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Zitat von: Gast17 am 07. März 2008, 17:35:03
Und bei Antreteübungen mit alkoholisierten Vorgesetzten zu einer Zeit bei der nicht alle da sein müssten, könnten auch schlichter strukturierte Soldaten (vor allem nach mehrmaliger sinnfreier Wiederholung) schnell zu dem Schluss kommen dass dort kein dienstlicher Grund vorliegt.
Zitat von: Gast17 am 07. März 2008, 17:35:03
Und bei Antreteübungen mit alkoholisierten Vorgesetzten zu einer Zeit bei der nicht alle da sein müssten, könnten auch schlichter strukturierte Soldaten (vor allem nach mehrmaliger sinnfreier Wiederholung) schnell zu dem Schluss kommen dass dort kein dienstlicher Grund vorliegt.
Zitat von: Gast17 am 07. März 2008, 15:42:12auch wenn er nicht ausgehängt würde, müsste es ihn mit 100%iger Sicherheit geben (schriftlich), und zwar nicht durch den Zugführer veranlasst (der das gar nicht entscheiden dürfte) sondern einzig durch den Disziplinarvorgesetzten.
Obendrein würde es wenig Sinn machen in der dienstfreien Zeit Ausbildung anzusetzen... und einen nächtlichen Übungsalarm dann höchstens nach dem Zapfenstreich wenn alle wieder da sind.
Zitat von: Piet am 07. März 2008, 12:06:24
Wenn ein Befehl keinen dienstlichen Zweck zur Grundlage hat, dann wird er doch "nur" rechtswidrig, oder? D.h. die Verbindlichkeit müsste dann doch trotzdem gegeben sein.
Zitat von: schlammtreiber am 07. März 2008, 11:59:59Sicher, aber das ist doch gar nicht der Knackpunkt in Deinem Beispiel vom nächtlichen Ausbildungsvorhaben, denn
...der Zugführer als direkter Vorgesetzter hat Anspruch auf Gehorsam in und außer Dienst. Das Vorliegen eines entsprechenden Dienstplanes ist keinesfalls Voraussetzung für einen verbindlichen Befehl
Zitat... z.B. wird ein nächtlicher Übungsalarm auch nicht durch einen aushängenden Dienstplan angekündigt.auch wenn er nicht ausgehängt würde, müsste es ihn mit 100%iger Sicherheit geben (schriftlich), und zwar nicht durch den Zugführer veranlasst (der das gar nicht entscheiden dürfte) sondern einzig durch den Disziplinarvorgesetzten.
Zitat von: Gast17 am 07. März 2008, 11:43:34
Da ist Dir die kleine Unterscheidung von verbindlichen und unverbindlichen Befehlen die unrechtmäßig sind (wie im Fall von nichtdienstlichen Angelegenheiten, Menschenunwürdigkeit, Unzumutbarkeit) wohl in Vergessenheit geraten.
Zitat von: Gast17 am 07. März 2008, 11:54:51
Stimmt wohl, aber auch das ist ja konstruiert (auch wenn das im konkreten Fall nicht weiter beschrieben wird)
Zitatdenn dafür Bedarf es Ausbildung laut Dienstplan