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Darf ich als Soldat in meine alte Kaserne fahren und da bei Kameraden auf Stube

Begonnen von Hidhwbsns, 24. August 2020, 20:12:02

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2Cent

Ja klar.
Im Bundesübernachtungsgesetz (BüG) ist das ausdrücklich geregelt.

Jeder ehemalige Soldat einer Einheit hat Anspruch darauf an bis zu 5 Tagen seine alte Einheit zu besuchen und dort auf einer Stube zu übernachten.
Ruf einfach den Kasernenkommandant an und Weise ihn auf auf Paragraph 42 Absatz 4 Büg hin, falls er sich querstellt.
Denn nicht alle Kasernenkommandant finden das gut und versuchen daher die Leute abzuwimmeln.

/SCNR

SolSim

Was für ein unkameradschaftlicher Rat, auf so einen Quatsch zu verweisen. In welchem Land soll denn dieses Gesetzt existieren?

KlausP

Zitat von: Hidhwbsns am 24. August 2020, 20:12:02
Darf ich in meine alte Einheit fahren und da auf stube pennen?

Fragen Sie bei Spieß der Einheit nach, ob es eine Übernachtungsmöglichkeit gibt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

200/3

@SolSim:
Na komm...wer aus dem Beitrag von 2Cent nicht die Ironie rausgelesen hat, dem ist auch nicht mehr zu helfen. Bisschen Spaß kann und muss auch hier mal sein. Ich finde das ganze sehr kreativ und gut ausgearbeitet.

RefüPerser d.R.

Zitat von: KlausP am 24. August 2020, 22:11:33
Zitat von: Hidhwbsns am 24. August 2020, 20:12:02
Darf ich in meine alte Einheit fahren und da auf stube pennen?

Fragen Sie bei Spieß der Einheit nach, ob es eine Übernachtungsmöglichkeit gibt.

Und bitten Sie ihn gleich um eine vereinfachte Besucherregelung, denn sonst ist der Besuch um 22:00 Uhr zu Ende.

OFwNick

Zitat von: RefüPerser d.R. am 25. August 2020, 07:43:59
Zitat von: KlausP am 24. August 2020, 22:11:33
Zitat von: Hidhwbsns am 24. August 2020, 20:12:02
Darf ich in meine alte Einheit fahren und da auf stube pennen?

Fragen Sie bei Spieß der Einheit nach, ob es eine Übernachtungsmöglichkeit gibt.

Und bitten Sie ihn gleich um eine vereinfachte Besucherregelung, denn sonst ist der Besuch um 22:00 Uhr zu Ende.
Als Soldat um 22:00 Uhr beendet?
Hat sich da etwas geändert in meiner langen Abstinenz von der Truppe?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

RefüPerser d.R.

Sorry es war noch früh. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass der TE kein aktiver Soldat mehr ist.

F_K

.. und daran denken, dass ggf. die Kosten zu tragen sind und in Zeiten von Covid vermutlich nicht genehmigt wird.

Tommie

Aktuelle Situation bei uns: Keine externen Personen für eine Übernachtung in der Kaserne! Die SanAkBw am Standort hat Lehrgangsbetrieb, aber "mit gebremstem Schaum", aber externe, also zum Beispiel die Ehefrau, die ihren Ehemann und Lehrgangsteilnehmer am Wochenende besuchen kommen möchte und sonst bei freier Kapazität gerne eine Stube bekommt, werden aktuell nicht einquartiert!

LoggiSU

Zitat von: Tommie am 25. August 2020, 10:32:33
Aktuelle Situation bei uns: Keine externen Personen für eine Übernachtung in der Kaserne! Die SanAkBw am Standort hat Lehrgangsbetrieb, aber "mit gebremstem Schaum", aber externe, also zum Beispiel die Ehefrau, die ihren Ehemann und Lehrgangsteilnehmer am Wochenende besuchen kommen möchte und sonst bei freier Kapazität gerne eine Stube bekommt, werden aktuell nicht einquartiert!

Bei uns ähnlich: ohne dienstlichen Zweck kommt zurzeit keiner in die Kaserne, der hier nicht stationiert ist.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

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