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Zusammenfassung

Autor exceloperator
 - 16. April 2020, 16:47:23
Zitat von: Ralf am 05. April 2020, 19:15:39
Nein, das hat ja nichts mit Nächstenliebe zu tun, sondern es geht um Steuergelder. Wenn unsere Freunde vom BRH kommen und dann solche Dinge nachfragen, kann es gehörig Ärger geben. Wer mal solche BRH-Prüfungen hinter sich gebracht hat, weiß wovon ich rede. Das artet oftmals in einer Art Verhör aus.

Wenn man im BMVg öfter mal den Vorschlägen des Rechnungshofes mit guten Argumenten Paroli geboten hätte, wären die Streitkräfte jetzt deutlich besser in der Lage in der aktuellen Situation zu unterstützen und könnten auf materielle und organisatorische Reserven zurückgreifen (Stichwort Reservelazarettorganisation).

Die Rechnungshöfe sprechen Empfehlungen aus. Nicht mehr, nicht weniger.

Natürlich gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit. Einen lange (und damit teuer!) ausgebildeten Soldaten zu verlieren, weil man ihm die Motivation verdirbt, kann teurer sein, als mal jemanden zwei Wochen fürs Nichtstun zu bezahlen.

Zitat von: F_K am 05. April 2020, 21:21:00
@ seltsam:

Kämpfen, nicht klagen.

Wer das nicht verstanden hat, hat es nicht verstanden und ist damit vermutlich auch verzichtbar.

Wenn man in einigen Jahren der "Zusammenarbeit" allerdings bereits gewisse Erfahrungen, insb. mit der Wehrverwaltung, gemacht hat, erhöht das nicht gerade die Gesamtmotivation.

Ich erwäge für mich persönlich gerade ernsthaft, ob ich mein gesellschaftliches Engagement langfristig nicht lieber einer zivilen (Bevölkerungsschutz-)Organisation zukommen lasse. Das Geld, dass der Dienstherr in meine Ausbildung gesteckt hat, wäre damit in einen anderen Einzelplan investiert.

Ich zweifle allerdings nicht an meiner Verzichtbarkeit. Und wenn doch, schaue ich einfach mal wieder in meine Beurteilungs- und Zeugnismappe :)

Und nein, ich bin aktuell nicht persönlich von einer Absage betroffen.
Autor Tommie
 - 07. April 2020, 19:32:54
Für mich stehen mehrere Fakten fest:

1. Die Vorschriftenlage gibt die vorzeitige Beendigung einer RDL her.

2. Die RDL-Tage werden im Bereich der Sanität für die Entlastung und Unterstützung der Bundeswehrkrankenhäuser und -institute eher benötigt, als für Leute, die mangels verfügbarer IT-Ausstattung ohnehin nur zu Hause in Bereitschaft sitzen

3. Die aktiven Soldaten sind ja "eh da" ;) ! Die können dann auch einfach, kurz und schmerzlos zu Dienstleistungen heran gezogen werden. Mit einem lustigen"Ich würde ja gerne mehr machen, aber meine RDL endet in 3 Wochen!" ist niemandem geholfen.

Deswegen ist es in meinen Augen auch gar nicht verwunderlich, dass die Bundeswehr in dieser Situation genau diese Karte spielt! Dass dies unter Umständen zu persönlichen Härten führen kann, ist bedauerlich, aber nun mal möglich und ggf. nötig! Und damit sind wir schon wieder bei der alten Bundeswehrweisheit, dass bedauerliche Einzelschicksale manchmal einfach nicht berücksichtigt werden können ;) !
Autor LwPersFw
 - 07. April 2020, 17:22:14
Zitat von: F_K am 07. April 2020, 13:14:08

... (einfach weil genug Soldaten noch in Reserve gehalten werden (Manpower ist da) ...



So ist es ... denn inzwischen wurde das "Einsatz-Ktgt Corona" mit einer Stärke von 15000 Mann/Frau - NatTerrBefh und 17000 Mann/Frau SanDst aus den Aktiven gebildet.

Siehe Anhang

Autor LwPersFw
 - 07. April 2020, 17:16:34
Zitat von: Seltsam am 07. April 2020, 12:55:52

Na, dann gib das doch bitte an die Oberen in der Führung weiter, die nicht müde werden, öffentlich zu betonen, dass es ohne die Reservisten nicht geht.

Es verstärkt nur den (subjektiven) Eindruck der Reservisten und der Öffentlichkeit, dass hier das Gesagte mit dem (anschließenden) Handeln nicht übereinstimmt.

Mich betrifft das Ganze gar nicht eher umgekehrt, aber es geht hier nicht um Einzelschicksale, sondern um das große Ganze.



Da steht doch unmissverständlich das nicht planlos einfach herangezogen wird ... sondern nur bei konkretem Bedarf.

Das ist ja kein Wiederspruch dazu, dass sich möglichst Viele melden.
Denn dann habe ich einen größeren Pool zur Auswahl.


"Die Abteilung Personalführung Reservisten des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr hat im Moment alle Hände voll zu tun mit dem großen Engagement aus der Reserve. Wie geht die Bundeswehr damit um und plant die Helferinnen und Helfer ein? Das haben wir Major Dirk Großhenrich gefragt, der das Sachgebiet Grundsatz in der Abteilung leitet.

Wie ist die Aktion ,,Reserve hilft" angelaufen?

Großhenrich: Die Resonanz ist überwältigend! Wir sind sehr dankbar darüber, wie viele Reservistinnen und Reservisten die Bundeswehr im Kampf gegen COVID-19 unterstützen wollen. Bis zum 25. März sind über unseren Kontakt: reserve.hilft@bundeswehr.org schon über 6.300 Meldungen eingegangen. Das zeugt von Solidarität und hoher Einsatzbereitschaft.

Wen genau suchen Sie eigentlich mit ,,Reserve hilft"?

Großhenrich: Die Bundeswehr fährt zwei parallele Aufrufe. Einmal für Reservistinnen und Reservisten im Bereich der Sanität. Dort sind Stand jetzt schon über 200 Freiwillige konkret eingeplant worden. Diese melden sich direkt bei ihren Bedarfsträger-Truppenteilen. Mit ,,Reserve hilft,, sprechen wir Angehörige der Reserve an, die primär keinen Hintergrund im Bereich Sanität haben. Auch deren Expertise werden wir auf Sicht in verschiedenen Bereichen brauchen.

Wie gehen Sie mit den vielen Meldungen um?

Großhenrich: Wir arbeiten mit Volldampf. Die unzähligen Meldungen sorgen dafür, dass wir alle Hände voll zu tun - Mails bearbeiten, unsere Corona-Datenbank weiter befüllen und Verwendungsmöglichkeiten abstimmen.

Wir fragen den Bedarf aus der Truppe ab und sichten die Fähigkeiten der Freiwilligen. Für uns zählt dabei Sorgfalt vor Geschwindigkeit. Das heißt, dass wir die Helferinnen und Helfer ihren Fertigkeiten entsprechend einplanen. Dort, wo die freiwilligen Kräfte in der Truppe gebraucht werden, müssen die Aufnahmekapazitäten gesichert sein und die Helfenden müssen eingewiesen werden. Das alles stellen wir gemeinsam mit den Dezernaten Wehrersatz in den Karrierecentern der Bundeswehr in der Fläche sicher und schreiben dann die Freiwilligen an und teilen mit, wo und wie sie helfen können.

Was ist Ihre Botschaft an die tausenden Freiwilligen, die sich schon gemeldet haben oder noch melden wollen?

Großhenrich: Zuallererst ein riesiger Dank! Es ist unglaublich, wie viele sich melden, um zu helfen. Wir haben eine tolle Reserve!

Und ich bitte um Geduld! Wir arbeiten sorgfältig, denn wir wollen die Fähigkeiten der Reservistinnen und Reservisten optimal einsetzen. Dazu brauchen wir Zeit für eine sinnvolle Planung und Koordination. Die Freiwilligen können sich sicher sein, dass wir uns melden, wenn wir die passende Verwendung gefunden haben."


Für jeden auf bundeswehr.de nachzulesen.
Autor PzPiKp360
 - 07. April 2020, 13:27:13
Zitat von: KlausP am 07. April 2020, 13:22:20der Einberufungsbescheid (oder wie immer der Wisch jetzt heißt)

DVag: Zuziehung zu einer dienstlichen Veranstaltung nach § 81 des Soldatengesetzes (SG) (Einzelzuziehung)
RDL: Heranziehungsbescheid zu einer Übung
Autor KlausP
 - 07. April 2020, 13:22:20
Einfach mal einen Blick in die Vorschrift riskieren. Tut nicht weh und macht einen auch nicht dümmer. Da steht sinngemäß, dass eine RDL vorzeitig zu beenden ist, wenn der Übungszweck nicht (mehr) erreicht werden kann oder die Grundlage für die RDL entfallen ist.
Wenn der zuständige Vorgesetzte des TE der Überzeugung ist, dass das in diesem Fall so ist, ist der Einberufungsbescheid (oder wie immer der Wisch jetzt heißt) zwingend aufzuheben.
Autor Andi8111
 - 07. April 2020, 13:14:42
Die Grundsätze der Alimentierung nicht begriffen? Beamte, Richter, Soldaten werden nicht für eine Arbeitsleistung oder ein Werkstück, Produkt bezahlt, sondern nach dem Amt, welches sie bekleiden alimentiert. Dazu muss dem Grunde nach keine Leistung erbracht werden...
Autor F_K
 - 07. April 2020, 13:14:08
@ Seltsam:

Du erkennst aber hoffentlich schon intellektuell, das die BW keinen Nutzen von Dir hat, wenn Du zu Hause "rumsitzt"?
(Und Du erkennst auch, dass die Konzepte Kurzarbeitergeld und Soldaten / Beamte völlig inkompatibel sind?)

Richtig ist, dass ich derzeit nicht im Rahmen von Reserve Hilft benötigt werde - habe mich zwar gemeldet, aber keinen Aufruf erhalten - hätte ich auch nicht mit gerechnet (einfach weil genug Soldaten noch in Reserve gehalten werden (Manpower ist da), und ich keine med. Spezialkenntnisse habe).

Für andere Vorhaben werde ich nach den mir vorliegenden Informationen sehr wohl benötigt - und da bringe ich mich dann freiwillig ein.
Autor Ralf
 - 07. April 2020, 13:13:11
Nun mal im Ernst: ich hab dich bisher immer für so intelligent gehalten, dass du nicht wirklich das glaubst, was du da geschrieben hast.
ZitatWenn alles nur wegen des Bundesrechnungshofes passiert, ...
Jedes Verwaltungshandeln muss sich danach richten, dass die Entscheidung erklärbar und nachvollziehbar ist.
Dein Beitrag ist doch Polemik. Da eine hat mit dem anderen nichts zu tun und es gibt dafür gesetzliche Grundlagen. Bitte bleibe sachlich in deiner Argumentation.
Und nur weil man bei einem einsparen könnte, kann man nicht woanders wissentlich Steuergelder verschwenden. Wenn es keinen dienstlichen Grund dafür gibt, rechtfertigt auch ein subjektives Wohlbefinden nicht eine andere Entscheidung.
Haushaltsuntreue ist sogar strafbar.
Autor Seltsam
 - 07. April 2020, 13:00:00
Zitat von: wolverine am 05. April 2020, 20:00:23
Das wird den Bundesrechnungshof sicher überzeugen ... ::)
Wenn alles nur wegen des Bundesrechnungshofes passiert, sollten wir vielleicht überlegen, ob man dann nicht die Bezüge der jetzt nicht einsetzbaren Soldaten kürzt, vergleichbar mit der Kurzarbeit. Spart auch ordentlich Geld.
Oder man disponiert das Personal anders bei dem nicht funktionierenden Gerät.

Es gibt in der Tat Einsparungsmöglichkeiten ohne Ende.
Autor Seltsam
 - 07. April 2020, 12:55:52
Zitat von: F_K am 05. April 2020, 21:21:00
@ seltsam:

Kämpfen, nicht klagen.

Wer das nicht verstanden hat, hat es nicht verstanden und ist damit vermutlich auch verzichtbar.

Wie dargestellt, bin ich auch betroffen - und da ist man sicherlich auch Mal kurzzeitig unzufrieden und unmutig - und mault auch Mal innerlich Rum - aber dann: Aufstehen, Krönchen richten und weiter geht es ...

Na, dann gib das doch bitte an die Oberen in der Führung weiter, die nicht müde werden, öffentlich zu betonen, dass es ohne die Reservisten nicht geht.

Es verstärkt nur den (subjektiven) Eindruck der Reservisten und der Öffentlichkeit, dass hier das Gesagte mit dem (anschließenden) Handeln nicht übereinstimmt.

Mich betrifft das Ganze gar nicht eher umgekehrt, aber es geht hier nicht um Einzelschicksale, sondern um das große Ganze.

Der Satz zur Verzichtbarkeit trifft auf ihn selbst zu.


Autor F_K
 - 05. April 2020, 21:21:00
@ seltsam:

Kämpfen, nicht klagen.

Wer das nicht verstanden hat, hat es nicht verstanden und ist damit vermutlich auch verzichtbar.

Wie dargestellt, bin ich auch betroffen - und da ist man sicherlich auch Mal kurzzeitig unzufrieden und unmutig - und mault auch Mal innerlich Rum - aber dann: Aufstehen, Krönchen richten und weiter geht es ...
Autor wolverine
 - 05. April 2020, 20:00:23
Das wird den Bundesrechnungshof sicher überzeugen ... ::)
Autor Seltsam
 - 05. April 2020, 19:57:04
Zitat von: Ralf am 05. April 2020, 19:15:39
ZitatDachte ich mir schon, dass das rechtlich passt, aber Kameradschaft... und immer gut zu wissen wie die Bundeswehr in Krisenzeiten zu ihren Reservisten steht. Ich weiß, wie das klingen mag, und ich verstehe auch den Akt an sich, aber um Haltung zu zeigen, hätte man die drei Wochen einfach verstreichen lassen können und Ende.
Nein, das hat ja nichts mit Nächstenliebe zu tun, sondern es geht um Steuergelder. Wenn unsere Freunde vom BRH kommen und dann solche Dinge nachfragen, kann es gehörig Ärger geben. Wer mal solche BRH-Prüfungen hinter sich gebracht hat, weiß wovon ich rede. Das artet oftmals in einer Art Verhör aus.
Also bitte hier nicht nur die eigene Lage sehen, sondern das öffentlich bezahlte Interesse, die Steuergelder, sehen. Und das lässt sich nicht mit Kameradschaft übersteuern.
Damit tut sich die Bw keinen Gefallen. Der/die Reservisten werden sich beim nächsten Mal daran erinnert und genauestens überlegen, bevor ihnen das noch einmal passiert.
Aber wer nicht will, der hat schon.
Autor wolverine
 - 05. April 2020, 19:55:44
Es schadet doch auch nichts der Arbeitsagentur eine Vorinformation mit Hinweis auf die vermutlich ab Samstag beginnende Situation zu geben?! Evtl. können die einem schon einen Hinweis über den Versicherungsschutz geben.