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Warmes Wasser + Heizung abgestellt

Begonnen von frierenderkamerad, 30. Oktober 2019, 11:42:15

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frierenderkamerad

Hallo allerseits,

bei uns ist seit 2 Tagen in der Kaserne die Warmwasserversorgung und die Heizungsanlage abgestellt. Dies ist im letzten Jahr schon viermal passiert, mal für ein paar Tage, aber einmal auch für 2 ganze Wochen. Mal unangekündigt (wie jetzt), mal angekündigt, mal angekündigt und unplanmäßig verlängert. Die Gründe waren alles von Ausfall von xyz bis Neuanschließung für neue Gebäude.
Bei diesen Außentemperaturen ist das natürlich besonders unangehm.
Meine Frage ist, welche Beschwerdemöglichkeiten ggü. dem BwDLZ die Soldaten haben, ob U25 und noch zum Leben in der GU verpflichtet, oder Ü25 und quasi Mieter?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

2Cent

Sowas muss heutzutage wirklich nicht mehr sein, dafür gibt's mobile Heizung die dann eingehängt werden.
Wenn sie vor Ort beim Kasernenkommandant nicht weiter kommen nehmen sie den großen Hammer,  Platz der Republik.

LwPersFw

Lesen Sie auch einmal in der A1-1800/0-6570 Die Liegenschaften der Bundeswehr ... dort das Kapitel 10.3

Haben die VP hier schon agiert... ?

Und wenn denn wirklich nötig ... Beschwerden können jederzeit beim eigenen Disziplinarvorgesetzten eingereicht werden....

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

frierenderkamerad

Heizlüfter sind bei uns aufgrund der Brandgefahr, trotz Unterlegfliese, verboten. Ganz zu schweigen davon dass so ein Gerät mehr Watt zieht als erlaubt. Der Kasernenkommandant weiß eigentlich von den Problemen unseres BwDLZs, aber das BwDLZ scheint irgendwie am längeren Hebel zu sitzen, wenn ich so sehe, wie lange die brauchen, um kaputte Birnen auszutauschen, oder wie Geld verbrannt wird a la Renovierung und dann zwei Jahre später Abbruch.
Ich denke dass tatsächlich nichts anderes übrigbleibt als der Gang zu Dr. Bartels.

2Cent

Mit mobilen Heizungen meinte ich eher etwas wie Mobi Heat, Heizungen auf Anhängern die für die Dauer der originalen Heizung in den Wasserkreislauf gehangen werden.
Wird heute bei jeder normalen Heizungsrenovierung bei Mehrparteienhäusern genutzt sofern man es sich nicht mit seinen Mietern verschmerzen will.


InstUffzSEAKlima

Sind den nur reine Unterkunftsgebäude davon betroffen oder auch Gebäude, in denen sich Dienst-/Geschäftsräume befinden? Das Ausfälle an Heizungsanlagen nur in der Heizperiode auftreten bzw. in dieser Zeit besonders unangenem sind, ist ja keine Angelegenheit, die nur Kasernen bzw. Bw-Liegenschaften treffen kann.

justice005

Das ist tatsächlich einer der ganz ganz seltenen Fälle, bei denen ich eine Eingabe an den Wehrbeauftragten für sinnvoller halte als eine Beschwerde. Adresse ist im Internet leicht zu finden. Ansonsten tut es auch eine Mail an Wehrbeauftragter@bundestag.de

Eingaben unmittelbar an die Ministerin lehne ich zwar grundsätzlich aus verschiedensten Gründen ab, kann aber gleichwohl im Einzelfall auch dazu beitragen, ein paar Schlafmützen in der Verwaltung munter zu machen. Zumal die Ministerin ein hohes Interesse daran hat, sich bei den Soldaten beliebt zu machen und den Eindruck zu erwecken, sie kümmere sich um die Bundeswehr. Daher könnte auch dies vorliegend ausnahmsweise sinnvoll sein.

Das theoretisch (!) beste Rechtsmittel ist nach wie vor die echte Beschwerde. Allerdings führt das "nur" dazu, dass man irgendwann sein Recht bekommt und man Ihnen attestiert, dass es so nicht hätte laufen dürfen. Es hilft möglicherweise nicht für eine schnelle Lösung. Daher hier nicht optimal.


LwPersFw

Zitat von: justice005 am 11. November 2019, 06:44:38

Eingaben unmittelbar an die Ministerin...


...erreichen die Ministerin/den Minister nicht, wenn nicht "ihre/seine Ebene".


Dafür hat das BMVg eine Geschäftsordnung die regelt, wer für was zuständig ist.

Ist der Vorgang von seiner Bedeutung her z.B. der Ebene Staatssekretär zuzuordnen ... wird auch nur dieser ihn vorgelegt bekommen ... auch wenn an die Ministerin gerichtet.

Wie dann weiter mit dem Vorgang gearbeitet wird ... legt ebenfalls die GO fest. Auch bekannt als das sog. "Buntkreuz- / Schwarzkreuzverfahren".

Und ist der Vorgang z.B. ein "Schwarzkreuz" ... wird der Vorgang vom zuständigen Referat im BMVg abschließend bearbeitet, i.d.R. ohne Beteiligung der Leitungsebene.

Dies heißt ja nicht, dass das Anliegen nicht berechtigt ist und - wenn dem gefolgt wird - Abhilfe geschaffen wird.

Man sollte dies nur wissen...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

@ Justice:

Kannst Du kurz begründen, warum Du der Meinung bist, eine Eingabe würde schneller / besser "funktionieren" als eine Wehrbeschwerde?

(Tatsächlich sind dann MEHR Stellen beteiligt, die Eingabe dauert also systembedingt also LÄNGER ....)

KlausP

Scheint ja wieder zu funktionieren, die Heizung. Gemeldet hat sich der frierende Kamerad ja nicht mehr. Wieso hatte ich eigentlich sowas erwartet?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Semper Communis
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2Cent

Zitat von: F_K am 11. November 2019, 09:18:48
@ Justice:

Kannst Du kurz begründen, warum Du der Meinung bist, eine Eingabe würde schneller / besser "funktionieren" als eine Wehrbeschwerde?

(Tatsächlich sind dann MEHR Stellen beteiligt, die Eingabe dauert also systembedingt also LÄNGER ....)
Wir wissen doch alle wie die normale Beschwerde abläuft und am Ende kommt nicht viel bei rum, in diese. Fall höchstens ein "blöd" gelaufen, kommt nicht wieder vor, aber am Ende kommt es eben doch wieder vor.

Bei der Eingabe dürfen so viele nette Menschen Stellung nehmen das sicher gestellt das alle ihre Lektion gelernt haben und es eben nicht mehr vorkommt.

Ist zwar traurig aber der normalen Beschwerdeweg wird heute ja nicht mehr ernst genommen.


wolverine

Zitat von: F_K am 11. November 2019, 09:18:48
@ Justice:

Kannst Du kurz begründen, warum Du der Meinung bist, eine Eingabe würde schneller / besser "funktionieren" als eine Wehrbeschwerde?

(Tatsächlich sind dann MEHR Stellen beteiligt, die Eingabe dauert also systembedingt also LÄNGER ....)
Ich bin zwar nicht die Gerechtigkeit aber hier besteht die Möglichkeit, dass die Verantwortlichkeit zwischen unterschiedlichen Stellen liegt und eine Beschwerde im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung hin und hergeschoben wird. Als Beispiel fällt mir das Küchendrama an der FüAK ein: Dienststelle, KdoTerrAufg über den Standortstrang, BAIN wegen Infrastruktur, BIMA weil Liegenschaft etc.
Hier würde der WBdBT mit einer satten Schrotgarbe gleich alle mit Arbeit belasten.
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F_K

@ 2cent:

Ich kenne das Verfahren - habe selber einige Beschwerden geschrieben und jeweils (weil berechtigt (!)) innerhalb kurzer Zeit eine Lösung "bekommen" - da hätte der WBdBT nicht "schneller" sein können - im Gegenteil, es hätte bei wahrscheinlich gleichem Ergebnis länger gedauert.

@ wolverine:

Auch der WBdBT fängt "normal" auf dem Dienstweg an - eine "satte Schrotgarbe" ist wohl nur dann möglich, wenn VORHER schon wenigsten eine "Zielansprache" z. B. mittels Beschwerde erfolgt ist.

Ansonsten: Ich bleibe bei meiner SOP - reden (mit den Beteiligten), Rechte deutlich machen, danach ggf. schriftlich, dann Beschwerde (ggf. weitere), und als letzte Eskalationsstufe dann WBdBT ... in der Regel komme ich mit zielgerichtetem Reden schon sehr weit ...

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