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Autor gast999
 - 05. November 2019, 22:57:22
Mal so aus reinem Interesse: Ich lese zwischen den Zeilen raus das der threadersteller wohl kein aktiver soldat mehr ist. Was ist (oder was wäre) denn überhaupt der Anlass um die orden an der grossen spange zu tragen? Wenn ich mich recht erinnere sind da ja auch diverse Bedingungen dran gekoppelt - abgesehen vom tag der Verleihung.
Autor F_K
 - 05. November 2019, 07:05:52
Ordensgesetz, Anzugordnung.

Er sind unterschiedliche Orden - zwar gleiche Medaille und Band (Stoff), aber andere Auflage - es gibt dann jeweils die Stufen Bronze, Silber und Gold - damit ändert sich die Farbe der Auflage.
Autor KaffeeJunge
 - 04. November 2019, 20:50:21
Zitat von: Tommie am 03. November 2019, 12:27:27
Nein! An einem Band nur eine Spange, daher alle drei Einsatzmedaillen mit jeweils der dazugehörigen Spange!

Und darf ich bitte erfahren, wo das steht?
Autor Tommie
 - 03. November 2019, 12:27:27
Nein! An einem Band nur eine Spange, daher alle drei Einsatzmedaillen mit jeweils der dazugehörigen Spange!
Autor KaffeeJunge
 - 03. November 2019, 11:20:59
Das ist allerdings nicht die Frage ;)
Die Frage ist: Darf ich auf einem (1) Band alle drei (3) Spangen tragen?
Autor Tommie
 - 02. November 2019, 22:17:25
Kein Problem ;) ! Dann wollen wir eben weiter sachlich bleiben!

In dem Moment, in dem Sie Ihre Einsatzmedaillen tragen, also die drei, die Ihnen verliehen wurden, stehen ja die Namen der Einsätze ohnehin drauf, damit sind wir wieder da, wo wir vorhin schon waren: 1. Platz an der großen Bandspange: Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber 2. bis 4. Platz: Einsatzmedaillen mit Namen der Einsätze drauf, 5. und 6.Platz: Wenn nichts weiter in der Reihung in der Vorschrift vorhanden ist, dann eben die ersten beiden NATO/EU-Medaillen!
Autor KaffeeJunge
 - 02. November 2019, 19:51:37
Und entschuldigen Sie, wenn ich Sie mißverstanden habe. Internet, nur Worte, keine Mimik und Gestik und so.
Autor KaffeeJunge
 - 02. November 2019, 19:50:46
Zitat von: Tommie am 02. November 2019, 19:28:16
Es gibt keine "Gefechtsspangen", das Wort kommt in der Vorschrift nicht vor!

Eben weil der Begriff in der Vorschrift nicht vorkommt, frage ich nach. Die Auflage, die auf dem Band der Einstzmedaille getragen wird (die mit dem Namen des Einsatzes) nennt sich Gefechtsspange.
Autor Tommie
 - 02. November 2019, 19:34:31
Zitat von: F_K am 02. November 2019, 17:01:32Ich meinte mit TA Tätigkeitsabzeichen.

Der "Gehilfe" hat KEIN Tätigkeitsabzeichen, der "Assistent" ist vermutlich "echtes" medizinisches Personal.

Soweit ich das weiß aus der Sanität ist aktuell eine ATB, das auf "...gehilfe" endet eine ATB für UoP, was auf "...assistent" endet, eine für UmP! In wie weit früher der Taucherarztgehilfe eine Ausbildung für UmP war, ist mir nicht bekannt! Ich kann das leider auch nicht in der nächsten Woche abprüfen, weil ich auf Lehrgang (Weiterbildung Personaler) bin.
Autor Tommie
 - 02. November 2019, 19:28:16
Sie scheinen mir ein wenig verpeilt zu sein ;) ! Ich war sehr sachlich und mitnichten herablassend! Ich hatte nur die von Ihnen verwendeten Abkürzungen nicht auf dem Schirm, weil ich mit dieser AVR nichts zu tun habe, sorry!

Fassen wir kurz zusammen: Sie dürfen das tragen wofür Sie ein Tragegenehmigung haben, aber das dürfte Ihnen ja bekannt sein! Wenn Ihnen das TA für den Taucherarztgehilfen nicht verliehen wurde, tragen sie es eben nicht!

Es gibt keine "Gefechtsspangen", das Wort kommt in der Vorschrift nicht vor! Es gibt eine Einsatzmedaille Gefecht, die einmalig verliehen wird! Und zur großen Ordensspange ist alles gesagt! Gemäß der Reihung in der Vorschrift, bis alle sechs Medaillen erreicht sind, danach ist Ende im Gelände ;) ! Mit Ihrem Ehrenkreuz und den drei Einsatzmedaillen sind ja die ersten vier Plätze schon belegt! Da wird es dann langsam eng! Und wenn Ihnen das Ehrenkreuz in Silber ohne roten Rand verliehen wurde, haben Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch keine Einsatzmedaille Gefecht, da diese auch erst später (mit dem Ehrenkreuz mit rotem Rand für herausragende Einzeltaten!) gestiftet wurde.

Ach ja, es gibt keine Editierfunktion mehr im Forum, weil diese in der Vergangenheit zu oft missbraucht wurde!
Autor KaffeeJunge
 - 02. November 2019, 19:18:28
Junge, junge. Warum gibt's hier keine Edit Funktion für Posts? Ich bitte die Schreibfehler zu entschuldigen.

Tommies Art geht mir nur gehörig auf den Sack. Da kann es passieren, daß ich ausfällig werde und nicht aufpasse mit den Buchstaben.

Also, danke für alle Antworten (außer Tommies).

Jetzt bleibt mir nur noch herauszufinden, ob man auf dem Band der Einstzmedaille an der großen Ordensschnalle mehrere Gefechtsspangen tragen darf.
Autor KaffeeJunge
 - 02. November 2019, 19:10:27
Ach, und Tommie?

Ihren herablassenden Ton dürfen Sie gerne stecken lassen, sollten Sie sich dazu herablassenden, mir nochmals zu antworten.
Autor KaffeeJunge
 - 02. November 2019, 19:05:55
Zitat von: Tommie am 02. November 2019, 08:52:56
Zu Ihren Fragen:

3. Wenn die große Ordensspange nur sechs Auszeichnungen zulässt, was laut Vorschrift korrekt ist, dann muss man eben Prioritäten setzen und sich nicht dabei auch noch das "Abzeichen für unfallfreie Teilnahme an der Truppenverpflegung" dorthin machen ;) ! In der Vorschrift steht eine Reihenfolge, un die halten Sie so lange ein, bis sie die sechs Orden und Ehrenzeichen voll habnen. In Ihrem Falle wäre das wohl das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber, dann die drei deutschen Einsatzmedaillen und weiter gemäß der Reihung!

Das ist mir schon klar. Aber darf ich auf dem Band des a Ordens mehrere Gefechtsspangen tragen?


Bez. des genannten Tätigkeitsabzeichens, ich meine das da: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:BW_T%C3%A4tigkeitsabzeichen_Tauchmedizinisches_Assistenzpersonal.png
Autor gast999
 - 02. November 2019, 18:12:09
Vielleich hilft dieser link etwas weiter bzgl trageordnung etc
https://www.ordensmanufaktur.net/deutsch/ordensspangen/gro%C3%9Fe-ordensschnalle-f%C3%BCr-angeh%C3%B6rige-der-bundeswehr/
Autor F_K
 - 02. November 2019, 17:01:32
Ich meinte mit TA Tätigkeitsabzeichen.

Der "Gehilfe" hat KEIN Tätigkeitsabzeichen, der "Assistent" ist vermutlich "echtes" medizinisches Personal.