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Zusammenfassung

Autor LoggiSU
 - 25. August 2020, 19:41:40
Zitat von: Tommie am 25. August 2020, 10:32:33
Aktuelle Situation bei uns: Keine externen Personen für eine Übernachtung in der Kaserne! Die SanAkBw am Standort hat Lehrgangsbetrieb, aber "mit gebremstem Schaum", aber externe, also zum Beispiel die Ehefrau, die ihren Ehemann und Lehrgangsteilnehmer am Wochenende besuchen kommen möchte und sonst bei freier Kapazität gerne eine Stube bekommt, werden aktuell nicht einquartiert!

Bei uns ähnlich: ohne dienstlichen Zweck kommt zurzeit keiner in die Kaserne, der hier nicht stationiert ist.
Autor Tommie
 - 25. August 2020, 10:32:33
Aktuelle Situation bei uns: Keine externen Personen für eine Übernachtung in der Kaserne! Die SanAkBw am Standort hat Lehrgangsbetrieb, aber "mit gebremstem Schaum", aber externe, also zum Beispiel die Ehefrau, die ihren Ehemann und Lehrgangsteilnehmer am Wochenende besuchen kommen möchte und sonst bei freier Kapazität gerne eine Stube bekommt, werden aktuell nicht einquartiert!
Autor F_K
 - 25. August 2020, 10:17:07
.. und daran denken, dass ggf. die Kosten zu tragen sind und in Zeiten von Covid vermutlich nicht genehmigt wird.
Autor RefüPerser d.R.
 - 25. August 2020, 09:20:35
Sorry es war noch früh. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass der TE kein aktiver Soldat mehr ist.
Autor KlausP
 - 25. August 2020, 08:59:43
Die Frage habe ich mir auch schon gestellt.
Autor OFwNick
 - 25. August 2020, 08:57:52
Zitat von: RefüPerser d.R. am 25. August 2020, 07:43:59
Zitat von: KlausP am 24. August 2020, 22:11:33
Zitat von: Hidhwbsns am 24. August 2020, 20:12:02
Darf ich in meine alte Einheit fahren und da auf stube pennen?

Fragen Sie bei Spieß der Einheit nach, ob es eine Übernachtungsmöglichkeit gibt.

Und bitten Sie ihn gleich um eine vereinfachte Besucherregelung, denn sonst ist der Besuch um 22:00 Uhr zu Ende.
Als Soldat um 22:00 Uhr beendet?
Hat sich da etwas geändert in meiner langen Abstinenz von der Truppe?
Autor RefüPerser d.R.
 - 25. August 2020, 07:43:59
Zitat von: KlausP am 24. August 2020, 22:11:33
Zitat von: Hidhwbsns am 24. August 2020, 20:12:02
Darf ich in meine alte Einheit fahren und da auf stube pennen?

Fragen Sie bei Spieß der Einheit nach, ob es eine Übernachtungsmöglichkeit gibt.

Und bitten Sie ihn gleich um eine vereinfachte Besucherregelung, denn sonst ist der Besuch um 22:00 Uhr zu Ende.
Autor 200/3
 - 25. August 2020, 00:25:40
@SolSim:
Na komm...wer aus dem Beitrag von 2Cent nicht die Ironie rausgelesen hat, dem ist auch nicht mehr zu helfen. Bisschen Spaß kann und muss auch hier mal sein. Ich finde das ganze sehr kreativ und gut ausgearbeitet.
Autor KlausP
 - 24. August 2020, 22:11:33
Zitat von: Hidhwbsns am 24. August 2020, 20:12:02
Darf ich in meine alte Einheit fahren und da auf stube pennen?

Fragen Sie bei Spieß der Einheit nach, ob es eine Übernachtungsmöglichkeit gibt.
Autor SolSim
 - 24. August 2020, 21:43:47
Was für ein unkameradschaftlicher Rat, auf so einen Quatsch zu verweisen. In welchem Land soll denn dieses Gesetzt existieren?
Autor 2Cent
 - 24. August 2020, 21:03:45
Ja klar.
Im Bundesübernachtungsgesetz (BüG) ist das ausdrücklich geregelt.

Jeder ehemalige Soldat einer Einheit hat Anspruch darauf an bis zu 5 Tagen seine alte Einheit zu besuchen und dort auf einer Stube zu übernachten.
Ruf einfach den Kasernenkommandant an und Weise ihn auf auf Paragraph 42 Absatz 4 Büg hin, falls er sich querstellt.
Denn nicht alle Kasernenkommandant finden das gut und versuchen daher die Leute abzuwimmeln.

/SCNR
Autor Hidhwbsns
 - 24. August 2020, 20:12:02
Darf ich in meine alte Einheit fahren und da auf stube pennen?