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Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit von Befehlen

Begonnen von Streichholzmann, 04. März 2008, 14:58:44

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Streichholzmann

Nachdem ich den Bericht des Wehrbeauftragten durchstöbert habe,
ist mir unter 3.1.2 (Mißbrauch der Befehlsbefugnis) folgendes besonders in Erinnerung geblieben.

Zitat"[...]Ein Leutnant soll im alkoholisiertem Zustand während der Grundausbildung seinen Zug
zwischen 21:30 Uhr und 22:00 Uhr mehrfach in kurzen Abständen antreten lassen haben.
Dazu soll er geduldet haben das weitere Ausbilder, ebenfalls alkoholisiert, Stubentüren auftraten,
um die Rekruten antreten zu lassen[...]"

Ich möchte damit nichts generelles über die Ausbilder der Bundeswehr aussagen und zitiere nur den
Bericht des Wehrbeauftragten.

Doch wie sollte man sich in so einer Situationals Rekrut verhalten, wenn man merkt das der Vorgesetzte alkoholisiert ist?
Ich gehe hier mal von mehr als einem Bier aus...

Den Befehlen dennoch gehorchen?
Den Vorgesetzten darauf aufmerksam machen?

Ich würde, sofern mir die Situation nicht als harmlos erscheint, den Befehlen nicht folgeleisten und mich sofort
an den nächsten Vorgesetzten wenden.
Wäre dies der angemessene Weg?


€: Titel aussagekräftiger gestaltet. -Piet-

Vanguard

Das ist schon ein ziemlich krasses Beispiel (und leider auch traurige Realität mit der die Kamerade es in den Bericht geschafft haben).

Wenn Ausbilder dazu übergehen Stubentüren aufzutreten, dann würde ich auch von stärker alkoholisiert ausgehen. Dann hat man im Prinzip 3 Möglichkeiten:
- einfach mitmachen und es über sich ergehen lassen... später beschweren, blöd für alle
- den Leutnant (bzw. Dienstgradhöchsten) gezielt ansprechen und bitten dem ganzen ein Ende zu machen und ihn auf sein Verhalten und das seiner Ausbilder aufmerksam machen; nicht ungefährlich, aber sehr diplomatisch, hält die Möglichkeit einer Beschwerde immer noch offen und dann noch:
- ein Kamerad verständigt den UvD, wenn das nicht grad ein unerfahrener Mannschafter/Uffz ist, dann sollte der schon genügend Autorität (wenn auch keine Befehlsbefugnis) haben um die Ausbilder zur Räson zu bringen... ansonsten Wache (OvWa) verständigen
Letzteres ist natürlich der bitterste Weg für die Vorgesetzten... Aber selbst schuld würde ich da sagen...

Natürlich davonausgehend, dass der nächste Vorgesetzte (in dem Beispiel wäre das wohl der KpChef) nicht verfügbar ist...
Früher mal, als wir noch ein Fernmelderegiment im Heer hatten...

Streichholzmann

Zitat von: Vanguard am 04. März 2008, 20:03:29
- den Leutnant (bzw. Dienstgradhöchsten) gezielt ansprechen und bitten dem ganzen ein Ende zu machen und ihn auf sein Verhalten und das seiner Ausbilder aufmerksam machen; nicht ungefährlich, aber sehr diplomatisch, hält die Möglichkeit einer Beschwerde immer noch offen

Das halte ich auch für die beste Lösung.
Wie du schon sagtest, wenn der Vorgsesetzte dann noch weiterso macht, kann man sich immernoch beschweren.

griesgrenni

Zitat- den Leutnant (bzw. Dienstgradhöchsten) gezielt ansprechen und bitten dem ganzen ein Ende zu machen und ihn auf sein Verhalten und das seiner Ausbilder aufmerksam machen; nicht ungefährlich, aber sehr diplomatisch

na dann viel erfolg.


ZitatIch würde, sofern mir die Situation nicht als harmlos erscheint, den Befehlen nicht folgeleisten und mich sofort
an den nächsten Vorgesetzten wenden.

du willst den befehl um 21.30 uhr anzutreten verweigern? weil das gegen deine menschenwürde verstößt oder warum? auch dabei viel erfolg.


ok, was dort passiert ist war falsch und die eingabe an der wehrbeauftragten, als eine der möglichkeiten dagegen vorzugehen, richtig, aber dem befehl anzutreten ist trotzdem grundsätzlich folge zu leisten.

Streichholzmann

Zitat von: griesgrenni am 05. März 2008, 12:01:39
du willst den befehl um 21.30 uhr anzutreten verweigern? weil das gegen deine menschenwürde verstößt oder warum? auch dabei viel erfolg.

Wenn jemand um 21:30 mit einem sanften Fußtritt die Tür öffnet, mich die Luft plötzlich an meinen letzten Abend mit meinem Freund Jim Beam erinnert, und mir jemand lallend versucht etwas zu befehlen, würde ich mir natrülich Gedanken machen. Nicht weil das gegen
meine "Menschenwürde" verstößt, die habe ich nämlich bei der Wache abgegeben, sondern weil dieser nette Ausbilder betrunken ist.

Ich gehe hier von einem Beispiel aus, bei dem der Ausbilder ziemlich und merkbar betrunken ist und der Befehl anzutreten mehrfach
kurz hinter einander kommt.
Ich rede jetzt nicht davon das ich als einziger mitbekommen habe das dieser jemand vielleicht ein Bier getrunken hat
und uns um 21:30 normal befiehlt anzutreten.

griesgrenni

nochmal, was dort passiert ist war falsch und ist auch nicht zu rechtfertigen, aber befehle müssen trotzdem befolgt werden wenn nicht gegen menschenwürde oder recht und gesetz verstoßen wird!

der kpchef muss und wird nachdem er davon erfährt die notwendigen maßnahmen treffen, das ist seine pflicht als disziplinarvorgesetzter. es kann aber nicht im ermessen der rekruten liegen, wann und wie oft angetreten wird ("der hat ne fahne und es ist halb zehn, der kann mich mal...")!

Pioneer

Befehle müssen befolgt werden, aber wenn klar ersichtlich ist, daß das Antreten zum "Zeitvertreib" der alkoholisierten Kameraden gemacht wird nenne ich das "Dummfxxxx".

Und normalerweise wird kein Ausbilder die Stubentür mit einem Fußtritt öffnen. Sonst könnte ich mich ja bedroht fühlen und nach meinem Klappspaten greifen  ;D

Gegen das Antreten zwischen 21.30 und 22.00 ist nichts einzuwenden. Auch nicht, wenn es kurz nacheinander wiederholt wird. Das war bei mir in der AGA auch so. Wenn´s zu lange gedauert hat: Nochmal! Nicht zur Strafe, nur zur Übung... Aber weder war jemand auffällig alkoholisiert noch hat jemand die Stubentüren aufgetreten.
Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

Streichholzmann

Es geht mir weder darum das es bei dem Beispiel schon halb zehn war, noch darum das man mehrfach antreten musste. Sowas
halte ich in der AGA für normal.
Es geht darum das die Ausbilder alkoholisiert waren und Befehle gaben.
In jeder zivilen Firma würde derjenige, ob in einer leitenden Position oder nicht, sofort nach hause geschickt werden.


griesgrenni

hehe, der stift schickt den geschäftsführer heim weil der was getrunken hat...

naja, wie dem auch sei, in der bundeswehr ist es immer noch so, dass befehle befolgt werden müssen. ich glaube du verstehst einfach den sinn von befehl und gehorsam nicht. es wäre absolut ineffizient wenn der untergebene, speziell der rekrut, das befolgen oder nicht befolgen eines befehls von seiner subjektiven einschätzung über die verfassung des vorgesetzten abhängig machen dürfte.

und jetzt laß gut sein, bald ist wieder juli dann kommen all die anderen mit denen du über sinn und zweck jedes einzelnen befehls philosophieren kannst (ich war auch mal abiturient...).

Andi

Zitat von: griesgrenni am 05. März 2008, 16:33:33
es wäre absolut ineffizient wenn der untergebene, speziell der rekrut, das befolgen oder nicht befolgen eines befehls von seiner subjektiven einschätzung über die verfassung des vorgesetzten abhängig machen dürfte.

Aber genau das ist Grundsatz der Inneren Führung. ;) Dementsprechend hat auch jeder Soldat bereits in der AGA Unterrichte zum Befehlsrecht und wird darin unterrichtet ein Befehl auf Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit zu prüfen.

Gruß Andi
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APDSFS-T

#10
@ Streichholzmann:
"Nicht weil das gegen meine "Menschenwürde" verstößt, die habe ich nämlich bei der Wache abgegeben, ...".

Das klingt aber interessant. Erklären Sie das mal.

Dennis812

Zitat von: griesgrenni am 05. März 2008, 16:33:33
[...]und jetzt laß gut sein, bald ist wieder juli dann kommen all die anderen mit denen du über sinn und zweck jedes einzelnen befehls philosophieren kannst (ich war auch mal abiturient...).


OT - aber *looooooooooool* ist zwingend notwendig ;D!
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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Streichholzmann

Zitat von: APDSFS-T am 05. März 2008, 19:50:50
@ Streichholzmann:
"Nicht weil das gegen meine "Menschenwürde" verstößt, die habe ich nämlich bei der Wache abgegeben, ...".

Das klingt aber interessant. Erklären Sie das mal.

Also zunächst einmal: Hör auf mich zu siezen!  ;)

Klar meine Würde, meine Meinung und meine Faulheit gebe ich am ersten Tag ab und hole ich mir
am Ende der AGA wieder.  :)

War eher scherzhaft angedacht.

Streichholzmann

Zitat von: griesgrenni am 05. März 2008, 16:33:33
und jetzt laß gut sein, bald ist wieder juli dann kommen all die anderen mit denen du über sinn und zweck jedes einzelnen befehls philosophieren kannst (ich war auch mal abiturient...).

Sinn und Zweck eines Forums ist es zu diskutieren.
In Wirklichkeit würde ich mich auch nicht lange mit so einem Thema befassen, hier wird mir aber die Möglichkeit geboten die ich gerne
annehme.

APDSFS-T

@ Streichholzmann:

Mit beiden Äußerungen wäre ich vorsichtig. Zunächst einmal überlassen Sie es getrost mir, wen ich duze und wen ich sieze. Rufen Sie sich ins Gedächtnis zurück, wer wem anbieten kann, vom Sie abzugehen, dann wird sich das aus Ihrer Sicht gleich geklärt haben, mich zum fröhlichen Duzen zu befehlen.
Zum zweiten würde ich mir sehr genau überlegen, welche Wirkung solcher Art von "Scherzen" bei den jungen Kameraden haben, welche in diesem Forum sind um Informationen über die Bundeswehr bekommen wollen und hier Orientierung suchen.
Selbst wenn dies ein Witz sein sollte, gehen diese Art von Witzen, besonders dann, wenn man diese, wie in Ihrem Post, als Wahrheit verstehen kann, mehr als deutlich unter die Gürtellinie. Die von Ihnen getroffene Aussage ist alles andere als Witzig und verdient eine andere Bezeichnung.

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