Möglichkeiten:

1. Anschluss einer mobilen Heizung je nach Gegebenheiten.
2. Organsisation einer alternativen Unterkunft (Pension, Hotel, andere Liegenschaft...).

Gesendet von meinem Mobilgerät

Autor justice005
 - 13. November 2019, 18:23:26
ZitatIm Fall des Heizungsausfalls kann man ja primär nicht von einem Fehlverhalten einer Person ausgehen oder jemanden konkret eine Handlung vorwerfen. Es wird auch nahezu unmöglich sein, die wahre Ursache herauszukommen: normale Alterung/Verschleiß eines Bauteils, Wartungsmängel, unsachgemäße Wartungen/Reparaturen ("Handwerkerpfusch"), was auch immer.

Ob es eine Heizung ist, die Stromversorgung, IT/Daten-/Fernmeldetechnik usw. es ist nahezu überall vergleichbar.

Sehr richtig, deshalb helfen Beschwerden tatsächlich in diesen Fällen nicht unbedingt weiter.

ZitatMangelnde Verfügbarkeit ist da nur schwer mit Beschwerden/Eingaben zu regulieren bzw. beschleunigt es die Wiederherstellung des Sollzustandes nicht wesentlich, da jedem ja klar ist, wie dieser auszusehen hat.

Die Eingabe sorgt nicht dafür, dass die Heizung schneller repariert wird, sondern dass sich endlich jemand Gedanken um die Soldaten macht und sich zumindest eine vorläufige (!) Lösung ausdenkt. Notfalls müssen irgendwo anders Unterkünfte gefunden werden. Dann müssen die Soldaten halt hin- und hergefahren werden. Es finden sich bestimmt Alternativen, wenn man nur will. Und genau da ist der Ansatz, den man durch eine Eingabe vielleicht erreichen kann. 

ZitatSelbst ein Mieter einer Wohnung bekommt regelmäßig Probleme mit dem Vermieter, wenn er die Miete nach entsprechenden Urteilen kürzt, weil im winters zeitweilig/öfters/langandauernd keine Heizungund/oder Gebrauchswarmwasserversorgung zur Verfügung steht.
Zitat

Welche Probleme genau meinst du denn?

In meiner letzten Wohnung ist auch mehrmals im Winter die Heizung ausgefallen. Nach entsprechendem Anruf musste immer der Hausmeister von irgendwo anrücken und im nicht zugänglichen Kellerbereich die Heizung neu starten oder entlüften oder sonstwas machen. Der Hausmeister/Vermieter hat mir jedesmal umständlich erklärt, was das Problem sei und warum man da nichts machen könne, außer anrufen und einen Neustart verlangen. Ich fand es jedenfalls nicht lustig, abends in ne kalte Wohnung zu kommen, weil die Heizung morgens ausgefallen war und dann erst noch abends den Hausmeister zu verständigen.

Beim dritten Ausfall habe ich dem Vermieter einen bösen Brief geschrieben und für künftige Fälle eine Mietminderung angekündigt. Beim vierten Ausfall habe ich dann tatsächlich gemindert (wenn auch nur sehr moderat, sozusagen symbolisch, um klar zu machen, dass ich es ernst meine).

Erstaunlicherweise wurde dann innerhalb kürzester Zeit die Heizung repariert und ist danach nie wieder ausgefallen.

Was mich im privaten wie auch im dienstlichen Bereich stört, ist die "da-kann-man-nichts-machen-Mentalität". Mit ein wenig Druck kann man nämlich in vielen Fällen eben doch was machen.

Autor InstUffzSEAKlima
 - 12. November 2019, 21:32:10
Im Fall des Heizungsausfalls kann man ja primär nicht von einem Fehlverhalten einer Person ausgehen oder jemanden konkret eine Handlung vorwerfen. Es wird auch nahezu unmöglich sein, die wahre Ursache herauszukommen: normale Alterung/Verschleiß eines Bauteils, Wartungsmängel, unsachgemäße Wartungen/Reparaturen ("Handwerkerpfusch"), was auch immer.

Ob es eine Heizung ist, die Stromversorgung, IT/Daten-/Fernmeldetechnik usw. es ist nahezu überall vergleichbar. Mangelnde Verfügbarkeit ist da nur schwer mit Beschwerden/Eingaben zu regulieren bzw. beschleunigt es die Wiederherstellung des Sollzustandes nicht wesentlich, da jedem ja klar ist, wie dieser auszusehen hat.

Selbst ein Mieter einer Wohnung bekommt regelmäßig Probleme mit dem Vermieter, wenn er die Miete nach entsprechenden Urteilen kürzt, weil im winters zeitweilig/öfters/langandauernd keine Heizungund/oder Gebrauchswarmwasserversorgung zur Verfügung steht.

Mit einer stattgegebenen Beschwerde bzw. einer richterlichen Bestätigung, dass die Ansprüche gerechtfertig sind, hat der Betroffene meist immer noch keine zufriedenstellende Lösung, sondern weiß nur, dass diese ihm prinzipiell zwar zusteht, aber die Herbeiführung derselben ein anderes Thema ist.
Autor justice005
 - 11. November 2019, 17:17:04
Zitat@ Justice:

Kannst Du kurz begründen, warum Du der Meinung bist, eine Eingabe würde schneller / besser "funktionieren" als eine Wehrbeschwerde?


Ja, es geht in die selbe Richtung wie bereits Wolverine schrieb.

Das zuständige BwDLz hat zwei Möglichkeiten bei einer Wehrbeschwerde: Möglichkeit 1 (ungeschickt): Zurückweisen: Dann sieht der Beschwerdebescheid in etwa so aus: Wir haben nichts falsch gemacht, es gibt da und da Probleme, aber wir kümmern uns...schnellstmöglich...bla...  Dagegen kann man dann Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Was soll denn da wann bei rauskommen? Das Verwaltungsgericht entscheidet irgendwann nächstes Jahr, dass das scheiße gelaufen ist....   

Möglichkeit 2: Der Beschwerde stattgeben: Dann sieht der Bescheid wie folgt aus: Ihrer Beschwerde wird stattgegeben. In der Tat ist das alles dumm gelaufen. Im Rahmen der Abhilfe haben wir den Vorgang nochmal bei der zivilen Firma angemahnt....(oder sonst was tröstliches)  bla.....   Dann ist man mit seinem Rechtsmittel am Ende, aber ob es wirklich warm wird, ist fraglich.

Was passiert aber vielleicht bei einer Eingabe?

Der Auftrag zur Prüfung geht von oben nach unten. Und jede Ebene fragt, wieso die Heizung nicht funktioniert, und vor allem, wieso es keine vernünftige Lösung für die Soldaten gibt. Dann müssen sich alle vor der jeweils vorgesetzten Ebene rechtfertigen. Und möglicherweise führt das dazu, dass irgendjemand mal auf die Idee kommt, die Sache nicht nur einfach so hinzumachen (nach dem Motto, "da kann man nichts machen"), sondern mal eine konkrete Lösung vorschlägt. Oder es gibt sogar eine Entscheidung von oben (Alternative zur Unterkunft, die aufgetrieben wird oder vorübergehende Hotelnutzung etc.)
Kreative Lösungen sind jedenfalls auf diese Weise wahrscheinlicher als bei einer Beschwerde.

Aber wie gesagt, das ist hier ne Ausnahme: In 98% der Fälle bin ich eher ein Fan einer Wehrbeschwerde.

Autor F_K
 - 11. November 2019, 10:49:45
@ 2cent:

Ich kenne das Verfahren - habe selber einige Beschwerden geschrieben und jeweils (weil berechtigt (!)) innerhalb kurzer Zeit eine Lösung "bekommen" - da hätte der WBdBT nicht "schneller" sein können - im Gegenteil, es hätte bei wahrscheinlich gleichem Ergebnis länger gedauert.

@ wolverine:

Auch der WBdBT fängt "normal" auf dem Dienstweg an - eine "satte Schrotgarbe" ist wohl nur dann möglich, wenn VORHER schon wenigsten eine "Zielansprache" z. B. mittels Beschwerde erfolgt ist.

Ansonsten: Ich bleibe bei meiner SOP - reden (mit den Beteiligten), Rechte deutlich machen, danach ggf. schriftlich, dann Beschwerde (ggf. weitere), und als letzte Eskalationsstufe dann WBdBT ... in der Regel komme ich mit zielgerichtetem Reden schon sehr weit ...
Autor wolverine
 - 11. November 2019, 10:42:13
Zitat von: F_K am 11. November 2019, 09:18:48
@ Justice:

Kannst Du kurz begründen, warum Du der Meinung bist, eine Eingabe würde schneller / besser "funktionieren" als eine Wehrbeschwerde?

(Tatsächlich sind dann MEHR Stellen beteiligt, die Eingabe dauert also systembedingt also LÄNGER ....)
Ich bin zwar nicht die Gerechtigkeit aber hier besteht die Möglichkeit, dass die Verantwortlichkeit zwischen unterschiedlichen Stellen liegt und eine Beschwerde im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung hin und hergeschoben wird. Als Beispiel fällt mir das Küchendrama an der FüAK ein: Dienststelle, KdoTerrAufg über den Standortstrang, BAIN wegen Infrastruktur, BIMA weil Liegenschaft etc.
Hier würde der WBdBT mit einer satten Schrotgarbe gleich alle mit Arbeit belasten.
Autor 2Cent
 - 11. November 2019, 10:20:23
Zitat von: F_K am 11. November 2019, 09:18:48
@ Justice:

Kannst Du kurz begründen, warum Du der Meinung bist, eine Eingabe würde schneller / besser "funktionieren" als eine Wehrbeschwerde?

(Tatsächlich sind dann MEHR Stellen beteiligt, die Eingabe dauert also systembedingt also LÄNGER ....)
Wir wissen doch alle wie die normale Beschwerde abläuft und am Ende kommt nicht viel bei rum, in diese. Fall höchstens ein "blöd" gelaufen, kommt nicht wieder vor, aber am Ende kommt es eben doch wieder vor.

Bei der Eingabe dürfen so viele nette Menschen Stellung nehmen das sicher gestellt das alle ihre Lektion gelernt haben und es eben nicht mehr vorkommt.

Ist zwar traurig aber der normalen Beschwerdeweg wird heute ja nicht mehr ernst genommen.

Autor schlammtreiber
 - 11. November 2019, 09:43:25
Zitat von: KlausP am 11. November 2019, 09:38:04
Gemeldet hat sich der frierende Kamerad ja nicht mehr.

Vermutlich erfroren.
Autor KlausP
 - 11. November 2019, 09:38:04
Scheint ja wieder zu funktionieren, die Heizung. Gemeldet hat sich der frierende Kamerad ja nicht mehr. Wieso hatte ich eigentlich sowas erwartet?
Autor F_K
 - 11. November 2019, 09:18:48
@ Justice:

Kannst Du kurz begründen, warum Du der Meinung bist, eine Eingabe würde schneller / besser "funktionieren" als eine Wehrbeschwerde?

(Tatsächlich sind dann MEHR Stellen beteiligt, die Eingabe dauert also systembedingt also LÄNGER ....)
Autor LwPersFw
 - 11. November 2019, 07:17:57
Zitat von: justice005 am 11. November 2019, 06:44:38

Eingaben unmittelbar an die Ministerin...


...erreichen die Ministerin/den Minister nicht, wenn nicht "ihre/seine Ebene".


Dafür hat das BMVg eine Geschäftsordnung die regelt, wer für was zuständig ist.

Ist der Vorgang von seiner Bedeutung her z.B. der Ebene Staatssekretär zuzuordnen ... wird auch nur dieser ihn vorgelegt bekommen ... auch wenn an die Ministerin gerichtet.

Wie dann weiter mit dem Vorgang gearbeitet wird ... legt ebenfalls die GO fest. Auch bekannt als das sog. "Buntkreuz- / Schwarzkreuzverfahren".

Und ist der Vorgang z.B. ein "Schwarzkreuz" ... wird der Vorgang vom zuständigen Referat im BMVg abschließend bearbeitet, i.d.R. ohne Beteiligung der Leitungsebene.

Dies heißt ja nicht, dass das Anliegen nicht berechtigt ist und - wenn dem gefolgt wird - Abhilfe geschaffen wird.

Man sollte dies nur wissen...
Autor justice005
 - 11. November 2019, 06:44:38
Das ist tatsächlich einer der ganz ganz seltenen Fälle, bei denen ich eine Eingabe an den Wehrbeauftragten für sinnvoller halte als eine Beschwerde. Adresse ist im Internet leicht zu finden. Ansonsten tut es auch eine Mail an Wehrbeauftragter@bundestag.de

Eingaben unmittelbar an die Ministerin lehne ich zwar grundsätzlich aus verschiedensten Gründen ab, kann aber gleichwohl im Einzelfall auch dazu beitragen, ein paar Schlafmützen in der Verwaltung munter zu machen. Zumal die Ministerin ein hohes Interesse daran hat, sich bei den Soldaten beliebt zu machen und den Eindruck zu erwecken, sie kümmere sich um die Bundeswehr. Daher könnte auch dies vorliegend ausnahmsweise sinnvoll sein.

Das theoretisch (!) beste Rechtsmittel ist nach wie vor die echte Beschwerde. Allerdings führt das "nur" dazu, dass man irgendwann sein Recht bekommt und man Ihnen attestiert, dass es so nicht hätte laufen dürfen. Es hilft möglicherweise nicht für eine schnelle Lösung. Daher hier nicht optimal.

Autor InstUffzSEAKlima
 - 10. November 2019, 20:51:54
Sind den nur reine Unterkunftsgebäude davon betroffen oder auch Gebäude, in denen sich Dienst-/Geschäftsräume befinden? Das Ausfälle an Heizungsanlagen nur in der Heizperiode auftreten bzw. in dieser Zeit besonders unangenem sind, ist ja keine Angelegenheit, die nur Kasernen bzw. Bw-Liegenschaften treffen kann.
Autor Wüstensand
 - 30. Oktober 2019, 16:53:40
Lass mich raten, HSU?