ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: GastNummer9 am 30. Januar 2023, 10:31:41
Heißt also wenn ich 5 Tage die Woche in der Kaserne lebe und am Wochenende zu meinen Eltern fahre wo ich noch gemeldet bin, dann bekomme ich den Zuschlag?
Zitat... Bundesbesoldungsgesetz
§ 52 Auslandsdienstbezüge
(1) Auslandsdienstbezüge werden gezahlt bei dienstlichem und tatsächlichem Wohnsitz im Ausland (ausländischer Dienstort), der nicht einer Tätigkeit im Grenzverkehr und nicht einer besonderen Verwendung im Ausland dient (allgemeine Verwendung im Ausland). Sie setzen sich zusammen aus Auslandszuschlag und Mietzuschuss.
Zitat von: 2Cent am 17. November 2019, 21:27:43
Ja muss er, denn dafür ist der Auslandszuschlag da.
Sie bekommen auch keinen Auslandsverwendungszuschlag sondern den Auslandszuschlag nach 53 BBesG.
Sie können aber auch noch einen Wohnsitz in Deutschland haben.