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Autor KlausP
 - 26. August 2020, 14:29:04
Zitat... Ich war mal interessiert ob generell hier jemand mal beim 2ten Versuch erst angetreten ist. ...

Klar gab es das schon, hab ich hier im Forum schon mehrfach gelesen. Suchen müssen Sie das aber schon selber
Autor Herr Simmentaler
 - 26. August 2020, 14:21:35
Zitat von: BulleMölders am 26. August 2020, 13:18:24
Der TE hat wohl Angst, dass wenn er nun das zweite mal nicht antreten kann (aus welchen gründen auch immer) sich seine Situation beim Arbeitgeber verschlechtert. Fürchtet wohl Repressalien durch den Arbeitgeber. Und sucht nun jemand, der eventuell solcher Erfahrungen gemacht hat.

Frage an den TE, gibt es den Anhaltszeichen, dass es zu solchen Problemen kommen könnte und selbst wenn, was könnten Ihnen Erfahrungen anderer Personen bei anderen Arbeitgebern in der Situation helfen?

Ja so war es gemeint.



Ich war mal interessiert ob generell hier jemand mal beim 2ten Versuch erst angetreten ist.
Autor Ralf
 - 26. August 2020, 13:27:36
Das hab ich schon verstanden, die Frage ist aber sinnlos, weil wohl niemand denn selben Arbeitgeber hat. Und es ändert ja auch nichts daran, wenn er Ärger befürchtet, dass er trotzdem die Aufforderung zm DA abgeben muss, um Arbeitsplatzschutz zu genießen. Nunja o.k., er kann auch kündigen, stimmt.  ::)
Autor BulleMölders
 - 26. August 2020, 13:18:24
Der TE hat wohl Angst, dass wenn er nun das zweite mal nicht antreten kann (aus welchen gründen auch immer) sich seine Situation beim Arbeitgeber verschlechtert. Fürchtet wohl Repressalien durch den Arbeitgeber. Und sucht nun jemand, der eventuell solcher Erfahrungen gemacht hat.

Frage an den TE, gibt es den Anhaltszeichen, dass es zu solchen Problemen kommen könnte und selbst wenn, was könnten Ihnen Erfahrungen anderer Personen bei anderen Arbeitgebern in der Situation helfen?
Autor Ralf
 - 26. August 2020, 13:11:10
Du reichst die Aufforderung zum Dienstantritt beim Arbeitgeber ein, fertig. Mehr nicht.
Wenn du nicht antrittst (aus welchen gründen auch immer), gehst du wieder auf die Arbeit. Fertig.
Autor Herr Simmentaler
 - 26. August 2020, 13:07:03
Darum ging es jetzt eigentlich auch gar nicht.Und ein bild lade ich nicht hoch.
Autor KlausP
 - 26. August 2020, 12:38:35
Wo steht beides?

Vielleicht sollten Sie zuerst beide Gesetzestexte lesen, bevor wir hier eine Grundsatzdebatte führen. Die Inhalte und die Wirkungen sind bei beiden Gesetzen nämlich deutlich unterschiedlich.
Autor Herr Simmentaler
 - 26. August 2020, 12:35:31
Dort steht beides.
Wie gesagt nun zum 2ten mal eingereicht.
Autor KlausP
 - 26. August 2020, 12:23:21
... also nicht nach Arbeitsplatzschutzgesetz sondern nach Eignungsübungsgesetz.
Autor Herr Simmentaler
 - 26. August 2020, 12:17:36
Ja,diese Eignungsübung wo man nicht kündigen soll,weil man 4 Monate zurück kehren kann.
Autor KlausP
 - 26. August 2020, 12:09:35
Ich vermute, der TE hat seine Aufforderung zum Dienstantritt gem. ArbPlSchG dem AG vorgelegt.
Autor SolSim
 - 26. August 2020, 11:54:27
Frage mich auch gerade, worum es hier geht.
Autor Ralf
 - 26. August 2020, 11:49:23
Was/ wofür eine "Freistellung"?
Autor Herr Simmentaler
 - 26. August 2020, 11:12:30
Hallo,
ich hab meine 2te Freistellung beim AG eingereicht letzte Woche, dieser war jetzt nicht so begeistert da ich die erste zurück gezogen hatte im Januar dieses Jahr.
Es ist eine 3000 Leute Firma aber dennoch war man nicht begeistert, so in etwa wenn der zurück kommt verschlechtert sich seine Situation.
Nun mach ich mir bisschen Sorgen das wenn ich durch irgendeine Verletzung oder dergleichen wieder nicht antreten kann.
Gibt es zufällig jemanden der eine ähnliche Geschichte hat?