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Zusammenfassung

Autor Chern187
 - 17. Juni 2020, 08:28:49
Mit dem Studienabschluss bekommst du automatisch die allgemeine Hochschulreife, d.h. du bekommst so "zwei" Abschlüsse gleichzeitig.

Des Weiteren sollte es mit der Bewerbung bei der BW nicht klappen, hast du immer noch etwas auf das du zurückgreifen kannst.

Außerdem hast du dann bereits gezeigt, dass du in der Lage bist den Anforderungen eines Studiums gerecht zu werden und solltest du

einen guten Studienabschluss erzielen, zeigt das, dass du aus deinen Fehlern

während der Schulzeit gelernt hast und nun willentlich bist, dich für das Erreichen deiner Ziele anzustrengen.

Autor BSG1966
 - 26. Mai 2020, 21:07:34
Zitat von: RedSun321 am 25. Mai 2020, 23:40:25
Ich bin mir aber sicher : Ich will definitiv Arzt werden bzw. Medizin studieren.

Dann sollten Sie halt auch mal darüber nachdenken, ob Sie Sanitätsoffizier werden wollen. Weil Arzt können Sie überall werden. Bei der Bundeswehr gehört da noch einiges mehr dazu. Sie wären nicht der erste und nicht der letzte, der sich bewirbt weil geil aufs Medzinstudium und sich dann umguckt wenn da ja auf einmal auch noch einiges mehr dazugehört, wofür man sich da mal eben bereiterklärt.
Autor F_K
 - 26. Mai 2020, 20:37:42
@ TE:

Wie sind denn bisher die Noten und warum diese Noten beim Fachabi?

Schon gemustert?
Autor WirdMaHellImHals
 - 26. Mai 2020, 20:28:38
Zitat von: Andi8111 am 26. Mai 2020, 14:20:48
Die vom TE geschilderte Vorbildung reicht NICHT aus, um SanOA zu werden.

Das ist so nicht korrekt! Mit einem abgeschlossenen Bachelor verbunden ist die allgemeine Hochschulreife. Grundlage sind hier die Hochschulgesetze der Länder, die dies alle vorsehen.
Aus persönlicher Erfahrung: Es hat im Jahre 2016 für eine Einstellung mit einem Schnitt von 2,7 gereicht! Wenn der TE einen entsprechend guten bis sehr guten Bachelor hinlegt, sollten seine Chancen auf Einladung gar nicht so schlecht stehen.
Autor Andi8111
 - 26. Mai 2020, 14:20:48
Zitat von: Thomi35 am 26. Mai 2020, 06:39:41
Ganz so einfach ist es m. E. nicht. Nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 SLV muß lediglich die formale Berechtigung zur Aufnahme eines Medizinstudiums gegeben sein. Das kann grundsätzlich auch ein Bachelor-Abschluß in einem anderen Studiengang sein. Da allerdings die Quote für Zweitstudentinnen (w/m/d) zur Aufnahme eines Medizinstudiums sehr gering ist, ist die Wahrscheinlichkeit recht gering, mit einem absolvierten vorherigen Studium einen Platz zu erhalten. Hinzu kommt, daß vermutlich für die Vergabe der Studienplätze die Noten des letzten schulischen Abschlusses gelten. Mit 3,3 dürfte hier das Vorhaben aussichtslos sein.

Daher komme ich ebenfalls zu dem Ergebnis, daß die Variante 2 die sinnvolle für den TE ist.

Sorry, dass ich nochmal reingrätsche: Die SLV entscheidet nicht über die Zulassung zum Medizinstudium. Dies entscheiden die Bundesländer im Rahmen der Auslegung des Hochschulrahmengesetzes. Außerdem fordert der §30 die Berechtigung zur Aufnahme des Studiums an ALLEN Universitäten, damit bleibt allein das Abitur. Studieren ohne Abitur geht als SanOA NICHT! Es gibt die Möglichkeit, im Rahmen
der:
Allgemeinen Hochulzugangsberechtigung (bundes- oder landesrechtlich geregelte, abgeschlossene Aufstiegsfortbildung (mindestens 400 Unterrichtsstunden) z.B. Meister, Gestalter, Techniker, Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirte
Fachschulausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule im Sinne der Rahmenvereinbarung über Fachschulen oder eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Bundesland
eine der o.g. Aufstiegsfortbildungen vergleichbare Qualifikation im Sinne des Seemannsgesetzes
eine der o.g. Aufstiegsfortbildungen vergleichbare Qualifikation aufgrund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich erworben)
der:
fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (mit/ohne fachlichem Bezug zum Studiengang verfügen beruflich Qualifizierte unter folgenden Voraussetzungen: durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, die dem beabsichtigten Studium fachlich ähnlich/ nicht ähnlich ist und eine der Berufsausbildung anschließende, mindestens dreijährige Vollzeit-Berufstätigkeit im erlernten Beruf)
Dies sind die Beispiele aus Berlin, es gibt je nach Uni und Bundesland unterschiede. Aber, um es kurz zu machen: Die vom TE geschilderte Vorbildung reicht NICHT aus, um SanOA zu werden.
Autor F_K
 - 26. Mai 2020, 13:49:35
@ Bumblebee:

Come on - denke mal darüber nach - bzw. erinnere Dich.

Der "Bedarf" an (San) OA kann / konnte schon immer gedeckt werden - die Prüfkapazitäten waren / sind aber immer begrenzt.

Die Abiturnote ist ein wesentliches Kriterium für die Einladung - und wenn die Bewerber "besser" werden, wird auch die Abrisskante immer besser - ist ein ganz simples Spiel - und wurde hier schon oft erklärt - auch in threads, in denen wir beide schon geschrieben haben, genau zu diesem Thema.
Autor Bumblebee
 - 26. Mai 2020, 13:45:30
Einstellung 2014

wäre mir neu, dass der Bedarf seit dem gesunken wäre
Autor F_K
 - 26. Mai 2020, 13:27:53
Wann?

Informationsalter ist manchmal entscheidend.
Autor Bumblebee
 - 26. Mai 2020, 13:24:05
Woher kommen diese "1,x Abi für Einladung"-Erfahrungen?

Diese Erfahrung habe ich nicht gemacht. Wurde mit 2,4 (?) + CAT eingeladen und hätte die Sofortzusage bekommen.


TE:

Dir ist bewusst, das deine Ausgangslage nicht optimal ist.
Geh nochmal tief in dich, ob dir das Ziel SanOffz Arzt wirklich so extrem wichtig ist.
Wenn ja: Zieh Option 2 durch - aber richtig. Das ist anstrengend, aber denk daran, dess es danach erst richtig los geht.
Wenn du dir nicht sicher bist (denk dran, es gibt keine Garantie, nach 2 eingestellt zu werden): Lass das

Und "Arzt werden" ist was anderes als "SanOffz (Arzt)" werden... Willst du Soldat sein?
Autor F_K
 - 26. Mai 2020, 13:23:44
@ ColBleu:

Dieses Beispiel ist aber schon fast "historisch" - die Notenspiegel / und damit die Anforderungen haben sich über die Jahre verändert.

@ Zahnarzt:

... OK, auch ein guter Vorschlag.
Autor Col bleu
 - 26. Mai 2020, 13:15:19
Ich weiß, ein Medizinstudium erfordert grundsätzlich ein sehr gutes Abi, möchte aber darauf hinweisen, dass mein Kind mit 2,0 als SanOA zugelassen worden ist. Nach 5 Jahren immer voll im Soll, also überhaupt nicht "abgekackt".
Für LRT hätte man es sogar auch zugelassen, sogar eher als Med.

Wahrscheinlich ein Fall für: Ausnahmen bestätigen die Regel!

Dennoch, ginge u.U. auch ...
Autor WirdMaHellImHals
 - 26. Mai 2020, 12:49:28
Zitat von: F_K am 26. Mai 2020, 08:34:41
Mein Ratschlag wäre daher: Fertig zu studieren und in dem, oder einem anderen Beruf arbeiten / glücklich werden.

Beziehungsweise studieren und dann mit Bachelor bewerben. SanOA der Bundeswehr fallen nicht unter die Zweitstudien-Quote, sondern gehören immer zu den 2% Studienplätze, die die Bundeswehr bekommt. Über deren Vergabe entscheidet einzig der Dienstherr.

Mein Tipp: Bachelor durchziehen, idealerweise mit 1,0 abschliessen, dann die Bewerbung bei der Bundeswehr einreichen und gleichzeitig einen guten Plan B verfolgen, falls im AC kein positives Ergebnis erreicht werden sollte oder gar keine Einladung erfolgen sollte.
Autor F_K
 - 26. Mai 2020, 08:34:41
Ich bin dann mal wieder der advocatus diaboli:

Nicht mehr erreichbare Ziele / Positionen sind AUFZUGEBEN - eben um unnötige Verluste zu vermeiden.

Der TE hat 22 Lebensjahre benötigt, um ein Fachabitur zu erreichen - mit einem Schnitt von 3,3 (also "grottenschlecht").

Die Erfahrungen hier zeigen, dass alleine für den Zugang zum AC bei SanOA ein (Voll-) Abiturschnitt von 1,x (oder besser) notwendig ist, ggf. um einen GUTEN CAT Vortest ergänzt.

... und selbst dass "garantiert" ja keine Zusage SanOA - einige scheitern immer noch im AC, im Bestenvergleich oder an der Tauglichkeit.

Verfolgt der TE also die Option mit 22 / 23 ein Vollabitur zu erhalten, um dies dann mit 26 zu haben, kann er mit dem Plan SanOA immer noch scheitern:

- Abiturschnitt nicht ausreichend
- Keine OA Eignung im AC
- keine körperliche Eignung im AC
- nicht durchgesetzt im Bestenvergleich

Mein Ratschlag wäre daher: Fertig zu studieren und in dem, oder einem anderen Beruf arbeiten / glücklich werden.
Autor KlausP
 - 26. Mai 2020, 07:21:18
Zitat... Daher komme ich ebenfalls zu dem Ergebnis, daß die Variante 2 die sinnvolle für den TE ist. ...

Sehe ich auch so. Und wenn dann beim  Abischnitt keine 1 vor dem Komma steht (Erfahrungen der letzten Jahre aus dem Forum) wird wohl eher keine Einladung erfolgen.
Autor Thomi35
 - 26. Mai 2020, 06:39:41
Ganz so einfach ist es m. E. nicht. Nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 SLV muß lediglich die formale Berechtigung zur Aufnahme eines Medizinstudiums gegeben sein. Das kann grundsätzlich auch ein Bachelor-Abschluß in einem anderen Studiengang sein. Da allerdings die Quote für Zweitstudentinnen (w/m/d) zur Aufnahme eines Medizinstudiums sehr gering ist, ist die Wahrscheinlichkeit recht gering, mit einem absolvierten vorherigen Studium einen Platz zu erhalten. Hinzu kommt, daß vermutlich für die Vergabe der Studienplätze die Noten des letzten schulischen Abschlusses gelten. Mit 3,3 dürfte hier das Vorhaben aussichtslos sein.

Daher komme ich ebenfalls zu dem Ergebnis, daß die Variante 2 die sinnvolle für den TE ist.