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Vorzeitige Beendigung der Wehrübung aufgrund von Krisenmanagement?

Begonnen von TheBw, 19. März 2020, 14:00:45

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F_K

.. und bei der derzeitigen Lage in der BW (viele in Bereitschaft zu Hause) wird es wohl keine andere Einplanungsmöglichkeit geben.

Der "allgemeine" Corona Reservisten Aufruf führt erstmal nur zu einer Bestätigungsemail, in der nochmal erklärt wird, dass es ggf. für den Einzelnen NICHT zu einer Heranziehung kommen kann - oder bei Bedarf doch, aber erst nach Rücksprache.

(Unmut hatte ich auch kurzzeitig - und dann vollzieht man die Entscheidung nach und gesteht sich ein, diese auch so getroffen zu haben - und bleibt warm und trocken zu Hause ... viel Erfolg.)

MichaMeyer3110

Danke für die Info.

Dachte ich mir schon, dass das rechtlich passt, aber Kameradschaft... und immer gut zu wissen wie die Bundeswehr in Krisenzeiten zu ihren Reservisten steht. Ich weiß, wie das klingen mag, und ich verstehe auch den Akt an sich, aber um Haltung zu zeigen, hätte man die drei Wochen einfach verstreichen lassen können und Ende. Der bürokratische Aufwand jetzt alle bei uns anzuschreiben, neue Berechnungen wegen des Geldes welches bereits ausgezahlt wurde anzustellen etc. Es ist wie es ist.

Ich gestehe, ich verstehe das Bürokratendeutsch nicht ganz. Aber der Sinne ergibt sich.

Nur nochmal falls es nicht rüberkam, ich bin bereits in WÜ seit Mitte Februar also mittendrin.

Nun, ich war in meinen WÜ Pausen immer über die Agentur für Arbeit bei meiner ursprünglichen KV versichert. Da ich 300
Tage im Jahr üben durfte bin ich in keiner anderen Beschäftigung.
Das wird kein Problem sein, aber man muss eben gemeldet werden über die Agentur für Arbeit und solange ich keinerlei
offizielle "Kündigung" in der Hand habe, kann ich nirgends gemeldet werden.

Ich gehe davon, dass keinerlei Meldung in dieser Woche erfolgen kann. So falle ich erstmal in ein Vakkuum was im Nachgang gefüllt wird.
Aber es ist natürlich ein seltsamer Zustand und ich vermute es hat sich keiner Gedanken gemacht was es mit dem Menschen macht
zum Feiertag vor die Tür gesetzt zu werden.

Danke.

F_K

Es werden ja vermutlich alle RDL, unabhängig von der noch geplanten Dauer beendet.

3 Wochen bezahlt zu Hause Bewerbungen schreiben ist ja nicht so schlecht, da gibt es schlimmeres...

Für Dich also Agentur, wie eh geplant.

Ralf

ZitatDachte ich mir schon, dass das rechtlich passt, aber Kameradschaft... und immer gut zu wissen wie die Bundeswehr in Krisenzeiten zu ihren Reservisten steht. Ich weiß, wie das klingen mag, und ich verstehe auch den Akt an sich, aber um Haltung zu zeigen, hätte man die drei Wochen einfach verstreichen lassen können und Ende.
Nein, das hat ja nichts mit Nächstenliebe zu tun, sondern es geht um Steuergelder. Wenn unsere Freunde vom BRH kommen und dann solche Dinge nachfragen, kann es gehörig Ärger geben. Wer mal solche BRH-Prüfungen hinter sich gebracht hat, weiß wovon ich rede. Das artet oftmals in einer Art Verhör aus.
Also bitte hier nicht nur die eigene Lage sehen, sondern das öffentlich bezahlte Interesse, die Steuergelder, sehen. Und das lässt sich nicht mit Kameradschaft übersteuern.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Zitat von: MichaMeyer3110 am 05. April 2020, 17:30:04

Nun, ich war in meinen WÜ Pausen immer über die Agentur für Arbeit bei meiner ursprünglichen KV versichert. Da ich 300 Tage im Jahr üben durfte bin ich in keiner anderen Beschäftigung.
Das wird kein Problem sein, aber man muss eben gemeldet werden über die Agentur für Arbeit und solange ich keinerlei
offizielle "Kündigung" in der Hand habe, kann ich nirgends gemeldet werden.


Dann ist meine Empfehlung, sobald Sie die Aufhebung der Heranziehung schriftlich haben:

1. sofort arbeitslos melden

"Hinweis zum Onlineantrag auf Arbeitslosengeld

Sofern sie sich auf Grund der aktuellen Schließung der Agenturen für Arbeit im Rahmen der CORONA-Infektionsprävention zunächst telefonisch oder auf anderem Wege arbeitslos gemeldet haben, geben Sie in Ihrem Onlineantrag bitte an, dass noch keine persönliche Arbeitslosmeldung erfolgt ist."


2. Melden Sie die Arbeitslosmeldung persönlich Ihrer KK, z.B. per EMail, ... eben mit dem Hinweis, dass Sie dies tun, weil Sie nicht wissen, wann dies vom Arbeitsamt erfolgt...


Ich denke inzwischen sind AA und KK auch auf "Leben in der Lage" eingestellt... wie das ganze Land.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

wolverine

Es schadet doch auch nichts der Arbeitsagentur eine Vorinformation mit Hinweis auf die vermutlich ab Samstag beginnende Situation zu geben?! Evtl. können die einem schon einen Hinweis über den Versicherungsschutz geben.
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Seltsam

Zitat von: Ralf am 05. April 2020, 19:15:39
ZitatDachte ich mir schon, dass das rechtlich passt, aber Kameradschaft... und immer gut zu wissen wie die Bundeswehr in Krisenzeiten zu ihren Reservisten steht. Ich weiß, wie das klingen mag, und ich verstehe auch den Akt an sich, aber um Haltung zu zeigen, hätte man die drei Wochen einfach verstreichen lassen können und Ende.
Nein, das hat ja nichts mit Nächstenliebe zu tun, sondern es geht um Steuergelder. Wenn unsere Freunde vom BRH kommen und dann solche Dinge nachfragen, kann es gehörig Ärger geben. Wer mal solche BRH-Prüfungen hinter sich gebracht hat, weiß wovon ich rede. Das artet oftmals in einer Art Verhör aus.
Also bitte hier nicht nur die eigene Lage sehen, sondern das öffentlich bezahlte Interesse, die Steuergelder, sehen. Und das lässt sich nicht mit Kameradschaft übersteuern.
Damit tut sich die Bw keinen Gefallen. Der/die Reservisten werden sich beim nächsten Mal daran erinnert und genauestens überlegen, bevor ihnen das noch einmal passiert.
Aber wer nicht will, der hat schon.

wolverine

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F_K

@ seltsam:

Kämpfen, nicht klagen.

Wer das nicht verstanden hat, hat es nicht verstanden und ist damit vermutlich auch verzichtbar.

Wie dargestellt, bin ich auch betroffen - und da ist man sicherlich auch Mal kurzzeitig unzufrieden und unmutig - und mault auch Mal innerlich Rum - aber dann: Aufstehen, Krönchen richten und weiter geht es ...

Seltsam

Zitat von: F_K am 05. April 2020, 21:21:00
@ seltsam:

Kämpfen, nicht klagen.

Wer das nicht verstanden hat, hat es nicht verstanden und ist damit vermutlich auch verzichtbar.

Wie dargestellt, bin ich auch betroffen - und da ist man sicherlich auch Mal kurzzeitig unzufrieden und unmutig - und mault auch Mal innerlich Rum - aber dann: Aufstehen, Krönchen richten und weiter geht es ...

Na, dann gib das doch bitte an die Oberen in der Führung weiter, die nicht müde werden, öffentlich zu betonen, dass es ohne die Reservisten nicht geht.

Es verstärkt nur den (subjektiven) Eindruck der Reservisten und der Öffentlichkeit, dass hier das Gesagte mit dem (anschließenden) Handeln nicht übereinstimmt.

Mich betrifft das Ganze gar nicht eher umgekehrt, aber es geht hier nicht um Einzelschicksale, sondern um das große Ganze.

Der Satz zur Verzichtbarkeit trifft auf ihn selbst zu.



Seltsam

Zitat von: wolverine am 05. April 2020, 20:00:23
Das wird den Bundesrechnungshof sicher überzeugen ... ::)
Wenn alles nur wegen des Bundesrechnungshofes passiert, sollten wir vielleicht überlegen, ob man dann nicht die Bezüge der jetzt nicht einsetzbaren Soldaten kürzt, vergleichbar mit der Kurzarbeit. Spart auch ordentlich Geld.
Oder man disponiert das Personal anders bei dem nicht funktionierenden Gerät.

Es gibt in der Tat Einsparungsmöglichkeiten ohne Ende.

Ralf

Nun mal im Ernst: ich hab dich bisher immer für so intelligent gehalten, dass du nicht wirklich das glaubst, was du da geschrieben hast.
ZitatWenn alles nur wegen des Bundesrechnungshofes passiert, ...
Jedes Verwaltungshandeln muss sich danach richten, dass die Entscheidung erklärbar und nachvollziehbar ist.
Dein Beitrag ist doch Polemik. Da eine hat mit dem anderen nichts zu tun und es gibt dafür gesetzliche Grundlagen. Bitte bleibe sachlich in deiner Argumentation.
Und nur weil man bei einem einsparen könnte, kann man nicht woanders wissentlich Steuergelder verschwenden. Wenn es keinen dienstlichen Grund dafür gibt, rechtfertigt auch ein subjektives Wohlbefinden nicht eine andere Entscheidung.
Haushaltsuntreue ist sogar strafbar.
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F_K

@ Seltsam:

Du erkennst aber hoffentlich schon intellektuell, das die BW keinen Nutzen von Dir hat, wenn Du zu Hause "rumsitzt"?
(Und Du erkennst auch, dass die Konzepte Kurzarbeitergeld und Soldaten / Beamte völlig inkompatibel sind?)

Richtig ist, dass ich derzeit nicht im Rahmen von Reserve Hilft benötigt werde - habe mich zwar gemeldet, aber keinen Aufruf erhalten - hätte ich auch nicht mit gerechnet (einfach weil genug Soldaten noch in Reserve gehalten werden (Manpower ist da), und ich keine med. Spezialkenntnisse habe).

Für andere Vorhaben werde ich nach den mir vorliegenden Informationen sehr wohl benötigt - und da bringe ich mich dann freiwillig ein.

Andi8111

Die Grundsätze der Alimentierung nicht begriffen? Beamte, Richter, Soldaten werden nicht für eine Arbeitsleistung oder ein Werkstück, Produkt bezahlt, sondern nach dem Amt, welches sie bekleiden alimentiert. Dazu muss dem Grunde nach keine Leistung erbracht werden...

KlausP

Einfach mal einen Blick in die Vorschrift riskieren. Tut nicht weh und macht einen auch nicht dümmer. Da steht sinngemäß, dass eine RDL vorzeitig zu beenden ist, wenn der Übungszweck nicht (mehr) erreicht werden kann oder die Grundlage für die RDL entfallen ist.
Wenn der zuständige Vorgesetzte des TE der Überzeugung ist, dass das in diesem Fall so ist, ist der Einberufungsbescheid (oder wie immer der Wisch jetzt heißt) zwingend aufzuheben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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