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Autor SchmidtMax
 - 28. Juni 2020, 18:20:58
Danke Ihnen, das wollte ich wissen. Sie haben mir sehr geholfen!

Viele Grüße
Max
Autor KlausP
 - 28. Juni 2020, 18:19:20
Zitat... gehe ich dann sofort am kommenden 01.07. in diese Laufbahn über, selbst wenn meine eigentliche FWDL Zeit noch nicht beendet ist ...

Ja. Dann wird Ihr Dienstverhältnis entsprechend umgewandelt.
Autor MrMiyagi
 - 28. Juni 2020, 18:09:03
Kannst dich auch schon vor dem Erweb des Abiturs bewerben. Musst deinen Abschluss dann aber nachreichen. D.h. du bewirbst dich mit deinem Halbjahreszeugnis.
Falls du vorher FWDL bzw. was vorteilhafter ist SaZ2 machen willst, ist Abi ja erstmal egal. Kannst dann in deiner Stammeinheit, am Besten mit viel Vorlaufzeit zum DZE, den Antrag auf Übernahme in die Laufbahn der Offiziere stellen.

Liebe Grüße
HG(OA)
Autor SchmidtMax
 - 28. Juni 2020, 18:07:45
Dass das nicht jeder so machen würde, ist mir auch klar. Aber als Abiturjahrgang fahren wir da gemeinschaftlich zwei Wochen nach Griechenland.
Autor F_K
 - 28. Juni 2020, 17:59:39
Zwischenfrage:

Wie lange "muss" man dann das abgeschlossene Studium feiern?

Und wie "gewaltig" ist der "Fehler", wenn man es jeweils bei ein / zwei Abenden belässt?
Autor SchmidtMax
 - 28. Juni 2020, 17:42:48
Das ist auch der Plan, den ich zurzeit verfolge. Zwischenzeitlich dann FWD und dann für den 01.07. 2022 bewerben.
Autor SchmidtMax
 - 28. Juni 2020, 17:41:59
Danke erstmal für Eure bisherigen Antworten, die auch schon mein bisheriges Bild bestätigen.

Eine Frage hätte ich dann noch: Wenn ich mich als FWDLer dann dazu entscheide, mich für 13 Jahre als OA zu verpflichten, gehe ich dann sofort am kommenden 01.07. in diese Laufbahn über, selbst wenn meine eigentliche FWDL Zeit noch nicht beendet ist, oder muss ich dann erst die gesamten Monate als FWDLer ableisten, für die ich mich verpflichtet habe und fange dann erst nach den vollständig abgeleisteten Monaten FWD als OA an?
Autor ulli76
 - 28. Juni 2020, 17:38:46
Naja- warum dann nicht für ein Jahr später bewerben?
Autor SchmidtMax
 - 28. Juni 2020, 17:37:58
Der große Freund von Komasaufen bin ich jetzt nicht, aber Feiern gehört natürlich dazu. Es sind dann ja achließlich 12 Schuljahre hoffentlich erfolgreich abgeschlossen.
Autor Flexscan
 - 28. Juni 2020, 17:35:55
Komasaufen und feiern.
Autor KlausP
 - 28. Juni 2020, 17:24:36
Was muss ich darunter denn verstehen:

Zitat... da fehlt mir eine gewisse Zeit, seien es nur wenige Wochen, um das Ende der Schullaufbahn mal zu zelebrieren ...
Autor Ralf
 - 28. Juni 2020, 17:12:30
Ich hatte ja einen aufgezeigt, der scheint aber nicht für dich in Frage zu kommen.

Hier ist es aufgelistet inkl. der Bewerbungsfristen: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68328.msg695401.html#msg695401
Autor SchmidtMax
 - 28. Juni 2020, 17:09:30
Das Problem bleibt also ein Problem, man muss dann halt damit leben, es gibt also keinen Weg, einen anderen Termin als Dienstantritt zu wählen. Richtig?
Autor KlausP
 - 28. Juni 2020, 17:00:38
Zitat... Eins meiner Probleme mit dem sofortigen Verpflichten als OA ist der Dienstantritt zum 01.07. im Heer. ...

Da sind Sie aber nicht der Erste mit diesem ,,Problem", das haben etliche OA jedes Jahr.
Autor SchmidtMax
 - 28. Juni 2020, 16:57:38
Ich meine aber im Herr, hätte ich erwähnen sollen. In einem anderen Thread hatte ich gelesen, dass ROAs als SaZ 02 an anderen Daten eingestellt werden, u.a zum 01.08. Hat sich das bewahrheitet, kann dazu jemand was sagen?