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Zusammenfassung

Autor justice005
 - 24. Januar 2020, 22:13:45
@ Fragesteller: Ich habe es oben doch ausführlich erklärt. Sie haben aber genau das Gegenteil von dem verstanden, was ich gesagt habe.

Nochmal langsam: 

1. Mit der Rechtsschutzversicherung des DBwV kann man nur im Dienstrecht etwas anfangen, also bei Streitigkeiten mit dem Dienstherrn.
2. Mit einer normalen Rechtschutzversicherung eines beliebigen Anbieters kann man hingegen alle Bereiche des Lebens abdecken, einschließlich Streitigkeiten mit dem Dienstherrn.

Und genau deshalb macht eine allgemeine Rechtschutzversicherung mehr Sinn. Wichtig ist nur, dass Dienst- und Verwaltungsrecht drin ist.


Und nochmal ganz langsam:

Es macht keinen Sinn, in den ADAC einzutreten, nur um eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu kriegen.
Es macht keinen Sinn, in den Mieterbund einzutreten, nur um Rechtschutz im Mietrecht zu haben.
Es macht keinen Sinn. in den DBwV einzutreten, nur um Rechtsschutz gegen den Dienstherrn zu haben.

Es macht aber sehr wohl Sinn, eine Rechtschutzversicherung bei irgendeiner Versicherung abzuschließen, die im Paket Verkehrsrechtschutz, Privatrechtschutz, Mietrechtsschutz und Verwaltungsrecht bzw. Dienstrecht anbietet. Das ist billiger, als jeweils in die ganzen Vereine einzutreten.

In die Vereine tritt man hingegen nur ein, wenn man außer einer Rechtschutzversicherung auch andere Vorteile hat oder man den Verein aus sonstigen Gründen unterstützen will.

Jetzt verstanden?



Autor LwPersFw
 - 24. Januar 2020, 22:09:25
Zitat von: Hades am 24. Januar 2020, 19:55:51
Also habe ich das richtig verstanden, ich kann durch die Rechtsschutzversicherung der DBwV, auch zivile Prozesse führen und nicht nur Sachen in Bezug auf die Bundeswehr?


Lesen Sie den Anhang...


Auch wichtig zu wissen

"Rechtsschutz wird nur insoweit gewährt, als Kostendeckung für das Verfahren
nicht auf anderem Wege erlangt werden kann. Sofern eine Rechtsschutz- oder
Diensthaftpflichtversicherung besteht, ist diese vorrangig in Anspruch zu neh-
men. Über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Rechtsschutz- oder Dienst-
haftpflichtversicherung ist bei der Antragstellung Auskunft zu erteilen.
"


D.h. ... ist Jemand Mitglied und hat eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, ist zunächst zu prüfen, ob diese die Kosten übernimmt.

Autor KlausP
 - 24. Januar 2020, 20:03:16
Die bloße Mitgliedschaft im DBwV gewährt Rechtsschutz in dienstrechtlichen Verfahren, nicht mehr.
Autor Hades
 - 24. Januar 2020, 19:55:51
Also habe ich das richtig verstanden, ich kann durch die Rechtsschutzversicherung der DBwV, auch zivile Prozesse führen und nicht nur Sachen in Bezug auf die Bundeswehr?
Autor Tommie
 - 23. Januar 2020, 19:48:29
Entscheidungen zur Personalauswahl werden in der Rege aufgrund der Beurteilungs- und Aktenlage getroffen. Und im PersWiSysBw ist eine Zugehörigkeit zum DBwV e. V. nicht erfasst! Und dass die beiden sich kennen, wäre wohl doch eher "Zufall"!
Autor Unentschlossene familie
 - 23. Januar 2020, 13:42:10
Meinte dies anders, klar nimmt der Verband keinen Einfluss, darf er ja nicht.

Ich meinte, der aus dem Verband kennt den, der Andere den ect.

Vitamin B  :)

Autor schlammtreiber
 - 23. Januar 2020, 13:23:45
Zitat von: Unentschlossene familie am 23. Januar 2020, 12:46:16
Bei einer Personalentscheidung:

Zwei Bewerber, gleiche Beurteilung und Qualifikation, einer im Verband und bekannt und der Andere nicht im Verband:

Wie ist dort der Ausgang?  8)

Bei Soldaten? Spielt keine Rolle. Der DBwV hat keinen Einfluss auf Personalentscheidungen der Bundeswehr.
Autor Unentschlossene familie
 - 23. Januar 2020, 12:46:16
Jeder sollte hoffen, die Rechtschutzversicherung nie zu brauchen  :)

Bei einer Personalentscheidung:

Zwei Bewerber, gleiche Beurteilung und Qualifikation, einer im Verband und bekannt und der Andere nicht im Verband:

Wie ist dort der Ausgang?  8)
Autor justice005
 - 23. Januar 2020, 10:58:22
ZitatUnd was die private Rechtsschutzversicherung betrifft, haben die zivilen Anwälte sehr oft nicht wirklich den Durchblick in dienstlichen Angelegenheiten, wie das bei den Juristen des Bundeswehrverbandes der Fall ist!

Hierzu möchte ich dringend etwas sagen:

Die Vertragsanwälte der Bundeswehr sind ganz stinknormale Rechtsanwälte mit Kanzleien, nur eben mit dem Unterschied, dass sie öfters mit Wehrrecht zu tun haben und deswegen auch Erfahrung auf diesem Gebiet haben.

Das bedeutet aber, dass man diese Anwälte auch mit jeder anderen Rechtsschutzversicherung aufsuchen kann, sofern die Versicherung Verwaltungsrecht beinhaltet. Die Anwälte arbeiten nicht exklusiv für den Bundeswehrverband, sondern man kann da auch mit einer anderen Versicherung hin.

Wer also bei irgendeiner beliebigen Rechtsschutzversicherung einen Vertrag hat, der googelt einfach nach den Vertragsanwälten der Bundeswehr oder einem anderen Anwalt, der Wehrrecht anbietet und beauftragt diesen. Deshalb braucht man noch lange nicht die Mitgliedschaft des Bundeswehrverbandes.

Der Rechtsschutz ist also kein zwingender Grund, im Bundeswehrverband zu sein.

Und was die Qualifikation der Vertragsanwälte angeht: In truppendienstlichen Angelegenheiten (Beschwerden, Disziplinarverfahren etc. haben diese sicherlich einen Erfahrungsvorsprung, da sie das öfters machen. In allen anderen Angelegenheiten (z.B. Beurteilungen, Versetzungen, Konkurrentenklagen etc.) kann man hingegen auf jede Kanzlei zurückgreifen, die auch Beamtenrecht macht. Und da gibt es viele große Kanzleien.



Autor dunstig
 - 23. Januar 2020, 09:59:20
Naja ist zwar immer individuell abhängig und eine Risikoabwägung, aber Rechtsschutz sollte ich nicht nur in beruflichen Angelegenheiten haben. Bei meiner Versicherung gabs bei gemeinsamer Absicherung mit der Partnerin das berufliche mehr oder weniger fast kostenlos dazu.

Noch dazu finde ich den Prozess in Rechtsangelegenheiten beim DBwV im Vergleich doch recht dilettantisch, bis wirklich mal jemand aktiv wird. Zumindest wenn ich die mir bekannten Fälle mal vergleiche.

Wir sind zwar eine recht spezielle Gruppe bei uns am Standort (fast ausschließlich Offiziere in der Fachtätigkeit als Ingenieur) und so gut wie keiner hat das Gefühl, sich vom DBwV wirklich vertreten zu fühlen, dass es in unserer Position großartige Verbesserungen gab. Da sind die meisten eher aus dem generellen solidarischen Gedanken und wohl auch den Corporate Benefits dabei. Aber wie gesagt, recht speziell und nicht repräsentativ ;)
Autor Rekrut84
 - 23. Januar 2020, 09:13:25
Zum Vergleich mit der privaten Rechtsschutzversicherung: diese lässt sich im Gegensatz zum Beitrag im DBWV nicht gänzlich von der Steuer absetzen, sondern lediglich den Berufsanteil. Beim DBWV dagegen den kompletten Beitrag. Rechnet man dann noch dagegen was man darüber an Leistungen aber auch vergünstigten bekommt, und die Steuermindernde Wirkung, so kann man damit deutlich Geld sparen, ich spare damit schon einiges.
Autor BulleMölders
 - 23. Januar 2020, 06:46:01
Aber macht das nicht jede Interessenvertretung? Angefangen von irgendwelchen Personalräte bis hin zu Gewerkschaften. Auch da werden oftmal "Erfolge" verkauft, die der einzelne nicht wirklich als Erfolg ansieht.
Autor 200/3
 - 22. Januar 2020, 18:27:31
ZitatUnd was wären das für Fälle mit denen man nicht immer im Einklang ist ?
Naja, z.B. schreibt der Verband sich gerne mal fragwürdige "Erfolge" ganz groß auf die Fahne bei denen viele Soldaten/Mitglieder nur mit dem Kopf schütteln können...wie beispielsweise die Definition des Begriffs "Veteran"...
Autor Hades
 - 22. Januar 2020, 14:53:05
Und was wären das für Fälle mit denen man nicht immer im Einklang ist ? (( Wenn man darüber reden möchte / darf ) ( ist natürlich Individuell ))

Habe mir den Anhang von LwPersFw angeguckt und fand die Änderungen perse nicht schlecht, natürlich nur grob drüber geguckt dazu kommt , dass ich nicht weiß wie es vorher war oder was es für Alternativen gab. Und bei dem Thema Gewerkschaft / Interessenvertretung noch ziemlich grün hinter den Ohren bin. Naja, denke werde mich mal mehr mit den Themen Gewerkschaften / Interessenvertretungen zuhause befassen.

Aber im großen und ganzen hört sich das Ganze ja nicht schlecht an, gibt bestimmt auch den ein oder anderen Soldaten den ich an der Kaserne fragen kann.  ??? ;D
Autor Unentschlossene familie
 - 22. Januar 2020, 13:34:01
Ich sehe dies genauso, man ist nicht immer zufrieden mit der Arbeit der Interessenvertretungen und Gewerkschaften,
aber aus Solidarität ist man dabei.